Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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Einnahm=  Gel
bom  monatlichen  Opfer.
An  dergleichen  ist  mittelst  —  (die  Art  und  Weise  wie  sol-  #
ches  gesammelt  worden,  ist  hier  einzurücken)  gefallen:  6
den  .  .  .  .
den  -  4  ·  -  ·
Daß  nicht  mehr  an  monatl.  8  m  i4
Opfer  gefallen  ist  3
I.  Pfarrer,  —  —
——·———  —.  ————.—  -  –
1  Einnahm=  Geld
vom  Opfer  bei  Taufen.
Mittelst  aufgestellten  Beckens  ist  das  Jahr  über  gefallen:
3  den  —  hei  der  Taufe  des  N.  N.  Kindes.
—  —
Daß  nicht  weiter  an  Opfer  Summa
von  Taufen  gefallen  sei,
T.  Pfarrer  4  —  —

 

 

ie  kleineren  Rubriken  sind  zu  Erspatung  des  Raums  im  Druk  untereinander  gesezt  worden,  kommen  abin
  den  Rechnungen  selbst  jede  auf  eine  besondere  Blattseite  zu  stehen.