Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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ichaelis d. J. zu Ende geht, wird Dienstag den 15. Mai, d. J. Vormitt or im Haus des 
Achtrbeiger von Weiler zum Stein auf 3 Fahre von Michaelis ags 9 uh 
. - 18% bis 1813“ verliehen werden. 
Die Waire erträgt 50 Stük, wovon die Bürgerschaft 75, der Beständer aber ucheh aufschla- 
gen darf. Der Bestaͤnder genießt ein geraͤumiges Schaafhaus, nebst 1 kleinen Kuͤchengarten, auch 
alle bürgerliche Beneficien. Er muß aber ein berechtigter Schaafhalter seyn, ein gures Prädikat ha 
ben, und entweder eine Caution von 40 fl. oder einen tüchtigen Burgen zu stellen im Stande seyn. 
Den 14. April 1810. » « · ""·Kbn.Oberamt. 
Marbach. Da die im vorigen Jahr vorgenommene Verleihung der Gemeinde-Schaafweide zu 
Rielingshausen, hiesigen Oberamts „nur auf Ein Jahr allergnädigst ratificirt worden ist; so siehet 
man sich in den Fall gesezt, zu einer Wieder-Verleihung zu schreiten, zu deren Vornahme Mittwoch 
der 25. April d. J. auberaumt worden ist. Die Weide erträgt 380 Stük Schaafe, wovon der Sche- 
fer 200. und die Bürgerschaft 150 Stük einschlagen darf. Der Beständer genießt freie Wohnung, 
1 Grasgarten, 1 Mrg. Wiesen, 2 Mrg. Aeker und übrige bürgerliche Beneficien. Gese 
li berech- 
tiste Schaafhalter und Schäfer mdgen sich Vormittags 0 Uhr auf dem Rathhause in icnberech- 
sen einfinden, und der Verhandlung anwohnen. Den ag. Merz 1870. Kdn. Oberamt. 
Nordhansen. Der Bestand der hiesigen Sommer= und Winter-Schafweide, welche r3o Stük 
erträgt, wovon der Beständer 100 Stük einschlagen darf, wird von nächst Michaelis an auf 3 oder 
6 Jahre verliehen werden. Der Beständer genieöt unentgeldlich das Schaafhauß, die Stallung und 
einen Küchengarten. Die Liebhaber können sich am Dienstag den I. Mai d. J. Vormittags Uhr 
auf dem Rathhauß zu Nordheim einfinden. Den 2. April 1 810. Oberamt Brackenheim. 
Oehringen. Die Commun-Schaafweide zu Adolzfurth, hiesigen Oberamts, deren Bestand an 
Michaelis d. J. zu Ende geht, wird am 2. Mai morgens 0 Uhr wieder auf 3 Jahre in Mohzfurth 
verliehen werden. Die Schaafwaide erträgt 275 Stük, wovon die Bürgerschaft roo Stük halten 
darf. Der Beständer bekommt freie Wohnung, Stallung für die Schaafe, einen Sommergarten am 
Haus und ## Krautbeet zunächst dem Dorf #un Genuß. Die Liebhaber haben sich mit obrigkeitlichen 
Tugnissen ihres Vermogens und Aufführung halber versehen, an dem bestimmten “ einzufinden. 
en 13. Apr. 1810. Kädn. Oberamt. 
Ruith. Der Bestand der dortigen Commun-Schaafweide gehet 18r#. zu Ende, weswegen eine 
weitere Verleihung auf die drei Jahre von Michaelis 1810 bis 18.3. vorgenommen wird, welche bis 
Freitag den 27. April Morgens 8 Uhr auf dem Rathhause in Ruith vor sich geher. Die Waide er- 
trägt für den Beständer ra3§, und für die Bürgerschaft 75 Stüke, der Beständer hat bürgerliche Be- 
neficien, muß aber für Wohnung und Srallung selbst sorgen. Liebhaber müssen tüchtige Zeugnisse 
über Aufführung und Vermogen aufweisen können. Die weitere Bedingungen werden bei der Verlei- 
hung bekaunt gemacht. Den 3r. Merz 1810. Oberamt Maulbronn. 
Unter-Rieri ngen. Da der Bestand der herrschaftl. Schaafweide zu Unter-Rieringen, wel- 
r# 4% Stük alt= und junger Schgaswaare beschlagen werden darf, bis Michaelis d. J. zu Ende 
8 und solche laut allergnädigsten Decrets auf fernere 3 Jahre, nemlich von Michaelis #810 bis 
VWechdwiederum verliehen wird, so haben sich die Liebhaber mit brigkeirlichen Jengnissen wegen ihres 
em dens und daß sie gelernte Meister seien, versehen, den 7. Mai d. J. Vormittags 8 Uhr auf 
16. A erhhaus zu Unter-Rieringen einzufinden, und der weitern Bedingungen zu gewärtigen. Oen 
"6 180. Cameral-Verwaltung Marggrbningen und Rentamtei Unter-Rieringen. 
den 2. Abingen. Die Sommer= und Winter-Schaafweide der Commun Horrheim, wird Mittwoch 
1gl# bis Michabit Vormittags0 Uhr auf dem Rathhaus daselbst wiederum auf 3 Jahre von Iako v 
Schaafe * is 18:3. verliehen werden. Ein Besiänder darf 275, und die Bürger ebenfa 
275 inschlagen. Ein solcher genießt freie Wohnung und Stallung„ 2 Prtl. Küchengarter 
eine bürger sche Holzgabe, auch hat er den Winterpförch zu benuzen. Dagegen ist eine Caution vor 
"e fl. in Geld oder Gültern zu prästiren, oder muß das Locarium ein Jahr voraus bezahlt werden. 
iehbaber müssen Zeugnisse des Vermdgens, Wohlverhaltens, auch daß sie gelernte Schäfer seien, 
mitbringen. Den J. April 1810. « Oberamt-Vaihingen. 
Waiblingen. Die Commun-Schaafwaide zu Leutenbach, disseitigen Oberants, deren Be-
	        
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