518
Doch wofuͤr so viele Worte; wer wird nicht aus allbekannten
Büchern, vollends wenn er die Stelle ganz ausschreibt,
ganz genau citiren?
Ich bemerke es ungerne, aber das Beispiel ist mir zu
willkommen, gerade weil es Beispiel eines unverbruͤchlich redlichen
Mannes ist. Aeneas Sploius hat nicht so geschrieben,
wie Herr Hedderich anführt. Das Hauptwort der ganzen
Stelle ist geändert. Aeneas Syloius schrieb: aliqua ex decretis
Concilii Basileensis recepta videntur; Herr Hedderich
läßt ihn schreiben: recepta sunt.
Gesetzt auch, daß es gleichgültig wäre: recepta videntur
und recepta sunt, so ist es doch nicht löblich, bei ausfübrlicher
Anführung des enrscheidendsten Citats andere, auch
gleichgeltende Worte zu substituiren. Und wem ist's gleichgültig
recepta videntur oder recepta sunt? Wem ist's
gleichgültig, gerade wenn die Frage war, ob es nicht mit jener
vom Pabst geschehenen Anerkennung unserer Acceptation
der Basler Decrete auf ein bloßes videtur hinauskomme,
oder ob sie wirklich klar und deutlich wahr sey?
Der Mainzische Canzler Martin Meyer hatte seinem
Freunde und Gönner Aeneas Syloius geklagt, daß der Pabst
die Decrete der Baselschen Synode nicht halte. Der schlaue
Aeneas Sylvius erhebt sogleich eine Gegenklage, wie ungegerecht
diese Beschwerde sey. Nicht, daß er zu behaupten
Lust gehabt hätte, die Decrete der Baselschen Synode würden
wirklich vom Pabst gchalten. Nicht aber auch, daß er es geradezu
gewagt hätte, zu erklären, die Baselsche Synode habe gar
nichts Verpflichtendes für den Pabst. Noch waren doch nicht
volle eilf Jahre verflossen, seit der Aschaffenburger Receß geschlossen
worden; noch lebte die ganze Generation, mit welcher
und unter welcher Aeneas Syloius den Aschaffenburger