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Receß negociirt hatte; noch wäre es gerade damals, da ohnedieß
neue Gährung in der Deutsch Romischen Hierarchie war,
hoͤchst gefährlich gewesen, offenherzig zu sagen, wie zweideutig
die vermeinte päbstliche Anerkennung der Baselschen Decrete
sep, wie wenig sich ein vollgültiger Beweis jener Anerkennung
geben lasse. Seinem Freunde Mepyer konnte Aeneas Sylvius
viel sagen, aber doch nicht alles sagen, denn so theilnehmend
vertraut war er mit ihm nicht, als mit Johann
von Lyfura, mit dem er gerade damals durch Chiffern correspondirte
*). Es war doch noch offenherzig genug, daß er
ihm erklärte, selbst mit jener vertragsmäßigen Anerkennung
einiger Basler Decrete, von der eiwa allein noch
die Frage seyn könnte, selbst mit derjenigen, von welcher doch
Niemand besser wissen könne, als er selbst, durch dessen Hand
alles gieng, selbst mit dieser laufe es am Ende auf ein bloßes
videtur hinaus.
Doch kein Wort mehr über die Hauptfrage der Controverse.
selbst, so viel sich auch noch sagen lassen würde wenn alles
strenge gesichtet werden sollte, was man oft haufenweise zu Bestätigung
der gewöhnlichen Meinung anführen zu können glaubte 23).
*) S. Card. Aeneas Syloius Brief an Johann von Lysura vom
5. Nov. 4457, inter Epp. Aeneæ Sylviien. 320. Per Wigandum
Secreiarinm Moguntini misimus tibi alphabetum, et nunc
duplicabimus, si forsilan illnd non recepisti. Poteris scridere
memis tur conceptum, et consulere ecelesiæ necessitati.
Ich habe diese Stelle anders interpungirt, als sie in den
gewöhnlichen Ausgaben steht, deren Interpunction keinen rechten
Sinn gibt.
vo) Ich hatte irgendwo in meiner vorigen Abhandlung nebenher
bemerkt, daß es in der Bulle Eugens IV. nicht heiße: vel aliter
merit concordatum, wie Herr von Horir anführte, sondern
bloß vel suerit concordatum. Man sehte mir hierauf entgegen,