Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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kord abgeschlossen werden. Zu Vornahme dieser verschiedenen Kaufsversuche sind Donner#z der; 3. 
Mai und die folgenden Tage anberaumt, welches mit dem Anfügen biemit offentlich bekaum gemacht 
wird, daß nur z des Kaufschillings baar, die uͤbrigen ztel hingegen in verzinnslichen Jahrozielern 
bezahlt werden dürfen, und daß allenfallsige Liebhaber an den Schultheissen in Mohringen sich wen- 
den und Güter u. Gebäude vorläufig in Augenschein nehmen konnen. Eßlingen, den 17. April 1810. 
Oberamt und Stadtgericht, auch Spitalpfleg allda. 
Ochsenhausen. Zufolge allergnädigsten Befehls wird Freitag den 4. Mai d.:J. Vormite 
8 Uhr das in klen. auf hörrschaffl. Sugoieh an Pferden und Ochsen, 3 Reisewägen nebst e 
R 5= und Bauerngeschirr, so wie samtlicher Heu-Oehmd= und Strohvorrath in dffentlichem Auf- 
reich an die Meistbietenden verkauft, welches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Den 
7. April 1870. Kön. Cameralverwaltung. 
Rotenburg äm Nekar. Samstag den r2. Mai Nachmittags um a Uhr werden in dem hiesi- 
gen Hospital ungefähr 150 Pfund wollenes Garn von Raufwolle und etlich und 20 Stüke alte Bet- 
ten im Aufstreich gegen baare Bezahlung verkauft, wozu die Liebhaber eingeladen werden. Den 23. 
April 1810. Kön. Stiftsverwaltung. 
Dautmergen. Da der hiesige Schaafweide-Bestand, mit welchem die Winterung verbunden 
ist, mit Martini d. J. zu Ende geht, und der neue Beständer die zur Winterung gehbrigen 8 Manss 
mad Wiesen schon für diesen Jahrgang zu benuzen hat; so wird die gemeldte Schaafwaide und Win- 
teruug, wovon die Sdmmerung rdo Stük Hammelwaare erträgt, unterm 20. Mai d. J. auf dem 
Rathhause zu Dautmergen Vormittags r0 Uhr verliehen werden, wobei noch angefügt wird, daß zur 
Winterung nebst obigen s Mansmad Wiesen auch noch das Stroh von 5 Ichrt. Akers nebst der nd- 
chigen Stallung hergegeben werde. Alle hiezu Lustbezengende werden daher, versehen mit legalen 
Urkunden über ihre Vermdgens-Umstände, dahin eingeladen. Spaichingen. den 23. Writ uo. 
« n. eramt. 
Enzweihingen. Die hiesige Commun-Schäferei, deren bisheriger Bestand auf Michaelis 
d. J. flch endigt, wird bis Dienstag den 24. April Vormittags 0 Uhr auf dem hiesigen Rathhaus 
wiederum auf 3 Jahre von Michaelis 1810 bis 1813. verliehen werden. Die Waide trägt 750 Stuͤk 
wovon der Beständer 450, und die Bürgerschaf Z30# Stük einschlagen darf. Der Beständer hat freie 
Wohnung nebst Scheuer und Stallung auch bürgerliche Beneficien zu genießen, überdis wird ihm der 
Winterpfdrch von Martini bis Georgli überlassen. Die Bestands-Liebhaber, welche sich sowohl we- 
gen ihrem prädikat als auch ihrem Vermdgen mit obrigkeitlichen Zeugnissen legitimiren konnen, 
werden eingeladen, bei der Verleihung sich einzufinden, und die weitere Bedingungen zu vernehmen. 
Den 30. Merz 1810. Kdn. Oberamt Vaihingen. 
Heilbronn. Die Sommer-und Winter-Schaafweiden in den nachgenannten Orten des hiesi- 
gen Oberamts, deren Pacht auf nächst Michaelis zu Ende gehr, werden an den beigefügten Tagen, 
jedesmal Morgens 8 Uhr auf dem Rathhause jeden Orts wlederum auf 3 oder- 6 Jahre verliehen 
werden. " Zu Thalheim, Mittwochs den 2. Mai, und errrägt solche 500 Stüke, wovon die Bür- 
ger 200 Stäk halten dürfen, und hat der Pächter das Schaafhaus zur Wohnung, nebst einem Kü- 
chen = Kraut = und Grasgärtlen zu genießen. 2) Zu Massenbachhausen, Donnerstags den 3. Mai, 
welche mit goo Schaafen mit Einschluß der Bürgerschaafe beschlagen werden darf, und wo der Be- 
ständer gleichfalls das Schaafhauß nebst Stallung und Scheuren, reinen Garten, 21 Morgen Wie- 
sen und 3 Viertel Akers in Genuß bekommt. 3) Zu Neipperg, Freitags den q. Mai, welche mit 
Einschluß der Bürgerschaafe 250 Stüke erträgt, und wo gleichfalls das Gemeinde-Schaafhaus, nebst 
1 Kuch= und r Krautgärtlen und 1 Erdbirnland ihm überlassen werden, 4) zu Sontheim Sam- 
stags den 5. Mai, wo die Weide zu zgoc Stük berechtigt ist, u. der Beständer das Schaafhauß mit 
den dazu gehdrigen Gärten zu benuzen hat, und endlich 5) zu Nekargartach, Dienstags den 8. Mai 
und isi hier die Weide zu 400 Stük berechtiger, der Beständer hat außer dem Schaafhaus mir Zuge- 
hdr über 3 Morgen Wiesen im Genuß. Luch genießt an allen diesen Orten der Schäfer gleich den 
Bürgern des Orrs alle bürgerliche Beneficien,, namentlich eine Holzgabe, so oft und wie andere Bür- 
ger dergleichen erhalten. Den 2q. Merz 1810. Koͤn. Oberamt. 
Marbach. Die Schaafwaide in Weiler zum Stein, disseitigen Oberamts, deren Bestand auf
	        
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