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Jehann Georg Dieterich, von Biberach, jedes zu vierjaͤhriger Zuchthaus- Arbeit,
Anne Marie Braun, von Warthausen, zu einjähriger Zuchthaußstrafe,
Cornes Braungart,, von Aufhausen, zu dreifähriger Festungsarbeir, und -
ElisgbcthRayschehvonRochenakmzueinjährigerZuchtyaucstrafeverurtheilt
ErkmptnissechKön.Obet-Justiz-CollegiilitenSenat-.
1) In der Rechts-Sache zwischen dem Frelherrn Joh Nikolaus von Ohlenschlager zu
Frankurt am Main Klägern an einem, und den beiden verwittweten Freifrauen Saleme
von Gaisberg zu Schskingen und Sophle von Plessen zu Sturtgart cum curstoribus Be-
klagten am andern Theil, p##o debiti, wurde auf Beweis erkannt. Stuttgart, den 256.
Sept. 1809. .
2) In der Schuldklagsache des Handelsmanns Friedrich Christtan Behr zu Bahlin=
gen Kl wider den Fürstl. Waldburg= Zeilischen Hofkaplan Franz Joseph Haremann zu Voll-
maringen Bekl. wurde lezterer in die Bezahlung einer rükständigen Waarenschuld à 134)5 fl.
17 kr. wie auch zweier Capitalien von resp. soo und goo fl. nebst Zinsen, jedoch unter vor-
behaltenem Beweis der behauvteten Abschlagszahlung an lezterer Summe verurtheilt, com-
pensatis expensis. Den 30. Sept.
In der Concurs-Sache der saͤmtlichen in aktis ernannten Gläubiger des gewesenen.
Dom apitularen in Ellwangen, Grafen Sigmund von Ejdorf, Imploranten an einem, und
dem gerichtlich verordneten Güterpfleger, Imploraten am andern Theil wurde auf das erkolg-
te Liquidations- und Prioritaͤts- Verfahren, auch saͤmtliche uͤbrige Verhandlungen an heutti-
gem Tage die Classificatoria ausgesprochen, und saͤmtliche von dem Gemeinschuldner sowohl
vor als nach gusgebrochenem Conkurs kontrahirte Forderungen, siebenzig an der Zahl, der
rechtlichen Ordnung gemäs locirt.
Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Decrets vom r. Okt den Oberforst-
meister von Seckendorf zu Stcomberg in den Ruhestand mit Pension zu versezen, und
diesen Oberforst dem Oberforstmeister von Schott zu Rottweil zu übertragen, auch den
Kammerund Jagdjunker von Palm zum Oberforst-Amtsverweser in Roteweil zu ernennen
allergnédigst geruht.
Se. Königl. Mas,. haben vermög allerhöchsten Decrets vom 23. Sept. den Staabs-=
Ritemeister von Gemmingen und den vieutenant von Speth= Schülzburg, beide vem
Dragoner-Regiment zu Kammerfjunkern, und
vermäg allerhöchsten Decrets vom 29. Sept. den Lieutenant bei dem Königl. General-
Stab, von Lieuvreville glelchfalls zum Königl. Kammerjunker allergnädigst zu ernen-
nen geruht.
Vermäg allerhöchsten Decrets von ebend. haben Se. Königl. Maj. den bicherigen
Cameral:= Verwalter Koller in Kapfenburg zum Canzellisten bei dem Landwirhhschaftl.
Drpartemem der Königl. Ober= Finanz= Kammer, — dagegen aber den vormaligen Patrimo-
nial-Beausfen Ekard zu Massenbach zum Comeral-Perwalter in Kapfeuburg allergnädigst
ernaum.