227
vor das Koͤnigl. Ober- Trihnual · zu rechtlicher Enischeidung · sich eignenden Appellations · Sa-
che des Geeoher ogiich He; sischen Hof: Agenten Samuel Michael Mayer zu Hanan, Klä-
gers, App#llanten, gegen die ehmals aut das Gräftiche Haus Erbach erkannte Subdelt-
gations-Commisston üher das Debi-wesen des Herrn Ludwig Grafen von Wartenberg-
Roeth,, Beklagte, Acbellatin, eine Wichsel-Forderung an Lezteren betressend. wird die ein,
gewandte Berufung, in Erwsgung der materiellen. Beschaffenheit der Sache, wegen
gänzlichen Mangels an einer gegründeren Beschwerde, von Ammtes wegen durch Deeret ab-
geschlagen. Tübingen, den 1. Inn. 1809. -·, ·· ’7„
2) Ju der Apvellattons Sache von der vormaligen Fürstlich= Hohenlehe-Waldenbur-
gischen gemeinschaftlichen Instiz-Kanzlei. zu. Bartenstein, zwischen Johann Michael Karle
zu Einweiler, Klagern, Appellanten an einem, und Michael Happold, Kronenwieih zu
Braunspach, Beblagten, Apvpellaten am andern Theil, eine auf Entschädigung wegen an-
gesiekeen Viehes augestellte Mandats-Klage betreffend, wird die abweisende Urthel voriger:
Instan; bestätigr, jedoch unter Vergleichung der in dee Appellations-Instanz aufgegangenen
Prozes-Kosten. Tübingen, den 3. Jun. 1309,
Sttaf-Erkenn#nisse des-Königl- Ober-. Justiz= Collegif I. Senaes-
Ad Mand, Sacr. Regis Maj.
Urtterm 13 Mal'wurde Johann Grorg Hek' ven Enderspach wegen wiedethollen Dlez
stahls-Vergehens= neben Ersaz aler Kosten zu zweisähriger Festungsarbeit auf Hohenasperg;
verurcheikt und dabri befehten, daß derselbe nach Ablauf der Strafzeit in dem Schornder=
fer Ardeitshauß bis zu erprobter Besserung verwahrt werde.
Den 22. Mai wurde der bei dem Odkrramt Aalen wegen wiederholten Diebstahls in
Verhaft und Inquisitron gekommnene Anten Böhm von Arlesberg, Oberamte Ellwangen, zu
einer vierhährigen Z u. ehauostrafe in Luswigo#burg verurrheilt nad dabei verordner, des# der-
selbe nach derrn Ablauf, bis zu erprobter Besserung ia einem Arbeitshauß verwährt wer.
den soll.
e#a" 31. Mai wmde Margs#rerha Geigerkn ron Bestgheim meigen wiederhelten Dieb-
stahls zur anderhalbjätrigen Suchthemsstrafe in Ludwigsburg dergestalt verurtheilt, daß ste-
näch, Absauf dieser Stcafzeit, in das Kreis: Arbeitshauß gebracht werden soll.
Erkenntnisse d#h Kön. Ober-Zust. Kollegii liten Senate. «
1)Ji1de·rAkpkllaxionwSache-OW-DJkarggtöniugemzwischenCatharsina’,»b7k«s·"Msza-ts«7
tl)ösuo«;KU-lecEikefka11«1d.1felb1t,-cumeurer-legeKlägetm,—Apppkiaminanseinem,-midFkie-s«
dkichIsanchchremerevctwascldst,BekjngcmxAppellatexiamandernThsi1,«wurdesdie«
Urckhelvorige-.-Js:sta:sz-c011ßks.uårk,undAppeälauvikrinsdiesproccßxsostmsdieserJusiatssivew
urtheil-. Den 2. Jun. 1800.
Stutegart, den 25. Mai 1809. wurde geschieden: · «
FricdkichsDcißznGiradRectemSchoriioocserOberämkstKl.,vsncathaiiåcygkh
Kårxxexcap,«quasi?dcf'e"rt.comp.expenf.
Se.König,l.·M.«aj."haben«verindg.atlek·höchstenDeckekssvomijMafngäsigstkgek