Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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Strafen in herrschaftl. Geschaͤften dahier, eondemnirt sind, unverweilt mit Einlieferungs— 
Scheinen anhero einzusenden. Ludwigsburg, den 13. Jul. 1890. 
# " Konigl. Bau= und Garten-Commission. 
Rechts-Erkenntniß des Kdnigl. Ob. App. Tribunals. 
In der von dem brmalgen Kaiserl. Reichshofrathe an das Königl. Ober-Tribnnal 
übergegangenen Appellations= Sache von dem ehemaligen Rirter: Directorium des Cantens 
Neckarschwarzwald und der Ortenau, zwischen der Marie Josephe, Gattin des Königlichen 
Oberst-Küchenmeisters und Kammerherrns, Grafen von Firmas Peries, Klädgerin, DT##in an 
einem, und ihren 3. in erster Ehe erzeugten Söhnen, den Grafen v. Leurrum, Beklagten 
Aten am andern Theil, eine Abrechnung über jährliche Unterhalts-Gelder betreffend, wird, 
unter Abschlagung des Niischen unstatthaften Beweis-Gesuches, die absolutorische Urthel 
voriger Instanz bestärigt, und pie Appellantin in die Erstattung der Appellatiens-Prozeß= 
Kosten verurtheilt. Tübingen, den 12. Jul. 1210. 
Erkenntnisse des Koͤn. Ob. Justiz- Collegit II. Senate. 
I) In der Appellations-Sache von Böblingen zwischen Johann Georg Hiller za 
Holzgerlingen, Bekl. Appellanten an einem, und dessen geschiedenem Eheweib Maria Ca- 
tharina, geb. Blessing, nunmehr Christoph Nöllers Ehefrau, ebendaselbst, cum cur. Kl. 
Appellatin am andern Theil, Alimente und Zurükforderung des Beibringens betreffend, wurd- 
die von dem Richter voriger Instanz ausgesprochene Urthel confirmirt, und Appellant in die 
in der Appellations-Instanz aufgegangene Kosten verurtheilt. Stuttg. den ry. Jul. 18. 
2) In der Appellations-Sache von Neuenbürg zwischen Johann Michael Gauß in 
Feldrennach, Neuenbürger Oberamts, Kl. Anten an einem, und Georg Friedrich Koch all- 
da, Bekl. Aten am andern Theil wurde die Urthel voriger Instanz confirmirt, comp. er- 
pens. Stuttg. den 13. Jul. 1810. 
3) In der Schuld-Klagsache des Schnallenmachers Johann Georg Bachmaier zu Meß- 
bach, Klägers Producenten, gegen den Freiherrn von Thüna ebendaselbst, Bekl. Produc- 
ten, wurde Beklagter nach Abschwörung des dem Kläger Producenten auferlegten Ergän- 
zungs-Eides in die Bezahlung von z2 fl. 321 kr. nebst Verzugszinsen zu s pro Cent vom 
1. Jan. 1803. an und in die Kosten condemnirt. Stuttg. den 18. Jul. 1810. 
  
  
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Se. Königl. Majest. haben vermög allerhöchsten Decrets vom r. Jul. den zum 
Second-Lieutenant bei der Kön. Garde zu Fus beförderten seitherigen Kön. Leib-Page von 
Hornstein, den altern, zugleich zum Kön. Kammerjunker zu ernennen allergnädigst geruht. 
Se. Königl. Mas. haben allergnädigst geruht, « 
VermdgeallerhöchstenRescriptsvom12.JUI«DMkakholifchenPsakrerHarderin 
Hailtingen, Oberamts Riedlingen, wegen seines hohen Alters zu pensioniren, die Pfarrei 
Heiltingen dem Erchorherrn und provisorischen Stadtpfarrer in Wiesensteig, Joseph Dam- 
berger, zu übertragen, und den Erchorherrn Philipp Göttler zum Sradtpfarrer in Wie- 
sensteig und Decanats-Commissaire der katholischen Pfarreien des Oberamts Wiesensteig zul 
ernennen,
	        
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