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rrankreich.
zusetzen; für Verfassungsfragen hatte man im Februar keine Zeit. Schon die
Thatsache, daß die Frage der konstituirenden Gewalt auf dieser Tribüne ventilirt
wird, genügt, dieses Recht in Zweifel zu ziehen. (Unterbrechung.) Einer
der vielen Abgeordneten, die mich unterbrechen, weist mir triumphirend die
Gesetzsammlung vor und das Dekret, in dem wir am 8. Sept. selbst Wahlen
für eine Konstituante ausschrieben. Damals war Paris noch nicht belagert
und in ungehinderter Verbindung mit dem übrigen Frankreich, und da konnten
allerdings noch Wahlen für eine Konstituante in unumschränkter Freiheit stattfinden.
Im Februar war aber nur von Krieg oder Frieden die Rede, so
zwar, daß auf denselben Kandidatenlisten anerkannte Monarchisten neben notorischen
Republikanern standen, womit die Wähler doch wahrhaftig nicht
sagen wollten, daß sie zugleich für die Republik und die Monarchie wären.
(Ancel: Man einigte sich gern in dem Wunsche, Sie zu beseitigen!) Ich
bleibe dabei, daß Sie nicht die Verwegenheit haben werden, die konstituirende
Gewalt auszuüben; thäten Sie es und erklärten Sie sich selbst für die Republik,
so würde ich dieselbe aus den Händen einer inkompetenten Versammlung
nicht annehmen wollen. (Stimmen rechts: Was haben Sie denn am 4.
September gemacht? Damals haben Sie für sich allein die Republik proklamirt,
und in einem Augenblicke, da es galt, den Feind zu vertreiben.
Belcastel: Der 4. September war ein Moajestätsverbrechen gegen die Nation!)
Ich muß mich wundern, hier auf so starken Widerspruch zu stoßen, wenn ich
behaupte, daß eine Konstitution, um dauerhaft zu sein, in ihrer Wurzel vor
Anfechtungen geschützt sein muß. Gleichwohl drängt die Zeit. Das Land verzehrt
sich im Unbehagen, der Feind lagert noch auf unserem Gebiet, und
Europa blickt auf uns mit Hochmuth und Verachtung herab. Wir dürfen
nicht länger zögern, an das allgemeine Stimmrecht zu appelliren. (Baron
Eschasserieaux: Mit oder ohne Ausschließung von Kandidaten? Herr
Buisson: Ein ernster Mann behält im Gedächtniß, was er selbst gethan
hat; Sie aber, Hr. Gambetta, scheinen es zu vergessen!) Meine Kräfte sind
wirklich erschöpft; ich kann mich nicht in einen Wortstreit mit jedem Einzelnen
einlassen, und da ich meine Rede nicht vollenden kann, so lassen Sie mich Ihnen
nur noch sagen: Das Land hat sein Auge auf Sie gerichtet, Sie werden sich
der Auflösung nicht entziehen können, auch wenn Sie nicht den Muth haben,
derselben entgegenzukommen. Die Auflösung ist der Richterspruch, welchen das
Land über Ihre Ansprüche und Anmaßungen schon gefällt hat. (Beifall links,
Unruhe.) Die Debatte wird geschlossen und der erste Erwägungsgrund mit
434 gegen 225 Stimmen angenommen. Noch während des Skrutiniums
bringen Quinet, Gambetta, Blanc und Gen, den Antrag ein, es solle auf den
3. Sonntag des Januar 1872 die Wahl einer neuen Nationalversammlung
ausgeschrieben werden. Die für denselben verlangte Dringlichkeit wird jedoch
mit großer Mehrheit abgelehnt.
(31. Aug.) Bezüglich des zweiten Erwägungsgrundes findet Amédée de
Lefävre-Pontalis, daß man in diesem Satze mit klangvollen Worten
Mißbrauch treibe: die Arbeit, die Industrie und der Handel seien des ewigen
Verfassungsspieles müde und wollten Nuhe und maßvolle Freiheit nach innen,
eine gute Politik und gute Allianzen nach außen. Diese Vorlage habe denn
auch in der Handelswelt statt Hoffnungen nur neue Besorgnisse hervorgerufen,
und dieselbe hätte es viel lieber gesehen, wenn man einfach dem Programm
von Bordeaux treu geblieben wäre. Ich will indeß, fährt der Redner fort,
noch das Beste hoffen; ich will annehmen, daß wir in Zukunft nicht mehr die
der Regierung befreundeten Blätter die Nationalversammlung unauphörlich angreifen
sehen und nicht mehr Worte hören werden, welche zur Verachtung der
Nationalversammlung aufreizen könnten. (Lärm links.) Jules Favre:
Eine solche Behauptung kann nicht gestattet werden. Niemand hat hier zur
Verachtung der Nationalversammlung aufgereizt; wohl aber könnten ihr Reden,
wie diese, in einem gewissen Grade schaden. Lefsbre= Pontalis schließt,