Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

Nro. 27. 1809. 225 
Königlich= Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 1o. Jun. 
  
  
General-Rescript, eine neue Brandschadens-Umlage betreffend. 
Da für das allgemeine Brandversscherungs-Institut auf Georgit r8o . zu Leistung. 
der Entschidigungen bei vorkommenden Brandfällen eine neue Brandschadens-Umlage noth- 
wendig ist; so sehen Wir Uns bewogen, für das gedachte Rechnungsjahr in dem ganzen 
Umfange des Königreicks Sechs Kreuzer von loo fl. Gebäude-Anschlag auszaschreiben. 
Wir eröffnen ein solches andurch Unsern Königl. Beamten mie dem Befehl, daß diese 
Brandschadens-Umlage sogletch vorgenommen, und die summarischen Urkunden darüber in- 
nerhalb 4 Wochen, die Beiträge selbst aber zur Hälfte innerhalb 3 Monaten, und zur an- 
dern Hälfte innerhalb 6 Monaten zur Brandschadens= Verslcherungskasse eingeltefert wer- 
den sollen, 
Hlemit verbinden Wir zugleich folgende nähere Vorschristen: 
1) Sind die Umlags-Urkunden nicht von den Behörden der aufgehobenen und combinir- 
ten einzeln, sondern nur von den Oberdmtern nach dem ganzen Umfang der Ober- 
amtedistrikte einzusenden. 
2) Auch ist nur von den Oberamtspflegen die Einlieferung des ganzen Betrags zu be- 
sorgen, da die Urkunden und Bezahlungen von Unterämtern, unter den Amtostellen 
selbst und bei der Hauptkasse Irrungen und Anstände herbeiführen, und , 
3) sind jene Urkunden so einzurichten, daß sie bei jedem Ort auch den bei der Umlage 
stch ergebenen Ueberschuß enthalz#en, damit die Nachforderung besonderer Berzeichnisse 
darüber verhüre# werden möge. Daran 2c. In Königl. Ober-Regierung, Ober-Pol. 
Depart. den 6. Jun. 1809. Ad Mand. Sucrz Regi# Maj. 
Präklusiv-Erkenntniß in der Compctenz-Debit-Sacke des Grafen Sigmund von Ehdorf, vormaligen 
Domkapirularen von Ellwargen; d. d. 3. Jun. 1800. 
Nachdem bei unterzeichneter Behörde das Liquidations-Verfahren in Ansehung derje- 
nigen Schulden, welch: der gewesene Domkapitular in Ellwangen, Graf Sigmund von 
Ezdorf, auf die ihm cusgesezte Competenz kontrahirt hat, geschlossen ist, auch die erschie- 
nenen Gläubiger sub hocierno auf Dienstag den 22. Ausust d. J., zu Anhö5rung der
	        
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