Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

(537) 
III. Abgaben, welche die Dorfschaften allein betreffen und resp. denselben 
gut zu rechnen sind: 
A. Zu Deckung ihres Antheils zu dem Staarsbedürfnisse und dem 
Steuer-Erlaß: 
18.) Vierzehn Grundsteuer, sede zu 889 Thlr. 
10 gr. 6 pf. 4122,4452 Thlr. 3 gr. —pf. 
Muchmaselcher Ueberschuß: 
176 Thlr. 16 gr. — pf. 
B. Jur Schuldentilgung: 
19.) Ein Drittheil der Beiträge aus öffent- 
lichen Kassen, angeschlagen z 600 Thlr. — gr. —pf. 
20.) Drei und Eine Viertel Grundsteuern, 
wie obeen 2,890 16 = 13-= 
Muthmaaslicher ucherschuß- 
165 Thlr. 16 gr. 17 pf. 
  
15,942hle. 19 gr. 1# f. 
Summa: 26,761 Thlr. 19 gr. 1 pf. 
wornach muthmaaslich ein Gesammt-Ueberschuß von 
372 Thlr. 1 gr. 77 pf. 
alljährlich zu erwarten stehet. 
D. Die Stadt Camenz und deren Mitleidung hat aufzubringen: 
4,773 Thlr. 6 gr. 4pf. wie vorskehend berechnek worden. 
Hierzu: 
477 - — . 9= als ein Procent nur gedachter Summe zu Deckung der Steuer- 
Erlasse. 
5,250 Thlr. 7 gr. 1 pf. Summe. 
Zu Deckung dieser Summe sind alljährlich auszuschreiben: 
1.) die Gewerb= und Personensteuer, angeschlagen: 
  
a) in der Stadt zu. .. . 420Thlr. — gr. — pf. 
b) auf den mitleidenden Doͤrfern zu 240 — — 
2.) die doppelte Hausmannsteuer, angeschlagen 200 — — 
1834. 80
	        
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