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Verordnung Königl. Ob. Fin. Kammer, Landwirthschaftl. Depart, an fämtliche Cameral=
Verwalker wegen des Brennholz-Bedarfs der Salpeter-Admodiateurs; d. d. 23. Sept. 1800.
Die Königl. Cameral-Verwalter haben die bei ihren Beamtungen befindlichen Salpe-
ter: Admodiateurs anzuweisen, daß sie ihr Holzbedürfniß, jährlich vor Bartholomät bet den
berreffenden Königl. Oberforst-Aemtern anzeigen sollen, damit dasselbe im Holz-Bericht ge-
hörig bemerkt und assignirt werden kann, tudem nur das im Hotlzbericht zum Schlag be-
stimmte Holz abgegeben wird. Deccet. Stuttgart 2c.
Rechts-Erkinnenisse des Kön. Ober-Tribunals.
1) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium in Sruttgart,
zwischen der Marie Jos'phe, Gattin des Königl. Kamwerherrns und Oderst-Küchenmeisters
Grafen von Firmas-Peries, mit diesem ihrem Geschlechts-Vormunde, Klägerin, Nein an
einem, in ihren in erster Ehe erzeugten 3z Söhnen, den Grafen v. Leutrum, Bekl. Aten
am andern Theil, eine Entschädigungs Forderung für Wagen: Pferde betr., wicd die ab-
weisende Urehel voriger Instanz bestätige, und die Appellantin zu Erstattung der Prozeßko-
sten dieser Instanz verurtheilt. Tübingen, den 14. Sept. 13090.
2)) In der hofgerichtlichen, an das Königl. Ober-Tribunal gewiesenen Apvellations=
Sache von Leonberg, zwischen den Intestat: Erben der verwittweten Pfarrerin Weysser zu
Thamm, Klägern, Nien an einem, und den Testaments-Erben derselben, Bekl. a#en am
andern Theil, wird die Urthel voriger Jastanz bestätigt, und Aischer Theil in die Appella=
tions Prozeß= Kosten verurtheilt. Den lo. Sept. 1809.
Erkenntnisse des Kön. Ober-Justiz-Collegii liten Senats.
1) In der Ations-Sache von Alpirsbach zwischen Joh. Georg Adrien allda, und den
übrigen in atlis genannten Consorten der dasigen Kinzig Flösserschafe, Bekl. Anten, sodann
Johann Georg Erbe, ebendaselbst, Kl. Aten, Kosten-und Schadens= Ersaz betr. wurde die
Auion im Punct ihrer Förmlichkeiten als an das Ob. Just. Coll. 2cen Senats erwachsen er-
klärt, hingegen in Hinsicht auf ihre materielle Beschaffenheit ob deficiens gravamen nicht
angenommen, und die Kesten compensire
2) Die Appellations-Sache von Beilsteln zwischen dem Hofrath Hölderlin in Mun-
delsheim, Beklagten, Querulanten, Appellanten am einen, und Christoph Friedrich Beann
ebendaselbst, Klägern, Querulaten, Appellaten am andern Theil, wurde wegen Mangels in
den Formalien von Amtswegen per Kelcriptum verworfen. Den :2. Sept. 1809.
Se. Königl. Mas. haben durch ein Decret vom 3z. Sept. den Ober-Lieukenant und
Adjutane von Meversbach vom Regiment Herzog Wilhelm zum Stabs-Hauptmann zu
ernennen, und bei dem Militär-Institut als vorgesezten Offizier anzustellen allergnädb. geruhr.
Unterm 28. Sept. ist der vormalige Gräfl, Wartenbergische Canzleirath Seyferheld
zum Canvral-Verwalter in Offenhausen allergnädigst ernannt worden.
Ludwigsburg, den 24. Septe. Se. Königl. Majs. haben dem Cegations-Nath
von Matthison zu Bezeugung Allerhöchstdero besondern gnddigen Wohlwollens das kleine
Kreuz des Königl. Cioil-Verdienst-Ordens gnädigst verliehen.
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