459
riger Instanz bestätige, und Aprellant zu Erstattung des seinem Gegentheil in der Appella-
nions Instanz verurfachten Prozeß-Kostens verurtheilt. Tübingen, den z. Nov. 1300.
Erkenntnisse des Kön. Ober-Justiz-Collegü IIten Senats.
1) In Wechsel-Klagsachen des Handelsmanns Johann Conrad Reihlen allhler, Klä-
gers, gegen den Handelsmann Johannes Seiz in Sindelsingen, Beklagten, wurde kezerer zu
Bezahlung der eingeklagten 4 Wechsel d. d. :4. März d. J. zusammen von 422 fl. samr
Verzugs= Zinsen und Kesten condemnirt. Stuttg. den 35. Okt. 1300.
2) In der bei dem Stadt= Gericht Göppingen in erster Instanz verhandelten Rechts,
Sache zwischen Gon#fried Wiedmann, Weber dajelbst, als Pfleger des Christtan Wiedmann,
Kläger an einem, und Maria Susanna, des Johann Raielen, Zeugmach-ts Ehefrau allda,
cum curatore legitimo, Beklagten am andern Theil, wurde die von der Beklagten ergriffene
Appellation ob desettum Lumms appellabilis per Reseriptum von Amtswegen verworfen.
Stuttg. den 4. Nov. 1809.
Stuttgart, den a26 Okt. 1809. wurben geschleden:
1) Johann Michael Hafuer, von Wolperishausen, Haller Oberamts, Kl. von Maria
Magdaleua, geb. Christmann, Bekl. er cap. duall delert. unter Vergleichung der Kosten.
a) Rosina Margaretha, geb. Halbisch“ von Unterhof, Langenburger Oberamts, Kl. von
Helnrich Weber, Bekl. ex cap. quali delert. unter Verurtheilung des lezteren in die Kosten.
3) Christina, geb. Wiedenmayer von Hausen, Brakenhetmer Oberanus, Kl. von Ja-
cob Friedrich Schüb, Bekl. ex cp. desert. malit. und lezterer in die Kosten verurheilt.
Se. Königl. Mas. haben vermêg allerhöchsten Decrets vom 6. Nov. den bisherigen
Geheimen Kabinets-Direktor von Vellnagel zum Staatssecrecär, mit dem Nange in der
zwelten Klasse nach den Ministern, allergnddigst zu ernennen geruht, und verordnet, daß er
den Sizungen des Königl Sraats-Ministertums, wenn Se. Königliche Majestärt ze-s
genwärtig sind, anzuwohnen habe.
— Se. Königl Mas. haben durch ein allerhöchstes Dekret vom s. Nov. dem Land-
Baumeister Groß und Ober-Postmeister Reinöhl zu Hellbronn das kleine Kreuz des
Königl. Cioil= Verdienst-Ordens zu ertheilen allergnddigst —
Durch ein allerhöchstes Dekrer vom b. Nov. haben Se. Königl. Maj. dem Ge-
heimen Rath von Wimpfen und vem Staats-Secretär von Vellnagel das grosse Kreuz,
und dem Legationsrath Volz das kleine Kreuz des Königl. Cioil: Verdienst= Ordens aller-
zuäbigst ertheilt.
Se. Königl. Mas. haben ferner vermäg allerhöchsten Dekrets vom #6. dis dem
Hauß-Marschall von Mühlenfels den Charakter als wirklicher Geheimer Rath, und dem
Königl. Kammerherrn und Gesandten Grafen von Wintzingeroda den Charakker als
edelicher Geheimer Rath beizulegen geruht. "
Zn Kammerherrn haben Allerhöchstdieselbe ernannt: den Ceremonienmeister Geh. begas
nionsrath v. Jasmund, den zum Regierungsrath ernanmten Reglerungs-Assessor v. Seken"
do'ff, den bisherigen Kammerzunker und Sxabskapitän der Garde zu Fuß von Wiesen-