Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

Nro. 45. 1809. 397 
Königlich= Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakt. 
  
Samstag, 33. Sept. 
Straf-urtheile. 
Se. Königl. Maj,. haben auf die von der zur Untersuchung der Aufwiegler, An- 
führer und Theilnehmer an den in einigen Amrsorten der Oberämter Secokach, Spaichingen 
und Rottweil ausgebrochenen Unruhen und Beleidigungen der Königl. Diener allergnädigst 
niedergesezten Criminal-Commission erstatteten Anträge unter angefügten Datis folgende 
Scraferkenutnisse zu fchllen geruht, nemlich: 
Vermäg allerhöchsten Decrets vom 22. Jul. 1809. wurde Hermengild Kaufinam von 
Reichenbach zu 3 sähriger Festungsarbeit, sodann 
vermög allerhöchster Resolution vom a. August 
Johann Baptist Harrer von Stokach zu 2o jahriger Zuchthausstrafe, . 
OttmakEdelmann,MeßnerundSchallehkervonSernatingenzusjähtigersuchthause 
strase nebst Cassation von seinen Diensten, 
Sebastian Wiedenhorn von Sipplingen zu § jähriger Festungsarbeie, 
Schiffmann Joseph Specht von Sernatingen zu 4jähriger Festungsstrafe, 
Ferdinand Koller von Welschingen zu 3 jähriger Festungsarbeit, 
Corill Scheppe von Liptingen zu 2 jähriger Festungoarbeit, 
Mathtas Auer von Sernatingen statt der wohlverdienten Todesstrafe ex espite gratiæ, 
zu 30 jähriger Festungsarbeir, 
Georg Mautz von Bodwwänn zu 10 jährlger Festungsarbeit, 
Joseph Miller, alt, von Nenzingen zu T jähriger Juchthaußstrafe, 
OIznez Winter von Stockach zu 6 monallicher Festungsarbeir, 
Martin Honstetter von Sernatingen zu 3 maltger Ruthenstrafe auf dem Nathhause je 
zu 25 Streichen 
Schuleheiß, Ehrifostomus Bräunlinger von Liptingen zur Cassation von seinem Amte, 
Bürgermeister, Severin Finneisen von da zu 2 jähriger Festungsarbeir, 
Schultheiß, Johann Wiggenhauser von Bodmann nebst Cassatton von seiner Stelle 
zu 18 monallicher Festungsarbeit, 
r Hürgereisten Matthäus Wiggenhauser von da nebst Cassation zu 6 jähriger Festungs- 
arbeit,
	        
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