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dert Gulden huldreichst zugehen zu lassen, welches mit Empfindungen des allerdevotesten
Dankes empfangen wurde. Den 3. Jan. 18c9. Königl. Waisenhaus Pflegamt.
Gmünd. Se. Königl. Maj. haben auf die Allerhöchstdenselben gemachte aller:
unterthäuigste Anzeige des Königl. Straßenben-Departements allergnddigst zu befehlen ge-
ruht, daß auf die Entdekung des an 2 Stunden-Säulen auf der Gmünder Seraße verüb-
ten muehwilligen Frevels eine Prämie von Fünfzig Gulden ausgesezt; solches überhaupe
durch die öffentliche Blärter und noch insbesondere sogleich in Gmünd selbst und vortiger
Machbarschaft dahin bekannt gemacht werden solle, daß auf den oder die Thäter genau ge-
fahndet, und so wie erwas entdekt werde, sogleich zum Königl. Straßenbau= Departemen-
Bericht erstattet werden solle. Welches anmtt zu Jedermanns Wissenschaft gebracht wicd,
Den 3o. Dec. 1808. Königl. Oberamt allda.
Stuttgart. Da nunmehr mit Anlage des allergnädigst angeordneten Familien-Re-
gisters bereits der Anfang gemacht worden ist, so wird hiemit bekannt gemacht, daß zufol-
folge C. XII. der hierauf sich beziehenden Verordnung dd. 1. Jul. 13o#8. sämeliche Fami-
lienhäupter hlesiger Königlicher Restdenz: Sradt, von denjenigen Ereignissen in thren Fami-
lien, welche nicht in die hiesigen Kirchenbücher eingetragen werden, als: z. B. wenn ein
Familienglied auswärts stirbr; oder eine Sturtgarterin auswärts ent-
bunden wird, und dergl. die Redaktion des Familien-Registers in Zukunft jedesmal
zu benachrichtigen haben. Derlei Anzeigen sind in der Schreibstube der hiesigen Königl.
Soadtoberamtel, unter der Aufschrist: „au die Redactton des Familien-Regt
sters" versigelt abzurelchen, und die Rotizen von der Zeit an nachzuholen, als die un-
längst von der Königl. Ober-Polizei-Behörde eingesammelten Familten-Denkzettel au#ge-
fertigt worden nd. Obige Verordnung macht ferner jedem hereinziehenden Inlánder zur
Pflicht, von seinem vormaligen Wehnorte einen Auszug aus dem Femilien-Register in
Beziehung auf seine Person und Familie mitzubringen und an die Redaction zu übergeben.
Den 23. De#% 1808. Die zur Rebaction des Familien--Registers von Stuttgart
verordnete Deputation.
Gutenzell, Souver. Oberamts Waldsee. Die bevorstehende Absonderung einiger Orte von dem hiest-
# Harimonfal 5Obervogteiamt macht die Liquidation der Schulden sowohl bei der Landschafts als bei dor
Waisen-Kasse nothwendig. Alle Glubiger dieser Kassen werden deswegen hiemit aufgefordert, Montags den
23. Jan. 1800. Morgens 8 Uhr in der Kanzlei zu Gutenzell entweder persönlich oder durch Bevollmächtigte zu
erscheinen, ihre Forderungen gebörig zu erweisen, und mit der unterzeichneten Commission Abrechnung darüber
zu tressen, im Ausbleibungöfall aber die etwaige Nachtheile sich selbst zuzuschreiben. Waldsee, den 26. Dec.
1800. Rechnungs-Revisor des Bezirks Waldsee, qus Commissair.
Frommenhausen. Die Commun-Schaafweide von hier wird bis Mentag den 23. Jan. 1800. auf
—— Pedd.
werden eingeladen, st e L s rler m. rigkeitli sicht ih-
res Vumihens und orbar 5 einufinon. Den 27. Dec. 1 8 gnissen in Absicht it-
· .80.
Von Wagnerisches Patrimon. Amt allda.
Stuttaart. Gardist Joseph Eiseler von Ihlingen, Horber Oberamts gebürtig, ist nachdem er sich
eines Holzdiebstahls schuldig gemacht, den 3#. Dec. v. J. aus der Garnison desertirk, es ergehet daber an
alle Militair umd Eivil-Behörden das geziemende Ansuchen, auf denselcen fahnden, ihn im Betretunge
hendfest mack n, und an die unterzeichnete Stelle einliefern zu lassen. Dessen Signalement ist folgen.
selbe bat im Meß 6 Fuß 3 Zoll 4 Lin. ist 27 J. alt, ein blasses mageres Gesicht, schwarze Hac.
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