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400 Thlr. —= —. die Abgabe von Erbschaften,
50 .—.. — die Abgabe von Vergnügungen,
20 . — . — die Abgabe von Hunden,
25 -— . — ; die Abgabe von Erlangung des
Bürgerrechts,
40 = —. — dle Abgabe bei der Aufnahme
in Innungen, und
300 . — . —; die Abgabe von Verschreibungen
der Grundstücke,
4.) die, mirtelst Patents vom 8. August 1816. normirken
Anlagen Litt. A. B. C. D. E. F. und ll. in der Maa-
se, wie einige derselben spärer ermäsige worden sind, an-
geschlageggeee
und zwar:
200 Thlr. —= —= die Abgabe von Besoldungen
und Diensteinkommen,
10 -— . — die Abgabe von Pensionen,
700 = —= —; die Abgabe von Kapitalien,
100 = —. — die Abgabe von Pachtungen,
1,800 = —. — die extraordinaire Personensteuer,
50 — . — die Abgabe von Pferden, und
90 = —= —: das erhöhte Waagegeld,
5.) die bisher zu Deckung des Polizei-Miliz= Aufwandes be-
stimmt gewesene doppelte Persenensteuer, von den Be-
wohnern der mitleidenden Dorfschaften, nebst dem Bei-
trage der Kämmerei und der milden Sciftungen, jeden
derselben zu 60 Thlr. —. —: gerechnec, angeschlagen zu
6.) ache Grundsteuern der Dorfschaften, welche wegen der
Accis = Uebertragung in Voraus zu gewähren sind,
jede zu 231 Thlr. 9 gr. 21 pf. .
7.) die Grundabgabe von den vSabgebrauenen Bieren, sedes
ganze derselben zu 10 Thlr. —. — gerechnet, ange-
schlagen zu .. ...
8.) zwei und eine halbe W Grundsieuer von der Stadt
und den Dorfschaften zu 1189 Thlr. 4 gr. —- ..
nebst den verfassungsmaͤsigen von Bloͤsa, Soritz und
zweien Nahrungen in Rascha,
2,950 Thlr. — —