Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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Erkenntnisse des Koͤn. Ober-Just. Collegũ IIten Senats. 
1) In der Rechtssache zwischen dem Hoffaktor Hirsch Lazarus von Weikersheim, Vor- 
kläger, Nachbeklagten an einem, und dem Freiherrn Engen Ehristoph Philipp von Rakniz 
zu Laibach, Vorbeklagten, Nachkläger am andern Theil, eine Schuldforderung in der Vor- 
und die Zurükgabe eines Proxenettcums in der Nachklage betceffend, wurde Vorbeklagter 
Nachkláger in die Bezahlung der ganzen libellirten Summe condemnirt, Borkläger Nach- 
beklagter aber von der Rachklage entbunden, auch Vorbeklagter Nachkläger in die Proceß- 
Kosten dieser Instanz verurtheilt. Stutegart, den z. Mai rg090. 
2) In der Appellations-Sache von Herrenberg, zwischen Dorothea, Johann Gerrg 
Reicherts Eheweib und Consorten von Thailfingen, Appellanten an einem, und Joh. Frie- 
drich Binder von Ober-Jesingen, Appellaten, am andern Theil, wurde dem Appellaten die 
Beibringung besseren Beweises anferlegt. Den 3. Mat. 
3) In der Appellations-Sache von Balingen zwischen dem Kronenwirth Jakob 
Wagner daselbst, Kläger Appellanten an einem, und Baltas Jetter, Bauern zu Engstlate, 
Balinger Oberamts, Beklagten, Appellaten am andern Thbell, wurde mittelst Bescheides auf 
Abschwörung des dem Beklagten Appellaten von dem Kläger, Appellanten deferirten Judi- 
cia= Eides erkannt. Den 6. Mei. 
Stuttgart, den 4. Mai 1800. wmden geschleden: 
# .) Johann Ferdinand Hohl von Oberberken, Schorndorfer Oberames Kl., von Johan- 
na Elisabetha, geb. Gipfel, Bekl. ex cap. quall delert. unter Vergleichung der Kosten. 
) Anna, geb. Stahl von Dizingen, Leoyberger Oberamts, Kl. ven Michael Keul 
Burger allda, Bekl. ex cap. qual delerr. und lezterer in die Kosten verurtheilt. 
Se. Königl. Majestät haben den Lintenant Heyd des Jäger Regiments König 
zu Pferd wegen seiner ausgezeichneten Bravour in den Freiherrn= Stand allergnddigst zu er- 
heben und ihm den Namen von Heydenschwert beigzulegen geruher. Den lo. Mai 1809. 
Se. Königl. Maj. haben durch ein Decret vom o. Mai 
den in Kön. Preuß. Diensten als Hauptmann gestandenen von Watter zum Staabs= 
hauptmamnn bei dem Linien-Infant. Regiment v. Franquemont; und 
zu Belohnang der bei den Gefechten vom 1. und 3. Mai bewiesenen Bravour des 
Königl. Leib-Chev. deg. Regiments: # 
den Ober-Lieutenant v Blücher zum Staabs-Rittmeister zu ernennen; 
dem Staabs-Rittmeister v. Bismarck, den Ober-Lieutenants Böckel, Adjutant 
v. Jan und v. Bose, dem Second-Lieurenant v. Zierhen, sämtlich vom Leib-Chevaur= 
begers-Regument, auch dem Brigade-Adjutanr, Unter-Lieutenant Schwarz vom Chevaur= 
legers- Regiment Herzog Heinrich, das kleine Kreuz des Milirair-Verdienst-Ordens; # 
dem Wachtmeister Wendel, den Umer-Offtziers Seiferheld und Englert, die 
oldene — den Unter-Osffizlers: Höfter, Kilpert, Eckstein und Schick, auch den 
Cheoaurlegers Köfer, Hensler, Kolb, Kapphan, Beuerle, Braisch, Buek, 
Hipp, Fauser und Heinrich, sämtlich vom Leib-Chevaurlegers-Regiment die silberne 
Ehren-Medaille zu verleihen allergnädigst geruhet.
	        
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