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Rechts= Erkenntniß des Kön. Ober-Tribunals.
In der Appellations-Sache von Stuttgart, zwischen der Ehefrau des Hoflaqual
Bahnmüllers, Klágerin, Appellantin, und der Wittwe des Hofgoldarbeiters GClen
Beklageen, Appellatin wurde auf Abschwörung des der Appellantin deferirten Judicial-Eides,
nach zuvor von der Appellarin abgelegtem Eld für Gefährde erkannt. Tübingen, den 13.
Nov. 18c9. *
Straf-Erkenntnisse des Königl. Ober-Justiz-Collegü 1. Senats.
Ad Mand. Sacr. Regie Ma#.
Am 11. Okt. wurde der bei dem Patrimonial-Justizamt Stetten am kalten Markt we-
gen wiederholter Diebstähle in Verhaft und Inqutsition gekommene Johannes Ruesch von
Hardt in Hinsscht auf die diesem Vaganten bei seiner fräheren Bestrafung wegen Dieb-
stohls und geschehener Verweisung aus den Königl. Staaten unterm ko. Febr. I. J. zugleich
geschehene Androhung; daß er im Wiederbetrettungs-Fall in lebenslängliche Gewahrsame
gebracht werden würde, neben dem Ersaz des Entwendeten, in so weit es noch nicht ge-
schehen, auch der aufgegangenen Inquisttions= und Azungskosten zu einer lebenslänglichen
Suchthausstraf= verurtheilt.
Am 14. Okt. wurde die wegen Unterschlagung und Fälschung in dem Postdienst bet
dem Oberame Biberach in Verhaft und Inquisition gekommene vormalige Postbriefrrägerin,
Barbars Stammin von da, neden dem Ersaz aller Kosten und Schäden zu einer dreijährt-
gen Zuchthausstrafe verurtheilt.
Am 15. Oct wurde die bei dem Oberame Ludwigsburg wegen kulposen Kindesmords
in Verhaft und Inquistion gekommene Anna Marta Herrmänntn von Pirmasens neben
dem Ersaz aller Kosten zu einer achtfährigen Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg verurtheilt.
Am 25. Oct. wurde die bei dem Oberamt Urach wegen wiederholt verübten Diebstahls
in Verhaft und Inquisition gekommene Catharina Klemmin von Mezingen neben dem Erfaz
aller Kosten zu einer zweijährigen Zuchehgusstrafe in Ludwigsburg rerurtbeilt, und zugleich
verordnet, daß dieselbe n#— Ablauf dieser Strafzeit in einem Zwangs-Arbeitshaus bis zu
erprobter Besserung verwahrt werde.
Am 27. Oct. wurde die bei dem Oberamt Stockach wegen wiederhole verübten Dieb-
stahls in Verhaft und Inaquisteion gekommene Elisabetha Jägerin von Zitzenhausen neben
dem Ersaz sämtlicher Kosten zu einer zweifährigen Zuchthausstrafe in Ludwigsburg verurtheit.
Den 63. Oct. wurde Gottfried Friedrich Ischinger von Oberensingen wegen des in dem
Knigl. Residenz Schlosse zu Seuttgart begangenen Diebstahls zu einjähriger Festungsarbeit
neben dem Ersaz des gestifteten Schadens und aller Kosten verurtheilt.
Am 32. Nov. wurde der bei dem Oberame Waiblingen in Unmtersuchung gekommene
Jehamed Schwunder von Haubersbronn wegen begangenen wiederholten Diebstahls zu ein
und einhalbjähriger Festungsarbeit und dem Ersaz aller Kosten und Schäden verurtheilt.
Am :4. Nev. wurde Friedrika Kellerin von Sturtgart wegen ihres wiederholten Dieb-
stahls und Betrugs, einschlietzlich der Strafe ihrer Stortation, zu dreijähriger Zuchthaus-