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Eleonore Wezlar von Blankensteln in Wien, Klaͤgerin, Appellatin, Caution in Beziehung
auf eine Schuldforderung betreffend, wird die Appellation in Hinsicht auf ihre Formallen
fuͤr hieher erwachsen erklaͤrt, hingegen, in Betracht des innern Gehalts der Sache, wegen
gaͤnzlichen Mangels an einer Beschwerde nicht angenommen, und Appellant in die Projeß-
Kosien dieser Instanz verurtheilt. Den 13. April 1809.
Erkenntnisse des Kön. Oder-Just. Collegi# IIten Senaté.
1) In der Rechts, Sache sich haltend, zwischen Jakob Otcenheimer zu Stuectgare Kl.
und dem Med. Prakticus Sälzle zu Altenstaig, Bekl. eine Schuldforderung betreffend, wur-
de nach Abschwörung des dem Kläger deferirten und von diesem dem Beklagten referirten
Eides, der leztere zu Bezahlung der von ihm beschwornen 50 fl. z0 kr. nebst § pr. Ct. In-
teresse ex mora verurtheilt, compenlat. erpenl. Stut'eg. den 15. April 180.
2) In der Appellations-Sache von Löhingen, zwischen dem Amtmann Neuscheler zu
Rommelspach, Adcikaten, Appellanten an einem, und den Erben des Schultheissen Knapp
in Degerschlacht, Adcitanten, Appellaten am andern Theil, die Adcitation des Appellan=
ten zu der von der Königl. Ober-Finanz= Kammer gegen die Appellaten angestellten Ent-
schäbdigungs-Klage betressend, wurde die Urehel voriger Instanz reformirt, und Adcittat,
Appellanr von der gegen ihn angestellten Adcitations-Klage entbunden, compenl. erdenlis.
Ebenso wurde
3) in der Appellations= Sache von Tübingen zwischen denselben Parthten die Adclta-
tion des Appellanten zu der von dem Sattler Joh. Kurz in Reutlingen gegen die Appellaten
angestellten Entschädigungs= Klage betreffend, die Urthel voriger Instanz reformirt, und Ap-
bellant von der gegen ihn angestellten Adcitations-Klage entbunden, compenlatis cxpenl#e.
Den 20. April 1309.
Se. Königl. Maj. haben durch ein Decret vom 23. Aorll nachstehenden Offizlers
zu Bezeugung allerhöchst Ihrer Zufriedenheit mit dem Benehmen in dem am 2o. dieses,
mit den Oestreichern statt gehabten Treffen das kleine Kreuz des Kön. Militair-Verdienst-
Ordens zu verleihen aller gnädigst geruht:
vom leichten Infanterie-Bataillon v. Wolff, dem Obersten von Wolff:
dem Hauptmann v. Kechler;
dem Hauptmann v. Grünberg;
dem Hauptmann v. Wund;
dem Staabshauptmann v. Späth;
vom Chevauxlegers-Regiment Herzog Heinrich dem Unter-Lieutenant Bose:
vom Fussäger-Bataillon König dem Hauptmann v. Lienhardt:
dem Ober-Lientenant Hehl;
dem Ober-Lieutenant von Chapuset; und
dem Adjutanten v. Vittinghof.
Se. Königl. Majs. haben durch ein allerhöchstes Decret v. 20. April den bisherigen
Leib= Page v. Lüzon, welcher als Lieutenant bei der Königl. Garde zu Fuß angestellt wer-
den, zugleich zum Königl. Kammer= und Jagd-Junker, und