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. S. 3.) Behoͤrdenverfassung.
Trennung der Justiz von der Verwaltung.
. 9. Centralbehörden.
K. 10.
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Provinzialbehörden.
Conststorialverhälcnisse bei den Evangelischen.
Zweiter Abschnitt.
Von dem Finanz“ und Abgabenwesen, den Naturalleistungen und den Be-
ständen der Steuer-Kassen.
I. Bestimmungen, welche das gegenseitige Verhältniß der alten Erb-
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lande und der Oberlausitz betreffen.
1.) Fiscalisches Vermoͤgen.
2.) Gleichstellung der Staatsbeduͤrfnisse in beiden Landestheilen.
3.) Quellen zu Bestreitung der Staatsbeduͤrfnisse.
4.) Gleichstellung der Abgaben in beiden Landestheilen.
5.) Uebergangeperioden.
6.) Beitragsverhäleniß.
7.) Fortdauer der indirecten und Personalabgaben jeden Landeseheils bie zu de-
ren Gleichstellung.
8.) Grundabgaben.
Cavalerie-Verpflegungsgelder. Beirragsquoten beider Landestheile.
Berechnung der, auf die Oberlausi6 kommenden Quote an Grundabgaben.
. Aufhebung der Realbefreiungen.
9.) Verfahren bei der Bewilligung.
10.) Berechnung über die erfolgte Gewährung der Abgabenquoten.
11.) Naturalleistungen.
II. Besondere Bestimmungen für die Oberlausitz.
1.) Abgabenverwaleung. Concurrenz der Provinzialstände dabei.
. 2.) Steuermoderationen.
3.) Steuererlasse.
.A.) Fortbestand der Verhaͤltnisse der Steuerbezirke unter sich und in sich.
.5.) Bestimmung der, in jedem Steuerbezirke zu erhebenden Abgaben und deren
Veraͤnderung.
6.) Vertretungsverbindlichkeit.
l. 7.) Diemembrationen.