Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1846. (11)

Geletz-Blatt

für  das

Königreich  Bayern.

 

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1.

München,  den  30.  Mai  1846.

Inhalt:
Abschled  für  dle  Stände-Wersammlung  des  Könlgrelchs  Bapern.

Abschied
für  die  Stände-Versammlung  des  Königreichs
  Bayern.

Ludwig
von  Gottes  Gnaden,  König  von  Bayern,
Pfalzgraf  bey  Uhein
Herzog  von  Bayern,  Franken  und  in
Schwaben  2c.  2c.

Unsern  Gruß  zuvor,  Liebe
Stände  des  Reiches!

Wir  haben  Uns  bep  dem  nunmehr  eingetretenen
  Schlusse  des  Landtages  über  die  Uns
übergebenen  gemeinschaftlichen  Vesehlasse  der  berr



den  Kammern  der  Stände-Versammlung  sowie
über  die  Berathungs-Verhandlungen  derselben
ausführlichen  Vortrag  erstatten  lassen,  und  ertheilen
  hierauf,  nach  Vernehmung  Unseres
Staatsrathes,  Unsere  Königliche  Entschließung,

wie  folgt:
I.  Abschnitt.
Beschlũse  der  Kammern  über  die  Geset-Entwürfe.

8.  1.
Den  §.  44.  Ue.  C.  im  I.  Titel  der  A.  Beilage
zur  Verfassungourkunde  betrefend.

Wir  ertheilen  dem  Gesetzes  =  Entwurse
den  §.  44.  lit.  c.  im  I.  Titel  der  X.  Beilage
jJur  Verfassungs-Urkunde  betreffend,  mit  den  von
den  Stinden  beantragten  Modificallonen  Unserc

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