Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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Bekanntmachungen, in Ants Sachen. Ohne räsonnirende Bemerkungen in oͤffentliche Blaͤtter ein- 
rücken zu lassen, VII. 
5lohmungen königliche. Perschieoener Lebensrettungen, VIII. 117. 133. 306. 360. 410. 438. 
478 3515. 613. 631. — IX. 50. Ir- 353. 38. " 
Fergwikkte 2.. Ddsparkemem. O. M. 5. 7. Vii. i72. Direction, O. M. Kk. ö5. Nähere 
Bestimmung der dem ssr- zustehenden Frohufreiheir, VIIl. 657. 
Berichte. In was für Sachen von den Beamten zuvdrderst an den Kreibhauptmann:t zu schiken, O. 
4. S. 25. Welche unmittelbar einzusenden= VIII. 328. Ueber jedes besondere Gesuch soll ein 
besonderer Bericht erstattet werden, VII. rrg. — 7# Ansehung der amtlichen Beiberichte 
werden die fruͤheren dißfalsigen Geseze bestärigt, VI. zo. Sie sind auch bei unmittelbar an 
S. M. einzureichenden Memoralien erforderlich, VII. # Ausnahmen, ebend. Was bei ih- 
rer Verfertigung und Einsendung zu beobachten, 133. Nicht an Individuen „, sondern an die 
betreffende! Behbrde unmittelbar einzusenden, Vil. 328. Welche von den Beamten zuerst an 
die Kreisämter geschikr werden sollen, 350. 
Beschwerden, s. Klagsachen, Eingaben. 
Besiz. Verfügungen über den jüngsten snd. an den II. Sen. des Ob. Just. Coll, gewiesen, VII. ar#P. 
Besiz= Ergreifung ist den K. Notarien übertragen, VIII. 356,z. S. 12. 
Pesoldungswelen. Unter der Aufsicht des Rechn. Dep. der K. Ob. Fin. Kammer, VII. 17r. Jede 
Veräusserung des Besoldungsholzes isi den Forstbeamten en Cassarion verboten, 385. 
Bettel- Anstalten. Gehdren zum Ressort der Kön. Ob. Reg. VII. 218. Allen ausländischen Bett- 
lern ohne Unrerschied ist der Eintritt in das Kduigreich Ancrsch. 447. (6. 7. 10.) Was mit 
fremden Bertlern zu beobachten, die durch die Kon. Scaaten in ihr Heimwesen ebracht wer- 
den sollen, J8. (v. o.) Das Berteln sowohl in den Hsen als auf den Strassen ist in dem 
ganzen Konigreich * Unterschied abgestellr, 1. (G. 16.) Dießfalsige Obliegenheit der Ge- 
meinden, ebend. Straf-Ausaz für umher laufende euhensse Betilet, wie K diejenigen, 
welche sie mit Sammel-Parenten oder Aktestaten versehen, 450. (K. 17.) — fü#r innländische 
Handwerkegesellen, die sich dem Berreln ergeben, ebenr. (. Itg.) Wad die Vollstrekung vor- 
stehender Verordnungen vorzüglich zukomme, 452. (J. 233.) Warnunge-Tafelu; Warnunge- 
Patente; Signalements, 45é6. (§J. 4: J3.) Oelfentliche Anstalt, um die Beitler zur Arbeit 
anzuhalten, III. 357. S. Lond= Dragom. 
Beurkundung von Dekumenten, die für das Ausland bestimmt sind, gehdrt zum Ressort des K. Ca- 
, bnctsspMmstmumöMPF 
Bevoͤlkerungs- Tabellen. Gen zum Ressort der K. Ob. L. Reg. VII. 318. Neue Einricktung 
derselben, VIII. Nr. 1. Erläuterung der dießfallsigen Cener#o- - 265. 266. Voun 
wem sie beurkundet seyn müssen, ebend. Weitere Besiimmungen, IX. 
Bewafsnung des Landvolks. Alle darauf Bezug babende Anstalten find aufbeeben, IX. 25. 
Bierbrauer. Accise-Einzug von denselben, IX. 
Büdungs= Anstalten. Gehren zum Ressort des Su. Departement. O. M. 5. 8. Paͤdagogische in 
Heilbroun, VIII. 629. IX. 1. 
Bittschriften, s. Eingaben. 
Botenresen. Aufbebuns desselben und neue Einrichtung, VII. 5. Strafe der Uebertretnngen- ebend. 
Amtöboten, ebend. K. 4. Von den Beamtungen anzusiellen, ð. 5. Durch die 
Se vostdirekrion r5 bestaͤri igen, 199. Verordnung wegen heimlicher Boten, (b#nd. 
Auch die durch Amrsboren zu vcksendenden Briefe und Pakeie einzig und allein auf dem Post- 
amt abzugeben, IX. 165. Frohnboten 
Brach= Unbau. Warum nichr zu Veschränken, Vunl. ess. Brach-Einpflanzungen sind ohne Aus- 
nahme der Zehend-Reichung unrerworfen, * 
Brand= Assecuration. Gehdrt zum Ressort der Ob. L. Reg. VII. 218. Die Aufsicht über das dieß- 
falsige Cassen= und Rechnungswesen hat das Hb. L. Dek. Coll. 219. Neue allgemeine Brand-
	        
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