Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Achter Band. (8)

518

Doch  wofuͤr  so  viele  Worte;  wer  wird  nicht  aus  allbekannten
  Büchern,  vollends  wenn  er  die  Stelle  ganz  ausschreibt,
ganz  genau  citiren?

Ich  bemerke  es  ungerne,  aber  das  Beispiel  ist  mir  zu
willkommen,  gerade  weil  es  Beispiel  eines  unverbruͤchlich  redlichen
  Mannes  ist.  Aeneas  Sploius  hat  nicht  so  geschrieben,
wie  Herr  Hedderich  anführt.  Das  Hauptwort  der  ganzen
Stelle  ist  geändert.  Aeneas  Syloius  schrieb:  aliqua  ex  decretis
  Concilii  Basileensis  recepta  videntur;  Herr  Hedderich
  läßt  ihn  schreiben:  recepta  sunt.

Gesetzt  auch,  daß  es  gleichgültig  wäre:  recepta  videntur
  und  recepta  sunt,  so  ist  es  doch  nicht  löblich,  bei  ausfübrlicher
  Anführung  des  enrscheidendsten  Citats  andere,  auch
gleichgeltende  Worte  zu  substituiren.  Und  wem  ist's  gleichgültig
  recepta  videntur  oder  recepta  sunt?  Wem  ist's
gleichgültig,  gerade  wenn  die  Frage  war,  ob  es  nicht  mit  jener
  vom  Pabst  geschehenen  Anerkennung  unserer  Acceptation
der  Basler  Decrete  auf  ein  bloßes  videtur  hinauskomme,
oder  ob  sie  wirklich  klar  und  deutlich  wahr  sey?

Der  Mainzische  Canzler  Martin  Meyer  hatte  seinem
Freunde  und  Gönner  Aeneas  Syloius  geklagt,  daß  der  Pabst
die  Decrete  der  Baselschen  Synode  nicht  halte.  Der  schlaue
Aeneas  Sylvius  erhebt  sogleich  eine  Gegenklage,  wie  ungegerecht
  diese  Beschwerde  sey.  Nicht,  daß  er  zu  behaupten
Lust  gehabt  hätte,  die  Decrete  der  Baselschen  Synode  würden
wirklich  vom  Pabst  gchalten.  Nicht  aber  auch,  daß  er  es  geradezu
gewagt  hätte,  zu  erklären,  die  Baselsche  Synode  habe  gar
nichts  Verpflichtendes  für  den  Pabst.  Noch  waren  doch  nicht
volle  eilf  Jahre  verflossen,  seit  der  Aschaffenburger  Receß  geschlossen
  worden;  noch  lebte  die  ganze  Generation,  mit  welcher
  und  unter  welcher  Aeneas  Syloius  den  Aschaffenburger