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Altdorf. Der bei dem Garnisons-Regiment zu Hohtn- Aspera gestandene Gemeine Anton Grundler
vom Tobel ist im Nov. 1808. besertirt. Sämtliche Hech= und Webllöbl. Militair= und Civil-Obrigkeite#n
werden daher geziemend ersucht, ihn im Betretungsfall zu arretiren, und entweder hieher, oder an das Soch-
löbl. Regiments-Commando gefälligst einliefern zu lassen. Den 20. Jan. 1800. Königl. Oberamt.
Botenheim. Johannes Walter, Gemeiner unter dem Füselir-Regiment von Neubronn ist im Urlaub
desertirt; es werden daher alle Mititair= und Ciril-Obrigkeiten ersucht, auf diesen Deserteur zu sahnden, und
ihn entweder dem nächsteclegenen Militair-Ermmwando eder dem unterzcichnetcn Oberamt gegen Erstateung
der Kosten wohlverwahrt einzuliefern. Den 1. Febr. 1800. Oberamt Brakendcim.
Frittlingen. Joseph Wenzler, Jäger beim Königl. Fußickger= Bataillon von Scharfenstein,“
24 J. alt, blonder Haare, und gutem Aussehen ist von seinem Bataillon desertirt; alle Civil= und Militir-
Behörden werden daher erlucht, auf denselben zu fahnden, und ihn im Betretungsfall entweder hieher, oder
an das nächste Königl. Militair-Commando zu überliefern. Spaichingen, den §. Febr. 180.
Köôön. Oberamt allda.
Tübingen. Der unter dem Königl Fußjéger-Bataillon v. Neuffer gestandene Gemeine Jehann Georg
Wagner von Gönningen disseitigen Oberamtö, ist den 0. Jan. d. J. aus der Garnison Radolphszell desertirt
Alle Hoch und Löbl. Obrigkeiten werden daher ersucht, den Wagner, wo er sich betreten lassen sollte, arreri-
ren, und entweder dem hiesigen Oberame, oder der Militair-Behörde wohlverwahrt einliefern zu lassen. Den
10. Febr. 1809. Kön. Oberamt allda.
Wiesenstaig. Der bei dem Königl. Fußjäger-Bataillon von Neuffer gestandene Gemeine Anton
Eck, von hier gebürtig, ist am 26. I.n., d. J. aus der Garnison Radolphzell desertirt. Alle Obrigkeiten
werden daher geziemend ersucht, diesen Flichtling auf Betreten zu arretiren, und wohlverwahrt entweder hie-
her oder an gedachtes Bataillon liesern du lassen. Den 9. Febr. 1809. Oberamt allda.
Cankstadt. Jacob Fnedrich Mayer, Bürger und Weingdriner in Münster, fährt aller amtlichen
Warnungen und versuchter Corrections-Mittel ungeachtet in seinem asotischen Lebenswandel sort, so daß man
sich genötbiget fand, ihn von Magistratswegen für mundtodt zu erklären. Diß wird mit dem Anbeng be-
kannt gemacht, daß sich ohne den Kriegsoogt seines Eheweibs, dem Bürgermeister Daniel Reim niem and aut
ihm in einen Contrakt einlassen, und daß die Glaubiger desselben, besonders aber die Mirthe, bei welchen
Mayer auf Borg zu zechen pflegt, ihre Forderungen binnen kurzer Zeit bei gedachtem Bürgermeisier Reim
eingeben sollen. Den 23. Jan. 1809. Oberamt allda.
Meinhard. Der bei unterzeichnet amtlichen Behörde in Untersuchung und Verhaft gekommene unten
signalisirte Johann Joseph Klein, angeblich von Sommerndorf, Königl. alt Baierscher Herrschaft gebürtig,
der sich auch unter dem Namen Johann Schramm umhertreibt, und wirklich ein sehr gefährlicher Mensch ist,
hat ungeachtet seiner festen Banden doch Mittel gefunden, in der Nacht vom pien auf den 8. dieses zu ent-
weichen. Alle Civil-und Militairbehörden werden daher nach Standesgebühr & sub oblati. ne reciproci er-
sucht, auf diesen Flüchtling zu fahnden, und ihn auf Betreten hieher gegen Ersaz der Fosten auszuliefern.
Signalement. Johann Joseph Klein von Sommerndorf, Königl. alt Baierscher Herrschaft gebürtig, ungefehr
35. J. alt, seiner Profehion ein Bürstenbinder, kleiner Statur, mit hellbraunen Haaren, mir einem Riß an der
linken Seite des Kopfs, niederer etwas runzlichten Stirne, hellbraunen Augbraunen, helltlauen Augen, etwas
stumpigter Nase, schmalen Wangen, mageren Gesicht, schmalem Mund und erwas schwarzlichten Jähnen. Er
krug bei seinem Entweichen einen dunkelblauen Ueberrok, eine blau rothgesteinte kottonene Weste „, ein schwarz
leidenes Halstuch, schwarze hirschlederne Hosen, weite wollene gestreiste Strümpfe u. eine graue wollene Podel-
kappe mit hedlblauen Mesöen Den 8. Febr. 1809. Fürstl. Hohenlohe Bartenstein. Patr. Obervogteiamt.
Weinsberg Es ist hier eine Einrichtung getroffen, daß jeder und jede Familie im Oberamt, wenn sie
ehrlich will, Arbeit und Bezahlung bekommen kann. Welche Person also ausser dem Ober= und Souveraine=
täts= Amt auf dem Bettel und sonsten keiner höheren Polizei zur Erörterung gehörigen Laster betretten wird,
diese an hiesiges Oberamt auf Kosten der Commun, wo sie der Aufsicht entgangen, einliefern zu lassen, wird
hiede Obrigkeit ernsucht. Den 10. Jan. 1809. Kng. Oberamt allda.