Nro. 23. 18T10O0. 229
Königlich= Württembergisches
Staats-und Regierungs-Blakt.
Samstag, 2. Jun.
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Monitorium, die halbjährige Berichts-Erstattung über die Conscriptions-Gefälle der Kriegs-
Kasse betreffend. ·
Da die mehreste Koͤnigl. Oberaͤmter den im Regierungs-Blatt des Jahrs 1800.,
Nro. 53. angeordneten halbjaͤhrigen Bericht uͤber die Conscriptions-Gefaͤlle auf den lezten
des vorigen Monats noch nicht erstattet haben; so werden die säumige hiemit erinnert,
diesen Bericht aufs bäldeste einzusenden. Decret. Sturtgart im Königl. Kriegs-Collegio,
den 2z. Mai 1810.
Erkenntnisse des Kdnigl. Ober-Justiz-Collegii II. Senats.
) In der Rechrssache zwischen dem Herrn Grafen Josias zu Waldeck und Pyrmont
nebst übrigen in den Acten genannten gräslich Waldeckischen Inreresfenten, Klägern, Wi-
derbeklagten an einem, und dem Königl. Feldzeugmeister, Herrn Grafen Friedrich Philipp
Carl von Pückler und Limpurg, Beklägren Widerkläger am andern Theil, die Erfüllung
der Kaufs-Bedingungen über den von den Herrn Klägern an den Grafen von Lynar ver-
kauften, von Herrn Beklagten ausgelösten Limpurg. Gaildorf-Solms Assenheimschen Lan-
des-Antheil in der Vor-, und eine Läsions-Beschwerde in der Widerklage betreffend
wurde mit Abschlagung des klägerischen Cautions-: Gesuchs, und unter Verwerfung der un=
statthaften Widerklage, der Herr Beklagte zur Bezahlung der aus dem Kausschillingsreste
von do, doc fl. bereits verfallenen vertragsmässigen Interessen, so wie der bis seit fällig
gewordenen Capital-Raten, nebst Verzugszinsen aus Lezeern, ingleichem zu Rechnungs-
Ablegung über die den Herrn Klägern gebührenden frühern Revenüen aus besagtem Lan-
des. ntheil cum condemnatione in expentas für schuldig erkannt, auch wegen Berichti-
gung der inskünftige verfallenden Interessen und Capual-Abschlags= Zahlungen der nsthige
Anhang gemacht. Sauttg. den 25. Mai 1 80. 2 «
2) Auf gleiche Weise, wie in vorstehender
völlig ähnlichen, Recht «
LudwigzuSoltns-Rd
ster, Herrn Grafen
gart, dd. eodem.
Sache, wurde auch in der, mit derselben
bangelegenheit zwischen dem Herrn Grafen Velrath Friedrich Carl
delheim, Kläger Wiederbeklagten, und dem Königlichen Feldzeugmei=
von Pückler und Limpurg, Beklagten, Wiederkläger erkannt Stutt-