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Falschmuͤnzer sollen mit dem Straug bestraft werden, VII. 557. S. Muͤnte.
Samilien-Geseze, der Fuͤrsten, Grafen und Rirtergmöbesizer des Kdnigreichs. Welche ungültig,
VIII. 2al.
Samilien Negister. Einfährung und Einrichtung, VII. Nr. 10#3#. Formular, ebend. Beil. Gedrukte
Tabellen, 611. Was die Familienhäupter der Residenz Stuttgart wegen derselben zu beobach=
ten haben, IX. 15. Nähere zur Vollständigkeit derselben dienende Vorschriften, zo6. Ihr Ge-
brauch bei Verfertigung der Gansertptions= Listen, 37.
Samilien-Stiftungen. Vorschrift wegen der Oberaufsichr darüber in verschiedenen Beziehungen,
ll. Joom Besteurung ihrer verzinslichen Capiralien, 425.
Samllien Derträge. Die Bestätigung derselben ist von den exemten Personen bei dem NM. Ob. Just.
Senat vorzunehmen, VI. 30. 8. 24.
FSaßnachts-Kunbarkeiten. Beschränkung der dabei gewhnlichen Vermummungen, IX. qr. Auf#b#
bung der sogen. Narrenzünfte und Narrengerichte, ebend.
Satallen, s. Appellation. - .
Seldbau. Gehoͤrt zum Ressort des K. Ob. L. Oek. Coll. VII. 219. Die Verbesserung desselben ist
der Aufsicht der betreffenden Kreishauptleute übertragen, VI. 33. 34. Ueber Cultur-Mutatio-
neh erkennt das Landw. Dep. der K. Ob. Fin. Kammer, VII. 170.
Felder, Besichtigung, s. Zehend-Wesen.
Eelereremen. Vorschriften wegen desselben, VII. 331.
B
Feldhuͤter, s. Certificate. *
Leidmesser. Vorschriften für dieselben, M. O. J. 10. I. 13. Wie und von wem zu prüfen, VIII.
266. Von Anstellung. derselben, Erlernung und Ausübung der Feldmesserkunft, 200. 267.
Seld. Postamt. VII. r20. IX. vror. .
seid-1)kobstel.Anordnung deralbth Vl.58.ErnennmsgdesFeldpkobstes,ebead.DessenDiensh
Verhaͤltnisse und Befugnisse, 54. 50. Untergeordnete Prddicaturen, VII. 207. S. Millt. Gelstl.
Seld- Producte. Von Auslaͤndern in ein fremdes Territorium ausgeführt sind zu verzollen, Zoll-O.
F. 55. Naͤhere Bestimmung dieser Verordnung und Ausnahmen, VIII. 308. Daß zu diesen
Auonahmen das Holz nicht gehore, IX. 178. Die Einfuhr der von Junländern auf ausläud.
Territorium selbst erzeugten ist zollfrei, ebend. Weitere Bestimmungen wegen des Jolls und der
Accise von Feld-Producten, ebend. S. Früchte.
Heuer, Anstalten. Gehdren für das K. Ob. Pol. Dep. VlI. a18. In den verschiedenen Kreisen des
Kbnigreichs ist die Oberaufsicht darüber den betreffenden Kreishauptleuten übertragen, Vi. 10.
K. as. S. 33. 8. O. Vorschriften zu Verhütung der Unglükefälle durch Feuer, (Feuer-Poli-=
lell Gesene VIII. Nr. 16. 1) in nfehng der Bau-Eiarichtung; a) wegen Aufbewahrung
eicht entzündbarer Materialien; 3 enehmen mit Feuer und Lcht; 4) Keinigung und Vi-
siration der Feuerstärten und Rauchfinge; §) Ober-Feuerschau; 6) Oesseutliche Wächter;
7) Vereust der Brand-Kassen-Eutschädigung, ebend. — Feuerldsch- SDrdanuße Nr. 26.
Geil. 1) Feuerldsch = Instrumente und andere zum doschen erforderliche Hülfsmittel betreffend.
#) Unmittelbare Losch= Anstalten; 2) Die nach dem Brand zu ergreifenden Magsregeln; ebd.
Verbot eigenmächtig gewählter besonderer Löschmittel, VIII. Zog.
Seuer, Berichte. Dießfallsige Vorschriften, VII. 370. 574. VIII. Zoc. 9. 30 — 42. »
Feuer-Gewehr.Wemcrlaubk,undwemuntersagtsei,solcheszutragen,l)c.2s.Waödukchkek
sende Fremde dießfalls zu beobachten haben, ebead. S. Gewehr.
Sinanz= Departement. Neue Organisation, VII. Nr. 38. Amts-Titel und Rang der bei den Fl-
nanzbehdrden angestellten neuen Räthe, 18r
Fi#cherelen. Sind der Aufsicht des Landw. Dep. übertragen, VII. 170.
Sischottern, in Fallen zu fangen, verboten, VI. 9.
Fleischliche Verbrechen, f. Scortat.
Sleisch- Schau. Vorschriften wegen derselben, VIII. 163.
Slezwesen. Gehdrt zum Ressort des Kbn. Forst-Depart. VII. 772.
Stügel= Adjutanten, königliche. Bestimmung ihres Rangs, VII. 277.