Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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Die Aufgabe fuͤr die Freudenstaͤtter Diligenee geschiehet nunmehr am Dienstag, und 
fuͤr die Herrenberger Ordinaire am Samstag, so wie die uͤber Herrenberg nach Calw zu 
schikenden Briefe jezo statt am Mittwoch am Dienstag Abend aufgegeben werden muͤssen. 
indem die Diligence, durch welche solche versandt werden, am Mittwoch zu fruͤh abgehet, 
als daß die Aufgabe am nemlichen Morgen noch geschehen könnte. Man verfehlt nun 
nicht, das Publikum dem höchsten Besehl gemds hieron in Kenntniß zu sezen, damit keine 
Irrungen hiedurch entstehen. Den 20. Nov. 1800. Kön. General-Postamr. 
Stuttgart. Da für das gegenwärtige Jahr eine geistliche Wietwen-Portion von 
33 fl auf so fl. erhöht wurde, so wird solches allen Geistlichen Witewen, welche ein 
Recht an den Geistlichen Wittwen-Fiseus haben, und den Termin Michaelis dieses 
Jahr erlebten, hiemit bekannt gemache, damit dieselben, oder die rechtlichen Erben derjeni- 
gen, welche nach jenem Termine gestorben sind, die Wietwen= Portionen gegen Empfang- 
Scheine durch vertraute hiesige Personen bei der Administration des geistlichen Witewen- 
Fiscus dahter, an welche man sich deßwegen jeden Werktag Nachmittags von #’ bis 3 Uhr 
wenden kann, erheben lassen. Den 29. Nov. 1809. Koͤn. Synodus. 
Nusplingen. Um den Schulden-Zustand der Commun Nusplingen, hiesigen Oberamts, Kuverlisig zu 
erheben, und sonach einen umfassenden Schulden -Zahlungs= Plan entwerfen, und der allerhöchsten Behrrdee 
zur Prüfung und Genehmigung vorlegen zu können, werden alle diejenige, welchen gemeldte Commun als 
Mrinzipal-Schuldnerin oder als Burgin verhaftet ist, hiemit öffentlich aufgcrufen, noch vor dem #. Febr. 
künftigen Jahrs sich mit ihren Forderungen in frankirten Schreiben unter Beilegung beglautigter Abschriften 
ihrer Schuld-Verschreibungen und zur Legirimakion ad causam dienenden Urkunden bei der Stadf und Amts- 
schreiberei dahier zu melden, widrigenfalls sie sich es selbst zuzuschreiben hätten, wenn sie durch eine verspätere 
Kön. Oberamt. 
Anzeige Nachtheil leiden würden. Balingen, den 18. Nov. 1809. 
Arnegg. ch ergangenem Känige allergnädigstem Befehl vom 20. Sept. solle daos vormalige Amt- 
hauß, Garten und übrige Zugebörde zu Arnegg, welches an den Unterfliser Schaich allda verkaust war, 
von demselben aber nicht bezahlt werden konnte, neuerlich in öffentlichen Aufstreich gebracht werden. Dieses 
Haus, welches nebst denen Nebengebäuden erst vor 24 Jabren ganz neu erbaut worden, ist.75 Schuh lang, 
42 Schuh breik, hat 0 heizbare Simmer, ist durchaus vergipst, und wohl eingerichtetz die hinter dem Haus im 
1 Leccloseuen Hof beiidlitze Scheuer ist 76 Schuh lang 36 Schuh breit, darinn befindet sich ein geraumiger 
Pferd= u. Rindoiehstall, Kutschen Remise und neben der Scheuer ein Back-und Waschhaus, auch besonderer 
Schweinstall im Hof. Außer dem Hof eine Wagenhütte und Holzremise 42 Schuh lang u. 25 Schuh breit, 
vor dem Haus ist ein recht schön angelegter Wurzgarten, welcher 2 Vrtl. im Meß hält, und seitwärts eine 
Kugelbahn, und Lauderhütte. Zur öffentlichen Versteigerung dieses Hauses nebst Zugehörde ist Diemstag der 
12. Dec. d. J. anberaumt, und werden diejenige, welche zu diesem für jedes Gewerbe tauglichen Hauß Lust 
baben, hiemit ainelaven, sich ersagten Tags, Morgens 0 Uhr, u Arnegg einzufinden; wobei vorlaufig be- 
merkt wird, daß folgende favorable Bedingungen bei diesem Verkauf statt finden: a) Wird dieses Hauß nebsft 
Zugebörde als freies Eigenthum verkaust, und lediglich keine Beschwerden darauf gelegt als die Steuren. 
b) Hat das Haus die Wirthschaftsgerechtigkeit gegen die gesezliche Abgaben. c) Darf an dem Kaufschilling 
nur ttel sogleich baar, die öbrige ztel aber in 2 mit fünf Prozent verzinnslichen halbjährigen Zielern bezahl! 
werden. d) Je nachrem a ch Eiebhabere zeigen, kann jedes dieser Gebude und Grundßücke auch einzeln ange- 
kaust werden. Den 5. Nov. 1800. Kön. Kreis-Steueramt Ehingen, und Cameralamt Blaubruren. 
Derdingen, Oberamts Maulbronn. Da der Bestand der hiesigen Commmmühle an Georgii 1870. 
zu Ende gehet, so wurde derch das Kön. Oberlandes-Oekonomie-Collegium unter dem v. Okt. d. J. verord- 
net, daß ein gedoppelter Versuch mit einem Verkauf und einer Verpachtung dieser Mühle gemacht werden 
solle. Diese zweierlei Verbandlungen werden Dienstags den 10. Decemb. d. J. Vormittags auf dem Rath- 
hauee zu Derdingen vorgenommen werden, wozu man die Kaufs= und Pachtliet haber, die sich in Absicht eines
	        
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