Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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Nachmittags  um  2  Uhr  hier  auf  dem  Rathhauße  einzusinden,  und  glaubwürdige  overamtlich  gestegelte  Zeugnisse
  mitzubringen,  daß  sie  ehrüch,  fleißig,  von  guter  Aufführunz,  der  Za#dwirehschaft  kundig,  und  im  Seande
  sepen,  für  eine  Summe  von  4ooo  fl.  einfache  gerichtliche  Caukion  zu  leisten.  Den  4.  Febr.  1809.
·  «  .  Siitte-  erwalkung  allda.
Iwiefalten.  Die  am  10.  Dkt.  1808.  vorgenommene  Verleihung  des  heerschaftl.  Brauhauses  (siete
Regierungs-Blatt  Nro  43.  vom  24.  Sept.  1808.)  erhielt  die  allergna#digste  Ratification  nicht.  Die  Wiederverieihung
  geschiehet  am  Samstag  den  1#8.  Febr.  Vormittags  0  Uhr  in  der  Cameral-Verwaltung  Zwiefalten.
  Der  Beständer  mnß  ein  gelernter  Bräuer  seyn,  und  #ine  Caution  von  zooo  fl.  in  Capitalien,  barem
Geld  oder  2facher  Güter-Versicherung  einlegen.  Den  2.  Febr.  1809.  Cameral-Verwaltung.
Brakenheim.  Oienstags  den  7.  Merz  wird  in  hiesigem  Oberamt  die  Conscription  vorgenommen
wehwegen  alle  diesenige  Milikairpslichtige,  welche  sich  ausser  dem  hiesigen  Oberamt  aufbalten,  hiem#t  aufgerufen,
  werden,  sich  einige  Tage  zuvor  ohnfehlbar  und  bei  sonst  zu  gew  uten  habender  Bestrafung  in  ihrem  Heimwesen
  einzusinden.  Den  r.  Febr.  1800.  beramt  allda.
Gaildorf.  Alle  Obrigkeiten  werde  gereten  bie  in  ibren  Amtsbezirken  sich  aufbaltenden  Cantonspflichtige
  des  disseitigen  Oberamts  anzuweisen,  daß  sie  sich  zur  R'wision  der  Coascriptions-Listen  auf  den  4.  Merz
in  ihrer  Heimat  einfinden  sollen,  wozu  die  Consccibirte  bei  den  gesezlichen  Strafen  hiemit  selbst  auch  aufgerufen
  werden.  "  Oberamt  allda
Schönthal.  Da  nach  neueren  Befehlen  die  Conscription  im  biesigen  Oberamt  erst  den  23.  Merz  ihren
Anfang  nimmt,  so  werden  sämtliche  tüchtige  oder  untüchtige,  mit  oder  ohne  Wanderpaß  abwesende  Cantonpflichtige
  des  biesien  Oberamts  mit  Einschtuß  des  vormaligen  Oberamts  Mökmühl  und  der  Patrimonialämter
  Aschtaausen,  Assumstadt,  Domenek,  Dörzbach,  Jsthausen,  Laibach,  Mesbach,  Korb  und  Rossach  andurch
  aufgefordert,  sich  auf  obigen  Termin  in  ihrem  Geburksort  einzusinden,  und  zur  Conscription  zu  stellen.
Sämtliche  obrigkeitliche  Behörden  des  Königreichs  werden  er'ucht,  von  opigem  Tage  an  keinem  Cantonpflichtien
  des  hiesigen  Oberamts  ohne  neuen  Wanderpaß  den  Aufenthalt  in  ihrem  Bezirke  zu  gesiatten.  Den  1
Teir.  1809.  Kön.  Ober=  und  Souver.  Amt  allda.

 

Urach.  Bis  auf  den  6.  künftigen  Monats  Merz  nimmt  die  Musterung  ihren  Anfang,  wobei  auch  diejenige
  ledige  Leute,  welche  nur  einmal  unbedingt  unkücheng  erklärt  worden  sind,  und  diejenige,  welche  im  Laufe

18  Jahre  zurüklegen,  auch  zu  erscheinen  haben.  Den  2.  Febr.  809.  Oberamt  allda.

Stadt  Waldser  Da  im  Monat  Februar  sämtliche  Conscriptions=  Listen  des  untersezten  Könial.
Ober=  und  Souverainekts-Amts  revidirt,  die  Cantonspllichtige,  gemessen  und  visitirt  werden  sollen,  so  wid
jeder  von  seinei  Geburtsort  Abwesende  zur  Räkkehr  bis  auf  den  12.  Febr.  ernstlich  erinnert;  zugleich  alle
Orts-Obrigkeiten  geziemend  ersucht,  ie  in  ihren  Amtsbezirken  sich  aufhaltende  ledige  Pursche  L  diesen  Tag
in  ihre  Heimath  zu  verweisen,  um  ssch  keiner  Verantwortung  auszusezen,  und  bei  Vornahme  der  Conseription
nicht  gebindert  zu  werden.  Den  20.  Jan.  1800.  Kön.  Ober=  und  Souver.  Amt  allda.

Iwiefalten.  Die  Revision  der  Gonscriptions-Listen  in  dem  hiesigem  Oberamt  wird  in  der  Mitte  dieses
  Monats  ihren  Anfang  nehmen;  es  werden  daher  sämrliche  Conscriptionspflichtige  von  dem  hiesigen  Oberamt
welche  gegenwärtig  sich  aulserhalb  ihres  Geburtsorks  aufhalten,  hiemit  aufgerufen,  sich  unverzuglich  in  demselben
einzufinden,  oder  der  in  den  Gesezen  bestimmten  Strafen  gewirtig  zu  seyn;  zugleich  werden  alie  obrigkeitliche
Stellen  ersucht,  die  sämtliche  Conscriptionspflichtize  von  dem  hiesigen  Oberamnt,  welche  sich  in  ihren  Amésbezirken
  aufhalten  in  ihr  Heimwesen  zu  verweisen.  Den  1.  Febr.  1800.  Obrramt  allda.

Kreis  Oehringen.  Oberamt  Neuenstein.  Sämeliche  nach  kehende  militairpflichtisc  Adwesende  des
Souverainecs-Oberamts  Neuenstein  werden  hiemit  theils  zum  zweiten  theils  zum  drittenmäle  wiederholt
ausgefordert,  bei  sonst  unvermeidlicher  Eintretung  der  in  Königl.  Conscriptions=  Ordnung  festgesezten  Strafen,
mmmlich  dem  Verlust  des  Unterthanenrechts  und  Cenfiscation  ihres  Vermögens  sich  inner  der  peremtorischen
Frist  von  3  Monaten  obnfeblbar  vor  hiesigem  Oberamt  zu  stellen.  Von  der  Kreisstadt  Oehringen:
Jehy.  Gottfr.  Gust.  Gack.  Christ.  Ludw  Han“.  Carl  Fried.  Gottl.  Pfund.  Ge  Fried.  Heinle.  Johann
Christ.  Schumacher.  Ge.  Jué.  Schumacher.  Joh.  Adam  Arnold.  Toh.  Goktl.  Leidle,  von  Möhrig.  Johan
Ludw.  Leei.  Ge.  Ludw.  Grôner.  Carl  Fried.  Baier.  Joh.  Wich.  Geiersbacker.  Georg  Andr.  Laidia.

 

Ebrist.  Böbhm.  Joy.  Ludw.  Knorr.  Joh.  Christ.  Knorr.  Ge.  Aug.  Weiß.  Mdhil.  Fried.  Weiß.  Joham
Gokttfr.  Albrecht  Diem.  Joh.  Dav.  Friedrich.  Irh.  Gottl.  Heinr.  Diem.  Joh.  Carl  Storch.  Joh.  Georg

Oesterle.  Fried.  Gottl.  Friz.  Joh.  Jak.  Kranß.  Joh.  Fried.  Schertle  Joh.  Ge.  Koxpenhöfer.  Johmn
Ge.  Schneider.  Joh.  Zudw.  Carl  Krauß.  Job.  Christopy  Janle.  Joh.  Heinr.  Markt.  Kosch.  Joh.  Boktl.
Gedet.  Joh.  WilS.  Heinr.  Neuburger.  Joh.  Fried.  Bührer.  Joh.  Deinr.  Bührer.  Ge.  Aug.  Seible.