Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

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sodann  Martin  Nething,  Bekl.  Appellaten,  saͤmtlich  Buͤrger  daselbst,  wird  die  Urtel  voriger
  Instanz  abgeaͤndert,  und  (unter  Vergleichung  der  Prozeßkosten)  Beklagter  die  Zaͤune
seines  Baumguts  wegzuschaffen  verurtheilt.  Den  24  Dec.  1307.

2)  In  der  hofgerichtlichen,  hieher  gewiesenen  Appellations  Sache  von  Kirchheim  u.  Tek,
zwischen  Jacob  Schmid  in  Wellingen,  Bekl.  Appellanten,  und  Anna  Margaretha  Schleicherin
  daselbst,  Klägerin,  Appellatin,  wird,  nach  zugelassenem  und  geführtem  Beweise  durch
Zeugen  und  Augenschein,  die  Urtel  voriger  Instanz  dahin  abgeändert,  daß  der  Klägerin  zwar
der  Wandel  nicht  aber  das  Ein=  und  Ausfahrts=  Recht  über  den  Hef  des  Beklagten  zustehe;
unter  Vergleichung  und  verhältnismäsiger  Vertheilung  der  in  sämtlichen  Rechts=  Instanzen

aufgegangenen  Prezeß=  Kosten.  Den  30.  Dec.  1807.

Se.  Königl.  Maj.  haben  den  Major  von  Bünau  bei  der  Garde  zu  Fuß  unterm

28.  Dec.  1807.  zum  Kammerherrn  allergnädigst  zu  ernennen  geruht.

Am  vergangenen  Reujahrstag  haben  Se.  Königl.  Majest.  folgende  Beförderungen
und  Ernennungen  allergnädigst  vorzunehmen  geruht:

Der  bisherige  Staats-Secretair  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Graf  v.  Taube,
wurde  zum  Sgaats=  und  Kabinetsminister  allergnädigst  ernannt,  und  ihm  das  Departement
der  auswärtigen  Angelegenheiten,  so  wie  das  Polizei  Ministerium  der  Residenzen  Stuttgart
und  Ludwigsburg,  übertragen.  „

Der  geheime  Rarh  und  bisherige  Oberhofmeister  des  Prinzen  Paul  Königl.  Heheir,
v.  Geismar,  wurde  zum  Reichs  General=  Ober  Post-Directer  ernannt,  und  dessen  Stelle
als  Oberhefmeister  erhielt  der  bisherige  Kreishauptmann  v.  Biesenroth  zu  Ludwigsburg

mit  dem  Character  als  Oberst.  .
Zum  Kreishauptmann  in  Ludwigsburg  wurde  der  bisherige  Ober-Justiz-Revisionsrath

v.  Maucler  ernannt.  1  1
Den  Maitres-Rang  erhielten:  Kammerherr  v.  Palm  und  der  charakterisirte  Vice-Land-Jägermeister

  v.  Gaisberg,  seltheriger  Oberforstmeister  zu  Kirchheim.  Z

Zu  Kammerherren  wurden  ernannt:  die  Kammejunker,  Graf  v.  Pückler,  altester
Sohn  des  GeneralFeldzeugmeisters;  Stabs  Rittmeister  v.  Seckendorf;  Stabs=  Ritimeister
  v.  Hartitzsch;  Staabs-Rittmeister  v.  Dalm,  der  ate;  Ober-Justizrath  v.  Eyb;  und
endlich  der  Stabs-Rittmeister  v.  Baß  witßz.

Zum  Obristen:  der  bisherige  Oberstlieutenant  v.  Röder,  zu  Comburg.

Zu  Masors:  die  Flügel-Adjutanten,  Rittmeister  v.  Moltke  und  Ritemeister  Graf  v.
Beroldingen.

Zu  Kammerjunkern:  die  Lieutenants,  Graf  von  der  Lippe-Bisterfeld,  vom  Fuß-Jäger-Bataillon
  von  Scharffenstein;  v.  Hohorst,  vom  leichten=  Infanterie-Bataillon  von
Brusselle;  v.  Mengershausen,  vom  Fußsäger-Bataillon  von  Scharffenstein;  v.  Schuz,
vom  Chevauxlegers,  Regiment  Herzog  Heinrich;  v.  Einsiedel,  vom  Leib-Chevaurlegers-Regiment;
  vo.  Herzberg,  vom  Regiment  von  Phull;  Graf  v.  Königsegg,  vom  Regiment
  Herzeg  Wilhelm;  v.  Beulwitz,  vom  Regiment  von  Camrer;  der  Quartiermeiseer=Lieutenant
  v.  Raßler;  die  Lieutenants  v.  Thoisy,  vom  Jäger-Regiment  zu  Pferd  König;

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