Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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Stuttgart. Da der unterm 25. Okt. d. J. temirte Milikir-Verpftegungs-Akkord, auf die 3 Mo- 
naaite dtovbr. GPe. 18.0. und Inn. i8i0. falls die Berpfligung auf Rechnung des Kanbes noh lange 
daamtern sollte, allergndoigst nicht genehmiget, sondern eine abermalige Sicitation auf den 1F. d. M. bestimme 
wpwoW#rden ist, wobei neben den Abgaben gegen Bezahlung in Gelde auch die Lieferung der Naturalien an Mehl 
fowmmwohl als an Fourage zum Grund gelegt, werden wird, so werden hiesige und auswirtige Liebhaber, wrlche 
dieie eine odert die andere dieser nicht unbeträchtlichen Entreprisen übernehmen wollen, davon benachrichtiget, um 
gevedaachten Tags Nachmittags a Uhr auf dem hiesigen Rathhause sich einzusinden. Den 7. Nod. 1809. 
Stadt- Oberamt allda. 
Stuttgart. Die Lieferung der Erforderniß an gutem, reinem, ungestmdenem Nebsöhl zur nichtlschen 
Bcekleucht 1#38 biesiger Stadt, welche auf ein Jah: 510 Centner detrigt, wnd mm bis Donnerstag den 26. 
Rcow. im Adstreich: ver#ccordiren; die Viebh#ber wollen sich daher gedachten Tags Vrm agek 10 Uhr auf 
derm hiesigen Ratyh#mse einsinden. Den 28. Okt. 1805. , Stadt-Oberamt und Magittrat. 
Bebenhausen. Vermög allergnidigsten Befehls von Königl Obder-Finanz-Kammer, Landwirthschaftl. 
D) apartements d. d. 16. Okt. solle mit der dem hiesigen Cameral= Ant, zutkehenden, in dem Sta#ts= und Re- 
gieeungs- Blatt vom 19. August d. J. pag. 335. beschriedenen Ziegelhuͤtte sant dazu gehoͤrigen Gatern, ein 
nop#hmaliger Verk# und Berleih#ngs Versuch aber unter andern Bedingungen tenkirt werden, wobei 1) 
demm Kaufer die Ziegelhütte samt Güter als ganz freies Eigenthum und ausser der Steuer und Jhendgelds= 
Ki üchunz von allen Abgaben befreit übergeden derfelbe in seinem Gewerb auf keine Art beschrinkt, ihm keine 
Hiefefferung gebrannter Waare für die hiesige und Tübinzger Beantumg einbedungen, vielmehr der freie Verkauf 
alleler Erzeirzm sse gestatret, und ihm jährlich 36 Klaster abgingig Brennholz nach dem Oberforstamrlschen 
Praen#: Rezulatio zugesichert. 2) Dem Pichte dr Zieg-lhütte und deren Zugehörungen auf die Grundlege 
ehenm dieser Freibeiten, daß nemeich ausser dem Prchtgeld sonst lediglich nichts bezahlt keine Waare zu den 
X05 nigl. Bramtungen gesfert, wegen eines erweiternden Betciebs der Z#gelhütte keine besondere Ersaubniß 
du u erst nachgesucht oder für jeden Brand etwas bestimmtrs entrichtet werden muß, und dem Bestinder noch 
jahn#rli d 35 Alft. Brennholz in dem Oberforstanulichen Vreiß-Regulativ überlassen werden wird. Zu diesem 
*—i Krach wird Samstag der 11. Nov. d. J. kestgerzt, wobei sich die Liebhaber mit obrlgkeitlichen 
Zeuuegnissen ibres Prädikats und Vermögens halber, des Vormittags un 0 Uhr allhier einfinden können. Den 
——————— Kreis- Steuerrath zu Rotenburg und Cemeral-Verwalter zu Bebenhausen. 
Denkendorf. Nach allergn rigstem Befehl vom 16. d. M werdmm von der Königl. Instituts-Sch"- 
fererelt dasrlost 30 Mukter-Sch#afe und 33 4 und #schaufelige Hämmel spanischer Race gegen baare Bezahlung 
im UAusstreich verkauft werden. Die Verkaufs Hun#lung, wozu die Liebhaber eingeladen werten, wird Min- 
woochh den 9. Nov. Vormittags to Uhr ihren Anfang nehmen. Stuttgart, den 26. Okr. r800. 
«. «Rechnungökatwchåferei-Ober-JnspestokBürger- 
er,uventhl.Diediöjihkigcqhekkschaftlichen Winjefcklle von der hiesigen Beamtung werden an fol- 
eenndien Tägen ceen baare Berahlung in Conoentions Geld öffentlich verkauft werden: Montag, den 6. Noo. 
hr zu Günd-lhach, Zehend Wein. Dienstag, den 7. Nor. Voimittags 1o Uhr zu Horr- 
teimm, Zehend Wein. Freitag, den 10. Noo. Vormitkags 10 Uhr zu G'ndelbach, Kelter= und Boven- 
Weieiin. Montag, den 13. Nov. Vormiktigs 10 Uhr zu Horrhrim, Kelter-Boden= und Beetwein. Der 
Vererkkauf wird je unter der Kelter einrs jeden Orts vorgenommen, wozu die Liebhader hiemit eingeladen wer- 
den.a. Den 28. Dkt. 1800. Kön. Cameral-Verwaltung. 
bziebenstein. Drr allergnidizst angrordnete Gefäll-Mosts-Verkauf disseitigen Cameral-Bezirks wird 
zu 7* Mundeleh im den 6. Nov.; zu Hehbigbeim den F. Nob.; zu Kaltenwesten den 8 Nov. Vormiktags; 
zus Ottmarsheim eod. Nachnuttags und zu Winzerhausen den . Nov. vorgenommen werden, welches mit 
demn Antüg n affentlich bekznnt gemacht wird, daß sich die “*s an gedachten Vormittags 0 Uhr 
in ddden Kelternstuden vorbemeldter Orte einsirden sollen. Oen 3o. Okt 1809. ameralverwaltung. 
Stammheim. Jach erhaltenem allergn#diasten Befehl werden die heurige Gekillweine unter den Kel- 
ternn g#ahauen, Samstag den 4. Nov.; zu Stamnheim, Dienstag den F. Noa. Wi# Schwieberdingen, 
M iittrwoch den 8 Noo. icdesmal Vor#kags? Uhr im Aufstriich gegen baare Bezahlung verkauft, wozu die 
Liebiphaber eingeladen werden. Den 28. Dkt. 1809. Cameral= Amt.
	        
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