Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

Se. Koͤnigl. Maj. haben durch ein allerhoͤchstes Decret vom 2. d. Monats. 
dem Joham Jakob Buk von Renttlingen, 
dem Joham Wirthle von Weinsperg, 
dem Carl Heckner von Vaihingen, 
dem Christoph Würrich von Reichenbach, Oberamts Gppingen, 
dem Joh. Jakob Diener und Johann Wünsch von Untertürkheim, O Amrs Canurstade, 
welche sich durch verschiedene Lebensrettungen vorzüglich ausgezeichnet haben., die Civil-Ver- 
dienst-Medaille allergnadigst verliehen; welches hiemit öffenrlich bekannt gemacht wird. Siurg- 
in Königl. Ober= Regier. Ob. Pol. Depart. den 3. Sept. 130. 
  
Lorch. Bei unterzeichneter Behörde sind 230 Su. Rocken, r10 Schfl. Dinkel und goo Schfl. Ha- 
#er zum Verkauf dusgesezt. Die Liebhaber können die Früchten täglich beaugenscheinigen, und die Preife der 
felben erfahren, wobei noch bemerkt wid, daß allein gegen baare Bezahlung etwas abgehebm w 
23. Aug. 1800. 4#— · Cwnal-vaatungvafelsst. 
Muse-LDem-nng-Ober-FUanz-»Kammer,Landwirthfchcft6-Departementshatunåunterm-; 
«Sul.d.J,nltckgnäkkgstbcschllgkkdsß«svlkt!1!k'dmMtkaufveöPfarrhaus-HundderdantgehöksgenScheuet 
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anderaumt haben. Wir machen dieses hiedurch mit dem Anfuͤgen bekannt, daß sich die Liebhaber an gedach 
sem Tag, Liormiltags 10 Uhr in dem Pfarrhauß zu Mguren einfinden, und sich um so mehr zu einen an. 
nehutlichen Rauf erklären mögen, als diese Gebure für jedes Gewerb gelegen sind und der Kaufschilling me 
einem Drittel baar Geld, zwei Dritt#l aber in # verzinnslichen. F#eabrchelern bezahlt werden karf. Deu 14 
Jug. 1309. Kn. Kreis Steueramt Sturkgart, und Kön. Cameral= Verwaltung Sindelfingen. 
Murrhardt. Bii der hicsigen Cameral Verwaltung ist ein Quantum Recken und Hak#r gegen baare 
Bezahlung feil. Die Früchten sind von guter Qualitét und konnen täglich abzefaßt werden. Den #. Aug, 
*m · Cameralverwaltung. 
Neuen stadt am Kocher. Das dasige Cameral-Amt hat noch ein Quamum Rocken, Dinkel, Haber, 
Gersten und Einkorn zu verkaufen. Die Früchte sind samtlich Kaufmannsgut, und können täglich beaugen- 
scheinigt werden. en 3 Aug. 1800. = Cameral-Amt allda. 
Waiblingen. Am den herrschaftl. Fruchtkästen zu Waldtingen und Hochberg ist ein Quantum Rocken- 
Gersten und Dinkel von guter Qualuät feil. Oen 2. Gept. 180.. amocralamt allda. 
Weinsberg enterzeichnete Stelle verkauft täglich ein Quantum Rocken, Dinkel und Haber, burch- 
aus gute ge unre — aare, grgen baare Bezahlung in conventionsmäßigem Geld, und in Quantircen mie sir 
die Eiebhader verlangen. Den 33. Aug. 1800. Königl Cameral= Verwaltung. 
Altdorf, Kreis Attrorf Nach ellergn. c. Befehl vom vo. Jul. d. J. werden nach ange- 
ner Bestangzeit folgende Wieten u. derden auf 0= 12 Jahre in öffenrlichem Aufstreich verpachtet werden, albr 
den 25. Sept. Morgens 5 Chr im Wirthshaus zu Torkenweiler, 208 Ichrt. 0P# ##th. MWiesen der Kamme.- 
brihl genon#t zwischen R#wensburg und Wentenau. Lod Nachmikttags 1 Udr ebendasekost r1 Stük Reen 
an der Rebhaiden bei Rarensburg unterhalb St. Ahristina und 3 Stuk Neben zu Ober-Eschach, mit welchen 
jugleich auch ein Berkaufs iersuch gemacht werten wird. Den 77. Sept. Morgens 0 Uhr zu Sdenspath, 
1..Ichrt. Wisen, so vothin der Erbieneer war, beim Dorf Sdenspach im Amt Beschen. Den 28. Sept. 
Morgns 20 Uhr ziz Winterstettendorf, ungefaͤhr 84 Jehrt. Weiher, der Hinter weiher, so troken gelege und 
mun Akerfeld ist. Die Güter können von den Liebhabern täglich beaugensch.inigt und die Bedingungen an 
den Tägen der Ver#achkung vernommen werden. Den 10. Aug. Areis Steuexrath u. Gameral= Verwalter. 
Cankstadt. Der hiessgen Commun Sommer und Winter-Schaafweide, deren Bestand mit Michaclis 
d. I. zu Ende gehet, wird am 13. Se#t. d. J. wieder auf 3 oder 6 Jahre verliehen werden. Ein Best'n- 
der darf ausser der Schaaswaare, werche die hiesige ren einzuschlagen berchhligt sind, das neuerlan 
Schaashaus bewohnen, 1 Wurzgärtle und 2 Morgen Wiesen genießen, muß aber eine Caution von oc I 
Kllen. Au'streichs Liebhaber mussen sich am Licitations-Tag mit ihren Meilterbriefen und gerichtlich ausge- 
HKellten und oberanalich gesiegelren Zeugnissen legitimiren: daß sie diese Caution zu stellen venmögen, und me- 
Der 
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