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Se. Koͤnigl. Maj. haben dem Kreishauptmann zu Rottweil Grafen von Puͤckler,
dem Hofrath Oberamtmann Koch zu Altdorf, und dem Oberamtmann Dizinger zu Bi—
berach wegen ihres waͤhrend der feindlichen Einfaͤlle bewiesenen Eifers, Thaͤtigkeit und Ord-
nung das kleine Kreuz des Königl. Civil-Verdienst-Ordens zu ertheilen geruht.
Se. Königl. Mas,. haben allergnädigst geruher,
vermög allerhöchster Resolution vom 10. Mai die erledigte Pfarrei Rekkar= Rems,
Waiblinger Discese, dem Pfarrer M. Rheinwald in Scharnhausen zu übertragen;
vermög allerhöchsten Decrets vom 21. Mai den Rechnungsrath Tafel zum Steuerrath
des Ehinger Kreises zu ernennen;
vermög allerhöchster Decrete vom 23. Mat den Sohn des in dem Treffen bei Dornach
gebliebenen Hauptmanns von Baur in den Adelstand zu erheben;
der Fürstin von Waldburg-Wolfegg die nachgesuchte Entlassung als Oberhof-
meisterin der Königin Majestär zu ertheilen; und
vermäög allerhöchster Resolution vom 23. Mai dem zur katholischen Pfarrei Lautlingen,
Oberamts Bahlingen, nominirten Joseph Kraus, Vicar zu Rißdissen, die allerhöchste Con-
firmation zu ertheilen.
Friderichsthal. Der hiesige Hüttenschreiber Ferdinand Heinrich Majer hat ein
Kind, welches in einen 0 Fuß tiefen Treib-See gefallen, aus der Mitte desselben mit Le-
bensgefahr gerettet. Se. Königl. Mas. ließen ihm deßwegen eine silberne Civil-Ver-
dienst-Medaille durch die hiesige Hüctenamts-Verwaltung allergnädigst als Belohnung zu-
stellen. Den t7. Mai 1809. Kön. Hüttenamts-Verwaltung Friderichsthal.
Sturtgart. Der Rechts-Candidat Carl Menziuger aus Stokach ist nach erstan-
dener Prüfung als Königl. Advokat aufgenommen, und in dieser Eigenschaft heuwe bei dem
Königl. Ober-Justiz= Collegio verpflichtet und immatriculirt worden. Den 10. Mat.
Da bei dem Königl. Würteembergischen Ober-Justiz-Collegium II. Senats gegen den
Freiherrn Gottfried v. Holz zu Alfdorf mehrere Schuldforderungen eingeklage,
von demselben aber die Einrede des Concurses sämrlicher Glaubiger seines Vaters und Groß-
vaters entgegengesezt worden, und somit dieses bei dem vormaligen Kaiserl. Reichehofrath
verhandelte Debitwesen einer Erledigung im Allgemeinen bedarf; so werden hiermit alle die-
jenigen, welche an gedachten Freiherrn v. Holz zu Alfdorf oder dessen Vater und Grosva=
ter eine rechtmässige Forderung zu haben vermeinen, und nicht durch das im Jahr 1793.
publicirte Präclusiv: Erkenntnih der vormaligen von Holzischen Debit-Commission ausge-
schlossen sind, noch ihre Ansprüche vor den vormals Koönigl. Preusstschen Gerichtshof zu
Anspach in dem über das von Holzische Rittergut Amlishagen verhängten besondern Liqui-
dations-Prozeß geltend gemacht haben, öffentlich aufgefordert, a dato innerhalb drei Mo-
naten, so hiermit pro termino anberaumt werden, und zwar längstens den 4 August dieses
Jahrs sich vor unterzeichneter Behörde über ihre Forderungen gehörig auszuweisen, auch
einen gemeinschaftlichen Sachwalter aus der Jahl der hiesigen Königl. Ober-Justig= Proku-
ratoren gehörig aufzustellen und zu venennen, damit demselben eine neuere Erklárung des
Freiherrn v. Holz zur Vernehmlassung mitgetheilt, und sodann das Weitere rechtlicher Ord-