Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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Rechts= Erkenntniß des Kön. Ober-Tribunals. 
In der Appellations-Sache von Stuttgart, zwischen der Ehefrau des Hoflaqual 
Bahnmüllers, Klágerin, Appellantin, und der Wittwe des Hofgoldarbeiters GClen 
Beklageen, Appellatin wurde auf Abschwörung des der Appellantin deferirten Judicial-Eides, 
nach zuvor von der Appellarin abgelegtem Eld für Gefährde erkannt. Tübingen, den 13. 
Nov. 18c9. * 
Straf-Erkenntnisse des Königl. Ober-Justiz-Collegü 1. Senats. 
Ad Mand. Sacr. Regie Ma#. 
Am 11. Okt. wurde der bei dem Patrimonial-Justizamt Stetten am kalten Markt we- 
gen wiederholter Diebstähle in Verhaft und Inqutsition gekommene Johannes Ruesch von 
Hardt in Hinsscht auf die diesem Vaganten bei seiner fräheren Bestrafung wegen Dieb- 
stohls und geschehener Verweisung aus den Königl. Staaten unterm ko. Febr. I. J. zugleich 
geschehene Androhung; daß er im Wiederbetrettungs-Fall in lebenslängliche Gewahrsame 
gebracht werden würde, neben dem Ersaz des Entwendeten, in so weit es noch nicht ge- 
schehen, auch der aufgegangenen Inquisttions= und Azungskosten zu einer lebenslänglichen 
Suchthausstraf= verurtheilt. 
Am 14. Okt. wurde die wegen Unterschlagung und Fälschung in dem Postdienst bet 
dem Oberame Biberach in Verhaft und Inquisition gekommene vormalige Postbriefrrägerin, 
Barbars Stammin von da, neden dem Ersaz aller Kosten und Schäden zu einer dreijährt- 
gen Zuchthausstrafe verurtheilt. 
Am 15. Oct wurde die bei dem Oberame Ludwigsburg wegen kulposen Kindesmords 
in Verhaft und Inquistion gekommene Anna Marta Herrmänntn von Pirmasens neben 
dem Ersaz aller Kosten zu einer achtfährigen Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg verurtheilt. 
Am 25. Oct. wurde die bei dem Oberamt Urach wegen wiederholt verübten Diebstahls 
in Verhaft und Inquisition gekommene Catharina Klemmin von Mezingen neben dem Erfaz 
aller Kosten zu einer zweijährigen Zuchehgusstrafe in Ludwigsburg rerurtbeilt, und zugleich 
verordnet, daß dieselbe n#— Ablauf dieser Strafzeit in einem Zwangs-Arbeitshaus bis zu 
erprobter Besserung verwahrt werde. 
Am 27. Oct. wurde die bei dem Oberamt Stockach wegen wiederhole verübten Dieb- 
stahls in Verhaft und Inaquisteion gekommene Elisabetha Jägerin von Zitzenhausen neben 
dem Ersaz sämtlicher Kosten zu einer zweifährigen Zuchthausstrafe in Ludwigsburg verurtheit. 
Den 63. Oct. wurde Gottfried Friedrich Ischinger von Oberensingen wegen des in dem 
Knigl. Residenz Schlosse zu Seuttgart begangenen Diebstahls zu einjähriger Festungsarbeit 
neben dem Ersaz des gestifteten Schadens und aller Kosten verurtheilt. 
Am 32. Nov. wurde der bei dem Oberame Waiblingen in Unmtersuchung gekommene 
Jehamed Schwunder von Haubersbronn wegen begangenen wiederholten Diebstahls zu ein 
und einhalbjähriger Festungsarbeit und dem Ersaz aller Kosten und Schäden verurtheilt. 
Am :4. Nev. wurde Friedrika Kellerin von Sturtgart wegen ihres wiederholten Dieb- 
stahls und Betrugs, einschlietzlich der Strafe ihrer Stortation, zu dreijähriger Zuchthaus-
	        
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