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Ein Exemplar der Boͤrsenordnung wird und bleibt an der Boͤrse ausgehaͤngt.
Wir bestaͤtigen diese Boͤrsenordnung hierdurch in allen Punkten, und wollen,
daß daruͤber von Unsern Behoͤrden und dem Handelsstande festgehalten werde.
Gegeben Berlin, den 7ten Mai 1825.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
Freiherr v. Altenstein. Graf v. Buͤlow.
[(No 944.)