Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

106. 
den sollen. Hieran geschichet Unser Kön. Wille, und Wir verbleiben Euch in Gnaden ge- 
wogen. Sturegart, im Kön. Staats-Ministerio, den ro. Mai 1309. 
d Mand. Sacrr Regia Maj. proprium. 
Königl. General-Reseript, die Aufhebung der bisher nech bestandenen Steuer-Freihrik der 
Fürstlichen und Gräsiichen Besiunnzen betr. 
Friderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg rc. 2c. 2c. 
Da Wir gndigst verordnet haben wollen, daß die simtlichen Bestgungen und Gefälle 
der in Unserm Königreich begüterten Fürsten und Grafen, welche bisher allein noch von der 
allgemeinon Steuer befreit waren, derselben von nun an unrerworsen, und nach den allge- 
meinen Grundsäzen Unferer Steuer-Verordnungen belegt werden sollen; so lassen Wir sol- 
ches hiedurch zur Rachricht und Nachachcung bekannt machen. Stuttg. im Kön. Staats- 
Ministerio, den r10. Mai 13090. Ad Mand. S. R. Maj. propr. 
General-Reseript, die Dispensation der Junden ron der Minderjährigkeit betr. d. d. ##. Mai 1809. 
Friderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg kc. ke. 
Wir rerordnen hiemic, daß die für die Unterthanen Unsers Königreichs bestehenden 
gesezlichen Vorschrifteu in Hinssche des Alters zum Heirathen sowohl, ales zur Selbstver- 
waltung des Vermägens auch auf die Juden durchgängig angewendet werden sollen. 
Daran 2c. Séuttg. in Königl. Ober-Regierung, Regim. Departem. den r5. Mai 1809. 
Ex spec. Resolut. 
Das neu aufgeführte Marstall= Gebdude in der Königl. Residenz Sturtgart berreffend. 
Se. Königl. Mas. haben zu Untersuchung des schadhaften Zustands des neu auf- 
geführten Marstall= Gebäudes in der Königl. Residenz-Stadt Stuttgart, und der Ver- 
schuldungen, welche den damit beschäftigten Personen zur Last fallen, eine eigene Commis- 
son niederzusezen, und auf den von dersekben erstatteten Bericht zu verordnen geruht, daß 
der ganz fehlerhaft aufgeführte Theil des Marstall-Gebäudes abgebrochen, und auf Kesten 
der Schuldhaften neu hergestell#, für die übrigen Theile des Bau's aber von den Hand- 
werksleuten mittelst Einlegung gerichtlicher Cautienen auf zehen Jahre Garantie geleister 
werden foll. 
Den bisherigen Landbaumeister von Uber haben Se. Königl. Majest. wegen der 
beim Ganzen hauptsächlich ihm zur Last fallenden Vergehungen von seinem Amt kassirt, 
ihn aller fernereu Wieder-Aufnahme in Könizl. Dienste für unfähig erkläct, und befohlen, 
deß ihm dar Ordenszeichen des Civil= Verdienst= Ordens abgenommen, und er aller damit 
verbundenen Ehren und Prärogativen verlustigt sepn soll. 
Der als Aufseher bei diesem Bauwesen angestellt gewesene Controleur Kang ist we- 
gen d-# gegen ihn erhobenen Verschuldungen cassirt, und zu 3 monarlicher Festungsstrafe 
verur. eilt. 
Der Hofwerkmeister Kößler und Hefmanrer Heimsch hingegen find ihres Praͤdi- 
kats als Hof- Profesfionisten und der damit verbundenen Vorcheile für verlustigt erklärt.
	        
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