Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

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6.) Verordnung, 
die vorläufige diesjährige erste Anmeldung und Gestellung der Militair= 
pflichtigen betreffend; 
vom 11ten Januar 1834. 
Nechdem Se. Königl. Majestär und des Prinzen Mitregenten Königl. Hoheit, auf 
den Wortrag des Minister## des Kriegs, genehmigt haben, daß die in dem Erläuterungs- 
Mandate für die Rekrurirung vom 5t4en November 1827. F. 29. und 43 b. sdd. vor- 
geschriebene erste Anmeldung der Militairpflichtigen am 15ten Februar, so wie die hiernach 
sodann zu veranstaltende Gestellung und vorläusige Untersuchung über die Diensttüchtigkeir 
der jungen Mannschaften in dem jetztlaufenden Jahre 1834, bis auf weitere Anordnung, 
ausgesetzt bleiben soll, so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, und 
es haben sich nach dieser Verordnung, welche, in Gemäßheit des Generalis vom 13ten 
Julius 1796 und des Mandats vom gien März 1818, bekanne zu machen ist, sowohl 
alle Behörden, als überhaupt alle Diejenigen, welche sie angehet, gebührend zu achten. 
Dresden, am 1 ##en Januar 1834. 
Ministerium des Krieges. 
von Zezschwitz. 
von Tschirschky. 
Ausgegeben am 17ten Januar 1834.
	        
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