Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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M#chaau, Bickigheim#r Ob#ramts. Des daselbst befintliche — —— in einer Behausing, 
Scheuer, Stallungen und Hofraiten, sodann * Morg. Aeker und 111 Mig. Wiesen und Gärten besicht, 
wird, wegen geschebe#en Nachrbetts, auf 9 Jahre, nemlich von Lichtmeß 28o00 bih 1818. Donnerstag der 
2z Febr. an den Meistbietenden nochmals verliehen werden. Bie Liebhaber haben sich an gemeldtem Tas Vor-- 
mikags o Uhr auf dem Ratbhauß in Löchgau einzusinden, und wesen ihrer Kenntnisse im Feldbau, gute- 
Pradekats, und daß sie hinlängliches Vermögen beflzen, sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen zu itimiren. 
Stammheim, den 13. Febr. 1806. 4 Cameralverwalter daselb 
bLichtenstern. Nach Königl. allergnäbigstem Befehl wird das Maiereigut samt mehreren varunt ge- 
wordenen Befoldungsgstern, so zur aufgehebenen Klesters-Hofmeisterei Lichtenstern gehörten, Donnerstes 
23. Febr. Germiktag s 0 Uhr in Sichtemstern auf 0 oder 12 Fahr, falva ratificatione im Aufstreich 1n Be- 
stand verlichen, wozn die Liebhaber, die sich mit sichern obrigkeitlichen Jeugnissen eines guten Charckters, eir 
foiverlicher Kenneniß im Güterban und aahe igen übrigen Oekonomie, lhres Vermögens, vor der Bersteige- 
rung zur Zulassung legitimiren werden, böstich eingeladen werden, mit der Qemerkung, daß eine der Mocht- 
Summe gleichko'nmende legale Enution gesordert wird. Des ursprüngliche Majereigut bestehet, neben hinläng- 
licher Wohnung, Scheuren, Stallungen rc. in 63 Morg. 3 Vrt. 14 Ruth. Akerfeld in 3 Zellgen, Morg. 
1# Vrt. 14 Ruth. Krautgärten und Ländern, 7 Morg. 17 Ruth. Ochsenwaid und 68 Morg. rt. 91 Rth. 
Piesen. Die aufgehobene Besolrungsgüter die mit verliehen werden, sind ungesähr 12 Mrvg. Wiesen, 13 M. 
VBaum:e Gdit gbengireen „ Kraut-und dergl. Kinder. Diese Gärten und Ubrigen Güter haben eine Men- 
e Obsibaume, groͤstentheils feinen Obstes, die bei ihrer eigenthümlichen Lage kein Jahr ganz untragbar blei- 
n. Liebhaber #e#e Gebaude und Güter alle Tag besichtigen, und so auch bei der Cameral-Verwaltung 
Weinsberg die verlangende néhere Berhältnitze erfahrm. Den 31. Jan. 1309. 
Steuerrath des Heilbronner Kreises, und Cameral-Berwaltung Welnsberg. 
Balingen. Am 24. Merz wird in dem hiesigen Ober= und Souverainetäts-Amt mit der LProoisse 
#er Conseriptions= Listen angefangen werden. mtliche Königl. Oberdmter werden deher geziemend ersüucht, 
die in ihren Amtsbezirken sich aufhaltendem Gantenisten aus dem hiesigen Ober= und Souverainetäts-Amt un 
zwax selbst auch dielenige, welche Jeugniße für sich haben, daß sie bereits als unbedingt unrüchtig erfunden 
worden selen, auf viesen Termin nach Hause zu verweisen, und keinem den Aufenthalt zu gelkartrnk der sich 
nicht ausweisen kann, sich persönlich dadier gestellt zu haben. Den 37. Jan 1809 Oberamt allda. 
Christophsthal. Alle dieienige Handwerks-—Hursche, welche sich mit her= Pässen von hiesiger 
ütten= Beamtung im Käönigreich aufhalten, werden andunch aufgefordert, bis den 4. Merz d. J. in ihrem 
Hanen sich einzufinden, um bei Bornahme der Conseription zugegen zu seyn. 3. · 
. Hütten-Verwalkung daselbst. 
Eßlingen. An nachbemerkten Tägen wird die Nevision der Gonscriptions-Elsten in den hiesigen Amts- 
Orten vorgenommen werden; als den 23. Merz Oder-Eßlingen und Jell, auf dem Rathhaus zu Eßlingen; 
den :F. Merz zu Köngen: Köngen und Wendlingen; den 28. Merz ebendafselbst: Denkendors und Berkheim; 
den 29. Merz in Kängen: Neuhausen und Pfauhausen; den 5. April auf dem — zu Mlochingen: 
Deizifau, Altbach und Steinbach, und endlich den 0. April ebendaselbst: Plochingen. werden bater mee 
liche Gantonspflichtige, welche gewir ausserhalb ihrer Geburtsorte sich aufhalten, hiemit außgefordert, sich 
an den genmnten Zägen unfehlber in densilben einzufinden, widrigenfalls sie sich der in den Gesezen bestimm- 
ten Strefen zu gewärtigen haben. Zugleich werden alle obrigkeitliche Stellen ersucht, diejenige Cantonspflich- 
tige, welche sich in ihren Amtsbezirken aufholten, in ihr Hebmwesen zu verweisen, und die Remen derselben 
dem hfesigen Oberamt gef liig mitzutheilen. Den 6. Febr. 1800. Oberamt Chlingen. 
Uronderg. Der zur Militair-Comscription im hiesigen Oberamt anberaumt gewesene Termin hat sich 
durch eine dazwischen gekommene Rekruten= Aushetung so geändert, daß die Genscription erst den 23. Mert 
angefangen werden kann. Die hochlöbl. Beamtungen werden daher ersucht, denen in ihren Histrikten besind-. 
lichen Pie Amtselntergebenen bekamt zu machen, daß aü sich am 10. Dz zeitlich zu Heut enifinden, 
  
und insonderheit auch diejenigs erscheinen sollen, welch nicht schon zweimal von den Militair-Aerzten, sondern 
nur einme#l fe# unbedingt unt ichtig erklirt worden sind. 0. Schr. 1#4###. seknigl. Oberamt. 
Tübinge s:. Die Rezision der Conscriptions= Listen wied in der Stadt Tüdingen vom 23, bis 2#sten 
Febr. und in den disseitigen Amts-Orten vom 8. dis 23. Merz d. J. vorgenommen werden. Alle abwelende 
Gonferiptionspflichtige, ohne Unterschied ob sie zum Mitikairdienst tüchtig over untüchtig sind, werden dayer auf- 
efordert, zur bestimmten Zeit in ihrer Heimat sich ohnfeblbar einzufinden. Auch werden zugleich alle obrig- 
— Stellen ersucht, von jenem Termin an keinem diffeitigm G#wonspsüchtigen den ern#### Wafenthokt in
	        
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