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3Z.) die, mittelst allerhöchsten Rescripes und hoher Oberames-=
Verordnung vom 19. und 30. Januar 1816. angeordneten
Anlagen, angeschlagen zu.. 1958 2hlr. —gr. — pf.
und zwar zut:
20 Thlr. —. — die Abgabe von Pachtungen,
40 = — .— die Abgabe vom Diensteinkommen,
90 = — . — die Abgabe von Kapitalien,
45 = — .— die Abgabe von zuruspferden und Hunden,
4.) sechs Fachsteuern der Dorfschaften, welche wegen der Accis-
Uebertragung in Voraus zu gewähren sind, l 40 Thlr.
2 gr. 10 pf. 240 17- —
5.) dreizehn ordinaire Grund- oder Fach- Seenern von der Stadt
und von den Dorfschaften, jede zu 304 Thlr. 8 gr. — pf. 3,0566= 8- —,
Summia: 5,252 Thlr. 1 gr. — pf.
wornach ein Ueberschuß von
1 Thlr. 17 gr. 11 pf.
zu erwarten steht.
E. Die Stadt #öbau und deren. Mitleidung hat aufzubringen:
6,398 Thlr. 17 gr. Spf. wie vorstehend berechnet worden.
Hierzu:
63 23-9 als 1 Procene vorstehender Summe zu Deckung der Steuer-Erlasse.
6,462 Thlr. 17 gr. 5 pf. Summa.
Anmerkung.
Diejenige Summe, welche in der vorhergegangenen Bewilligungszeit
von dem löbauer Steuerbezirk zu viel oder zu wenig aufgebracht worden,
wird künftig von dem wie vorstehend gefundenen Hauprbetrage pro rata
eines jeden einzelnen Jahres entweder ab= oder resp. demselben zugerechnet.
Zu Deckung obiger Summe sind alljährig auszuschreiben:
1.) sechs ordinaire Grundsteuern von der Stadt und den Vorstädeen,
eine angeschlagen zu 232 Thlr. 12 gr. . 13395 Thlr. —gr — pf.
2.) zwölf ordinaire Grundsteuern von Tiefendorf, Ale-#öbau und
Oelsa, eine angeschlagen zu 69 Thlr. 12 g. 5K+ 834 — —
3.) die ordinaire Grundsteuer von Walddof 138 12= —