Nro. 27. 1809. 225
Königlich= Württembergisches
Staats-und Regierungs-Blatt.
Samstag, 1o. Jun.
General-Rescript, eine neue Brandschadens-Umlage betreffend.
Da für das allgemeine Brandversscherungs-Institut auf Georgit r8o . zu Leistung.
der Entschidigungen bei vorkommenden Brandfällen eine neue Brandschadens-Umlage noth-
wendig ist; so sehen Wir Uns bewogen, für das gedachte Rechnungsjahr in dem ganzen
Umfange des Königreicks Sechs Kreuzer von loo fl. Gebäude-Anschlag auszaschreiben.
Wir eröffnen ein solches andurch Unsern Königl. Beamten mie dem Befehl, daß diese
Brandschadens-Umlage sogletch vorgenommen, und die summarischen Urkunden darüber in-
nerhalb 4 Wochen, die Beiträge selbst aber zur Hälfte innerhalb 3 Monaten, und zur an-
dern Hälfte innerhalb 6 Monaten zur Brandschadens= Verslcherungskasse eingeltefert wer-
den sollen,
Hlemit verbinden Wir zugleich folgende nähere Vorschristen:
1) Sind die Umlags-Urkunden nicht von den Behörden der aufgehobenen und combinir-
ten einzeln, sondern nur von den Oberdmtern nach dem ganzen Umfang der Ober-
amtedistrikte einzusenden.
2) Auch ist nur von den Oberamtspflegen die Einlieferung des ganzen Betrags zu be-
sorgen, da die Urkunden und Bezahlungen von Unterämtern, unter den Amtostellen
selbst und bei der Hauptkasse Irrungen und Anstände herbeiführen, und ,
3) sind jene Urkunden so einzurichten, daß sie bei jedem Ort auch den bei der Umlage
stch ergebenen Ueberschuß enthalz#en, damit die Nachforderung besonderer Berzeichnisse
darüber verhüre# werden möge. Daran 2c. In Königl. Ober-Regierung, Ober-Pol.
Depart. den 6. Jun. 1809. Ad Mand. Sucrz Regi# Maj.
Präklusiv-Erkenntniß in der Compctenz-Debit-Sacke des Grafen Sigmund von Ehdorf, vormaligen
Domkapirularen von Ellwargen; d. d. 3. Jun. 1800.
Nachdem bei unterzeichneter Behörde das Liquidations-Verfahren in Ansehung derje-
nigen Schulden, welch: der gewesene Domkapitular in Ellwangen, Graf Sigmund von
Ezdorf, auf die ihm cusgesezte Competenz kontrahirt hat, geschlossen ist, auch die erschie-
nenen Gläubiger sub hocierno auf Dienstag den 22. Ausust d. J., zu Anhö5rung der