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Sammlung
Gesetze und Verordnungen
für das Königreich Sachsen.
Dis Stück, vom Jahre 1834.
—N3.) Verordnung,
die wegen Uibertretung aufgehobener Abgabengesetze anhängigen Unter-=
suchungen und verwirkten Strafen betreffend;
vom 31sten December 1833.
Wag, Anton, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen, c. ꝛc. ic.
und Friedrich August, Herzog zu Sachsen ꝛc.
finden Uns sowohl aus landesvaͤterlicher Gnade, als auch im Betracht der Schwierig-
keiten, welche sich, nach erfolgter völliger Reorganisation der für das indirecte Abgaben-
wesen bestellten Behörden, der Fortstellung solcher Untersuchungen entgegensetzen, die bei
den zeitherigen Behörden wegen Uibertretungen der, durch §. 4. des Gesetzes vom 4Acen
December d. J., betreffend die indirecten Abgaben, aufgehobenen Gesetze und Verord-
nungen über die ebendaselbst genannten indirecten Scaatsgefälle anhängig geworden sind,
zu folgenden Anordnungen bewogen.
8. 1.
Wenn in dergleichen Untersuchungen ein Erkenntniß noch nicht publicirt worden
ist, so soll mit weiterem Verfahren gaͤnzlich angestanden und an Kosten etwas nicht
gefordert werden, dafern nicht dem Angeschuldigten gleichzeitig ein gemeines Vergehen
oder Verbrechen zur Last faͤllt, oder derselbe die Fortstellung der Untersuchung ausdruͤck—
lich verlangt.
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