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re Echaafstallungen eingerichtet werden koͤnnen, unentgeltlich zu geniessen. Die Liebhaber muͤ «
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inliegendmwutcmodermbaarechwelostenkonnemImtememoder-amtlichenAktestatauswcifm Den
. Jul. 18c9. .. · Cameral: Verwaltung allda.
eienenstadt en der Linde. Das allhiesige Cameralamt ist allergnͤdigst angewiesen, das Recht nach
Eerlzeter zu graben in seinem Camcral-Dilirikt auf? Jehre, nemlich von Jacebi r8o0 — 1816. unter
Lonehalt alergnedigster Ratiftkarion im Aufstreich zu verleiben. Die Pachrlichhaber werden daher bis Dien-
fag den 18. Jul. Bormittags 9 Uhr mit gerichtlichen uno cbrramtlich gesiegelten Icugnissen nicht nur über
lür Predikat, und daß sie entweder diekes Handwork selest verstehen, oder durch rüchtige Leute bekreiben lassen
tennen, sendern cuch das und welche Caution sie zu leisten im Stande sind, versehen, in hiesige Cameral=
Perwalteng eingeladen, wo sie die weitere Bedingungen vermhmen, und der Verhandlung anwohnen können.
Den 5. Iul. 1800. «-.-... . · Cameralamt aliba.
Etammheim. Die biß Dienstag den 18. Jul. ausgeschriebene Verleihung des Rechts in hiesigem
Camierol-Disirikt nach Salperer zu graden, wird wegen eingetrettener Hindernisse erst bis Donnerstag den
20. Jul. Vormittags 8 Uhr in hiesiger Cameral-Berwaltung vorgenommen werden, welches mit dem Anfü=
ge egennt geigacht, wird, daß jeder Licbhaber ein oderamtlich gessegeltes Zeugniß seiner Drts-Dkbrigkeit so-
nohl ürer sein Prärikat, als auch darüber beizubringen hat, daß er hinlängliche Caution zu leisten im Stande
reie, und daß er das Salpetersieden selbst gründlich verstehe, eder solches durch tüchtige Veute versehen lafsen
Lnne. Den 7. Zul. 1809. , . » ameralamt allda.
tetten im diemerhal. Das Recht nach Salpeter graben zu dörsen, wird in dem hiesigen Cameral=
bezut auf ? Jabre bis de den 18. Jul. an den Meistbietenden verpachtet werden. Die Liebhaber haben
sich Vormittags 9 Uhr bei hiesiger Camcral-Aerwaltung einzufinden, und sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen
üb#er ihr Pr diket und Vermägen, auch daß s#r das Salpetersieden entweder selbst gründlich verstehen, oder
durch tüchtige Leute verrichten lassen konnen, zu verfehen. Den . Juk. 88 Cameralanit allda.
Wiesestaig. Die Sommer-Schaafwaiden der disseitigen Oberamts-Gemeinden für das künftige Jahr
I##. werden an nachstehenden # onatskägen d. J. an die Meistbietende verliehen werden, und zwar: Zu
Gruibingen, den 17. JuL Vormiktags 0 Uhr auf doo Stük, dann 13 Stük frei Schaaf für den zeirli-
licken Pfarrer einzuschlagen. Zu Neidlingen, den r9. Jul. Vormittags o Uhr auf 500 Stük. Zu
eggingen, den 22. Jul. Morgins Uhr auf 3 Waidplze zu rdéo Stük, wovon der Hchsser 1085 Stuͤt,
rie D1#gerschaft aber 375 St.k einschlagen darf; auf den zwei Alpwaiden hat der Schaͤfer Wohnung und
Staliung, ohne weitere b.#ergerliche Benesicien. Zu Ditzenbach, den 24. Jul. Wormittags Uhr zoo
Stäk, wozu die Bürgerschaft noch 50 Stük einschlagen dark. JZJu Muhlhausen, den 26. Jul. Vormit-
— c0 Stnk. Zu Ganslosen, den 20. Jul. A lhr auf 400 Stak. Zu Reichen-
bech, den Zr. Jul. Morgens 0 Uhr auf 330 Stük. Zu #WWesterheim, den 2. August Morgens 0 Uhr
auf jwei Waurplätze, auf den 14en zu 600 Stäk, auf den aten zu 400 Stük. Ju Hohenstkadt, den
S. August Morgens 8 Uhr auf 450 Stuͤk. Zu Drachenstein, den F. August Nachmitkags ? Uhr auf
450 Smk. Lu Gosdach, E—VWNVW7 Rorgens 0 Uhr auf 325 Stük. Hier hat der Schäfer freis
Wohnung und Stallinig dann 6, Echesiel Dinket von den Jnnwohmen zu genießen. Zu Wiesenstaig,
den 10. August Nachmitlags 2 Uhr auf 2 Wotrplatze, den einen zu 500 Stük, den andern zu 125 Stük,
wo. u ker Jiegler 25 Stük einscklagzin darf. Zu der iten Weide hot der Schäfer eine Wehnung und Stal-
lung, denn Klaster Scheiterholz kamt Reisach, und 3 Tagwerk Grasgarten zu genießen. Uebrigens haben.
sich die einsindende Lirbhaber mit Meigerbriesen und obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Pr dikat und Vermögen
auszuweisen. Den 7. Jun. 1809. ç Kön. Tberaur allda.
Altenstaig. Carl Philipp Poller, Sohn des verstorbenen Pfarrers Ml. Sat Phil. Pollers zu Fluern,
Sutzer Obrremts, welcher zu Neuweiler, den 18. Jun. / gebehren ist, und dessen Mutker jezr zu Gröm-
boch, disseitigen Obermts wobnt, dessen Aufenthalt aber seit dem 9. Apr. d. J. undekannt ist, wird hiemit
auscerusen, sich inner 4 Meneten a dats vor dem hiesigen Königl. Oberamt bei sonstigem Verlust seines Un-
fertdenenmchte und Vermögens zur Tonskription zu stellen. · DOieramt allda. -
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