Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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Contracte. Ueber welche gerichtlich erlannt werden muͤsse, VIII. 321. 6. 2. Diesfalsige Vorschriften fuͤr 
e Magistrate, 8. 3. u. s. w. Ihre Verantwortlichkeir, X. J. 9. Contracte von Weibsperso- 
ven, 5. 3. Gemeinschaftliche von Eheleuten, §. 9. — der Ebefrauen für ihre Ehemänner, 
10. 17. Unmündiger oder minderjähriger Personen, f. 15. 16. Eines Vaters mir seinem 
Sohn, eines Bruderö mit dem andern, §. 17. S. Kauf, Unterpfands = Verschreibungen, Leibge= 
diungs-Contrakte, Vich-Contrakte u. s. w. 
Contrahenten. Vorschriften für sie, VIII. Za1. K. 2. Strafe der Nichtbeobachtung, ebend. Personen 
weiblichen Geschlechts#, 
Tontumacial-Verfahren. Einzüun cines aussergenchuitchen in liquiden Schuldforderungs-Sachen, 
VIII. Nr. 12. Wer dazu befust seyn soll, #. 1. Gegen wen es Statt haben kdune, &. 2. 
Beschaffenheit der da- 4½ geeigneten Forderungen, 9. 3- 7. Vorlegung der Urkunden, #. u. 
Verfahren der Justizbehdrde bis zur Erkenutnis der Erecution, 9. 9- I4. Gegen ein solches 
Erkenntnis findet woeder Appellation noch sonst ein Rechtsmittel Statt, . 138. Ausnahme u. 
Modificarionen, 8. 15- 18. 
Copulatlon, 5 Trauungen. 
Cordons, s. Hut. !45“ 
Corporalienen. Perleihung der ihnen zustehenden Gefälle, VIII. 330. Besteurung ihrer verzinsli- 
chen Capitalien, 
Correspondenz, mit aueiserigen Ministern, so wie die Ausfertigung der oͤffentlichen des Koͤnigs mit 
andern Regenten u. Gonvernemento gebort zum Reisort des Cabinets-Ministeriums, O. M. K.3. 
Ceurlers, Taxe. Erhöbhung derselben, IX. 
Tredit-Gesez für die Kdn- Universitaͤt in — VIII. 14.5 
Criminal-Sach. Ist dem ersten Senat des K. ÖOb. Just. W ubertragen, O O. M. 7. 40. 
Criminal-Commission zu Stockach, 1. 297. 307. - 
Criminal--HLälle. Welche von dem l. Sen. erledigt werden, O. M. J. 41. S. 53. J.. Welche durch 
das K. Staats-Ministerinm r Majestät vorzulegen, 5 J. 8. 14. # einer zur Revi- 
sion derselben bestimmten besenderen Behörde, VIII. 337. 
Triminal= Praceb. Nur der in Auistrorische soll im gunzen Kdnigreich Statt haben, VI. 53. 
(# K. Dieefalsige Vorschrift für die Beamten, ebend. Gänzliche Abschaffung der Tortur, 
100. In wie fern anstatt derselben und von welcher Behörde andere Zwangsmittel zu 
Eeann der Wahrheit gebraucht werden können, und worinn diese bestehen dürfen, 170. 
Straf= Mn0 für Beamte, die einen Inguisiten durch thätliche Mishandlung zum Bekenntuis 
ndihigen wollen, cbend. Vorschriften wegen der Wabl, den Obliegenheiten und Befugnissen 
der ertheidiger, VI. Jz. V. 10—13#. Verfahren des I. Sen. nach geendigter Untersuchung 
und geführrer Defension K. 74. Vorschrifren für den Nekerenken= *. 27 30. Wonach das 
Criminal-Tribunal bei Enrscheidung der peinl. Sachen und Erkenmone der Strafen sich zu 
richten habe, §. 7. Auch ohne Be eenurn! i5, auf biosse, durch vollständige rechtliche Beweise 
geführte Ueberweisung, oll die gesezliche Strafe erkannt werden- K. 100. 
(eiminal. Strafen. In welchem Fall die gewöhnlichen zu sch irfen, 160. In Fällen, wo Lei- 
besstrafen eintreten konnen, sollen ärzeliche Jeuguise über bie bb usibe Beschafteheii- der 
Inquisiten, sie seien verhaftet oder nicht, eingesandt werden, VII. 4256. — ie 
Sträslinge müssen sowohl auf die Festung als in das Zuchrhaus mit Finenn *rf*J* Signa- 
lement. eingeliefert werden, VII. 356. Vererdnung wegen mehrerer Unerdnungen und Wlll= 
kührlichkeiten bei deren Einlieferung, VIII. 380. Bei Cassations-Strafe jeden Sträfling durch 
Conducteurs einuliefern, (bend. S. Strafsacktn. 
Triminal-Tabellen. Vierteljähr ig einzusenden. VI. Nr. 10. S. 119. Fermular derselben, ebend. 
Beil. Ihre Einsendung monirt, IX. v73. 15 
Triminal-Derhaft. Was bei den Verichten degen Ve rhafteten zu beobachten, VII z58. 
CTriminal- Unkosten. (Malefiz= und Ingquisictons-) Die von K. —S Just. Cll. dekreciiten sind von 
den amerat Beamten zu bezahlen und zu verrechn n, VIl. 265 
Tultur. Die Landes-Cultur gehdrt zum Ressort des K. Ob. L. bekl Voll. VII. 219. S. Allmanden, 
#n.zem Cultur, Waldcultur u. a. 
  
 
	        
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