Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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M#chaau,  Bickigheim#r  Ob#ramts.  Des  daselbst  befintliche  —  ——  in  einer  Behausing,
Scheuer,  Stallungen  und  Hofraiten,  sodann  *  Morg.  Aeker  und  111  Mig.  Wiesen  und  Gärten  besicht,
wird,  wegen  geschebe#en  Nachrbetts,  auf  9  Jahre,  nemlich  von  Lichtmeß  28o00  bih  1818.  Donnerstag  der
2z  Febr.  an  den  Meistbietenden  nochmals  verliehen  werden.  Bie  Liebhaber  haben  sich  an  gemeldtem  Tas  Vor--mikags
  o  Uhr  auf  dem  Ratbhauß  in  Löchgau  einzusinden,  und  wesen  ihrer  Kenntnisse  im  Feldbau,  gute-Pradekats,
  und  daß  sie  hinlängliches  Vermögen  beflzen,  sich  mit  obrigkeitlichen  Zeugnissen  zu  itimiren.
Stammheim,  den  13.  Febr.  1806.  4  Cameralverwalter  daselb

bLichtenstern.  Nach  Königl.  allergnäbigstem  Befehl  wird  das  Maiereigut  samt  mehreren  varunt  gewordenen
  Befoldungsgstern,  so  zur  aufgehebenen  Klesters-Hofmeisterei  Lichtenstern  gehörten,  Donnerstes
23.  Febr.  Germiktag  s  0  Uhr  in  Sichtemstern  auf  0  oder  12  Fahr,  falva  ratificatione  im  Aufstreich  1n  Bestand
  verlichen,  wozn  die  Liebhaber,  die  sich  mit  sichern  obrigkeitlichen  Jeugnissen  eines  guten  Charckters,  eir
foiverlicher  Kenneniß  im  Güterban  und  aahe  igen  übrigen  Oekonomie,  lhres  Vermögens,  vor  der  Bersteigerung
  zur  Zulassung  legitimiren  werden,  böstich  eingeladen  werden,  mit  der  Qemerkung,  daß  eine  der  Mocht-Summe
  gleichko'nmende  legale  Enution  gesordert  wird.  Des  ursprüngliche  Majereigut  bestehet,  neben  hinlänglicher
  Wohnung,  Scheuren,  Stallungen  rc.  in  63  Morg.  3  Vrt.  14  Ruth.  Akerfeld  in  3  Zellgen,  Morg.
1#  Vrt.  14  Ruth.  Krautgärten  und  Ländern,  7  Morg.  17  Ruth.  Ochsenwaid  und  68  Morg.  rt.  91  Rth.
Piesen.  Die  aufgehobene  Besolrungsgüter  die  mit  verliehen  werden,  sind  ungesähr  12  Mrvg.  Wiesen,  13  M.
VBaum:e  Gdit  gbengireen  „  Kraut-und  dergl.  Kinder.  Diese  Gärten  und  Ubrigen  Güter  haben  eine  Mene
  Obsibaume,  groͤstentheils  feinen  Obstes,  die  bei  ihrer  eigenthümlichen  Lage  kein  Jahr  ganz  untragbar  blein.

  Liebhaber  #e#e  Gebaude  und  Güter  alle  Tag  besichtigen,  und  so  auch  bei  der  Cameral-Verwaltung
Weinsberg  die  verlangende  néhere  Berhältnitze  erfahrm.  Den  31.  Jan.  1309.
Steuerrath  des  Heilbronner  Kreises,  und  Cameral-Berwaltung  Welnsberg.

Balingen.  Am  24.  Merz  wird  in  dem  hiesigen  Ober=  und  Souverainetäts-Amt  mit  der  LProoisse
#er  Conseriptions=  Listen  angefangen  werden.  mtliche  Königl.  Oberdmter  werden  deher  geziemend  ersüucht,
die  in  ihren  Amtsbezirken  sich  aufhaltendem  Gantenisten  aus  dem  hiesigen  Ober=  und  Souverainetäts-Amt  un
zwax  selbst  auch  dielenige,  welche  Jeugniße  für  sich  haben,  daß  sie  bereits  als  unbedingt  unrüchtig  erfunden
worden  selen,  auf  viesen  Termin  nach  Hause  zu  verweisen,  und  keinem  den  Aufenthalt  zu  gelkartrnk  der  sich
nicht  ausweisen  kann,  sich  persönlich  dadier  gestellt  zu  haben.  Den  37.  Jan  1809  Oberamt  allda.

Christophsthal.  Alle  dieienige  Handwerks-—Hursche,  welche  sich  mit  her=  Pässen  von  hiesiger

ütten=  Beamtung  im  Käönigreich  aufhalten,  werden  andunch  aufgefordert,  bis  den  4.  Merz  d.  J.  in  ihrem
Hanen  sich  einzufinden,  um  bei  Bornahme  der  Conseription  zugegen  zu  seyn.  3.  ·
.  Hütten-Verwalkung  daselbst.

Eßlingen.  An  nachbemerkten  Tägen  wird  die  Nevision  der  Gonscriptions-Elsten  in  den  hiesigen  Amts-Orten
  vorgenommen  werden;  als  den  23.  Merz  Oder-Eßlingen  und  Jell,  auf  dem  Rathhaus  zu  Eßlingen;
den  :F.  Merz  zu  Köngen:  Köngen  und  Wendlingen;  den  28.  Merz  ebendafselbst:  Denkendors  und  Berkheim;
den  29.  Merz  in  Kängen:  Neuhausen  und  Pfauhausen;  den  5.  April  auf  dem  —  zu  Mlochingen:
Deizifau,  Altbach  und  Steinbach,  und  endlich  den  0.  April  ebendaselbst:  Plochingen.  werden  bater  mee
liche  Gantonspflichtige,  welche  gewir  ausserhalb  ihrer  Geburtsorte  sich  aufhalten,  hiemit  außgefordert,  sich
an  den  genmnten  Zägen  unfehlber  in  densilben  einzufinden,  widrigenfalls  sie  sich  der  in  den  Gesezen  bestimmten
  Strefen  zu  gewärtigen  haben.  Zugleich  werden  alle  obrigkeitliche  Stellen  ersucht,  diejenige  Cantonspflichtige,
  welche  sich  in  ihren  Amtsbezirken  aufholten,  in  ihr  Hebmwesen  zu  verweisen,  und  die  Remen  derselben
dem  hfesigen  Oberamt  gef  liig  mitzutheilen.  Den  6.  Febr.  1800.  Oberamt  Chlingen.

Uronderg.  Der  zur  Militair-Comscription  im  hiesigen  Oberamt  anberaumt  gewesene  Termin  hat  sich
durch  eine  dazwischen  gekommene  Rekruten=  Aushetung  so  geändert,  daß  die  Genscription  erst  den  23.  Mert
angefangen  werden  kann.  Die  hochlöbl.  Beamtungen  werden  daher  ersucht,  denen  in  ihren  Histrikten  besind-.
lichen  Pie  Amtselntergebenen  bekamt  zu  machen,  daß  aü  sich  am  10.  Dz  zeitlich  zu  Heut  enifinden,

 

und  insonderheit  auch  diejenigs  erscheinen  sollen,  welch  nicht  schon  zweimal  von  den  Militair-Aerzten,  sondern
nur  einme#l  fe#  unbedingt  unt  ichtig  erklirt  worden  sind.  0.  Schr.  1#4###.  seknigl.  Oberamt.
Tübinge  s:.  Die  Rezision  der  Conscriptions=  Listen  wied  in  der  Stadt  Tüdingen  vom  23,  bis  2#sten
Febr.  und  in  den  disseitigen  Amts-Orten  vom  8.  dis  23.  Merz  d.  J.  vorgenommen  werden.  Alle  abwelende
Gonferiptionspflichtige,  ohne  Unterschied  ob  sie  zum  Mitikairdienst  tüchtig  over  untüchtig  sind,  werden  dayer  aufefordert,
  zur  bestimmten  Zeit  in  ihrer  Heimat  sich  ohnfeblbar  einzufinden.  Auch  werden  zugleich  alle  obrig-—
  Stellen  ersucht,  von  jenem  Termin  an  keinem  diffeitigm  G#wonspsüchtigen  den  ern####  Wafenthokt  in