Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1834. (3)

( 62) 
—144.) Verordnung, 
die diesjährige Feier des Festes der Verkündigung Mariä in der 
Oberlausitz betreffend; 
vom 15ten Februar 1834. 
Nechdem das in dem laufenden Jahre auf den Dienstag in der Charwoche einfallende Fesi 
der Verkündigung Mariä für dieses Jahr auf den Palmsonntag verlege und deshalb unter 
heutigem Tage aus dem Ministerio des Innern eine besondere Verordnung erlassen, hier- 
nächst aber beschlossen worden ist, daß solche auch in der Oberlausitz befolgt werden soll, 
so werden alle Behörden und Unterthanen dieses Landeskheils hierdurch auf dieselbe verwie- 
sen und ist zu diesem Behuf die gedachte Verordnung, zugleich mic der gegenwärtigen, 
in der, durch das Generale vom 1310en July 1796 und durch das Mandar vom geen 
März 1818 vorgeschriebenen Maße bekanne zu machen. 
Dresden, den 15ten Februar 1834. 
Gesammt-Minssterium. 
von Lindengu. von Carlowiz.
	        
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