Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

Nro. 23. 18T10O0. 229 
Königlich= Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blakt. 
Samstag, 2. Jun. 
  
–— K 
  
— 
Monitorium, die halbjährige Berichts-Erstattung über die Conscriptions-Gefälle der Kriegs- 
Kasse betreffend. · 
Da die mehreste Koͤnigl. Oberaͤmter den im Regierungs-Blatt des Jahrs 1800., 
Nro. 53. angeordneten halbjaͤhrigen Bericht uͤber die Conscriptions-Gefaͤlle auf den lezten 
des vorigen Monats noch nicht erstattet haben; so werden die säumige hiemit erinnert, 
diesen Bericht aufs bäldeste einzusenden. Decret. Sturtgart im Königl. Kriegs-Collegio, 
den 2z. Mai 1810. 
Erkenntnisse des Kdnigl. Ober-Justiz-Collegii II. Senats. 
) In der Rechrssache zwischen dem Herrn Grafen Josias zu Waldeck und Pyrmont 
nebst übrigen in den Acten genannten gräslich Waldeckischen Inreresfenten, Klägern, Wi- 
derbeklagten an einem, und dem Königl. Feldzeugmeister, Herrn Grafen Friedrich Philipp 
Carl von Pückler und Limpurg, Beklägren Widerkläger am andern Theil, die Erfüllung 
der Kaufs-Bedingungen über den von den Herrn Klägern an den Grafen von Lynar ver- 
kauften, von Herrn Beklagten ausgelösten Limpurg. Gaildorf-Solms Assenheimschen Lan- 
des-Antheil in der Vor-, und eine Läsions-Beschwerde in der Widerklage betreffend 
wurde mit Abschlagung des klägerischen Cautions-: Gesuchs, und unter Verwerfung der un= 
statthaften Widerklage, der Herr Beklagte zur Bezahlung der aus dem Kausschillingsreste 
von do, doc fl. bereits verfallenen vertragsmässigen Interessen, so wie der bis seit fällig 
gewordenen Capital-Raten, nebst Verzugszinsen aus Lezeern, ingleichem zu Rechnungs- 
Ablegung über die den Herrn Klägern gebührenden frühern Revenüen aus besagtem Lan- 
des. ntheil cum condemnatione in expentas für schuldig erkannt, auch wegen Berichti- 
gung der inskünftige verfallenden Interessen und Capual-Abschlags= Zahlungen der nsthige 
Anhang gemacht. Sauttg. den 25. Mai 1 80. 2 « 
2) Auf gleiche Weise, wie in vorstehender 
völlig ähnlichen, Recht « 
LudwigzuSoltns-Rd 
ster, Herrn Grafen 
gart, dd. eodem. 
Sache, wurde auch in der, mit derselben 
bangelegenheit zwischen dem Herrn Grafen Velrath Friedrich Carl 
delheim, Kläger Wiederbeklagten, und dem Königlichen Feldzeugmei= 
von Pückler und Limpurg, Beklagten, Wiederkläger erkannt Stutt-
	        
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