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anzutreffen, der sich durch ein kritisch geuͤbtes Auge gegen
die Fehler seiner Vorgaͤnger gesichert haͤtte.
g. 5.
I. Griechische Handschriften, welche die Concilienschlüsse
ganz und in unveraͤnderter Ordnung liefern.
Unter denjenigen, welche griechische Sammlungen der
alten Kirchengesetze herausgegeben haben, sind zwei der berühmtesten:
Wilhelm Beveridge ?) und Christoph Justellus
26). Ersterer gab in seinem Synodikon nicht nur die
Concilienschlüsse selbst heraus, sondern er lieferte auch zugleich
die Glossen des Valsamon, Jonaras und Aristenus:
denn zu eben der Zeit, da im Occident durch Gratians
Sammlung dasjenige, was man damals kanonisches Recht
hieß, erst recht allgemein ausgebreitet wurde, stund im
Orient eine Menge Glossatoren auf, unter welchen Balsamon
vom groͤßten Ausehen und von der groͤßten Gelehrsamkeit
war. Als Patriarch von Antiochien, als Rathgeber
des Kaisers und als wahrscheinlicher Kandidat des Constantinopolitanischen
Stuhls erweckte er die Aufmerksamkeit aller
Canonisten seiner Zeit. Kommentarien über Gesetze, von
einem solchen Manne geschrieben, bleiben selten bloße Kommentarien:
das Ansehen ihres Verfassers, und der beständige
Gebrauch, den man besonders zu Lebzeiten des Mannes
von denselben macht, erhebt sie bald zu einem Mittelding
) Synodicon, s. pandecioe canonum. S. S. apostolorum el
conciliorum nec non canonicarum S. S. Palrum epistolarum,
Oxonii. 1672. 2. Voll. Die hier gelieferten Concilienschlüsse
gehen bis ins neunte Jahrhundert.
*7“ Bibliotheca juris canonici ex schedis Christo. Juslelli
edila ab Henr. Jusichllo ei Wilh. Vocllo. Paris. 1667.