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Strafen in herrschaftl. Geschaͤften dahier, eondemnirt sind, unverweilt mit Einlieferungs—
Scheinen anhero einzusenden. Ludwigsburg, den 13. Jul. 1890.
# " Konigl. Bau= und Garten-Commission.
Rechts-Erkenntniß des Kdnigl. Ob. App. Tribunals.
In der von dem brmalgen Kaiserl. Reichshofrathe an das Königl. Ober-Tribnnal
übergegangenen Appellations= Sache von dem ehemaligen Rirter: Directorium des Cantens
Neckarschwarzwald und der Ortenau, zwischen der Marie Josephe, Gattin des Königlichen
Oberst-Küchenmeisters und Kammerherrns, Grafen von Firmas Peries, Klädgerin, DT##in an
einem, und ihren 3. in erster Ehe erzeugten Söhnen, den Grafen v. Leurrum, Beklagten
Aten am andern Theil, eine Abrechnung über jährliche Unterhalts-Gelder betreffend, wird,
unter Abschlagung des Niischen unstatthaften Beweis-Gesuches, die absolutorische Urthel
voriger Instanz bestärigt, und pie Appellantin in die Erstattung der Appellatiens-Prozeß=
Kosten verurtheilt. Tübingen, den 12. Jul. 1210.
Erkenntnisse des Koͤn. Ob. Justiz- Collegit II. Senate.
I) In der Appellations-Sache von Böblingen zwischen Johann Georg Hiller za
Holzgerlingen, Bekl. Appellanten an einem, und dessen geschiedenem Eheweib Maria Ca-
tharina, geb. Blessing, nunmehr Christoph Nöllers Ehefrau, ebendaselbst, cum cur. Kl.
Appellatin am andern Theil, Alimente und Zurükforderung des Beibringens betreffend, wurd-
die von dem Richter voriger Instanz ausgesprochene Urthel confirmirt, und Appellant in die
in der Appellations-Instanz aufgegangene Kosten verurtheilt. Stuttg. den ry. Jul. 18.
2) In der Appellations-Sache von Neuenbürg zwischen Johann Michael Gauß in
Feldrennach, Neuenbürger Oberamts, Kl. Anten an einem, und Georg Friedrich Koch all-
da, Bekl. Aten am andern Theil wurde die Urthel voriger Instanz confirmirt, comp. er-
pens. Stuttg. den 13. Jul. 1810.
3) In der Schuld-Klagsache des Schnallenmachers Johann Georg Bachmaier zu Meß-
bach, Klägers Producenten, gegen den Freiherrn von Thüna ebendaselbst, Bekl. Produc-
ten, wurde Beklagter nach Abschwörung des dem Kläger Producenten auferlegten Ergän-
zungs-Eides in die Bezahlung von z2 fl. 321 kr. nebst Verzugszinsen zu s pro Cent vom
1. Jan. 1803. an und in die Kosten condemnirt. Stuttg. den 18. Jul. 1810.
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Se. Königl. Majest. haben vermög allerhöchsten Decrets vom r. Jul. den zum
Second-Lieutenant bei der Kön. Garde zu Fus beförderten seitherigen Kön. Leib-Page von
Hornstein, den altern, zugleich zum Kön. Kammerjunker zu ernennen allergnädigst geruht.
Se. Königl. Mas. haben allergnädigst geruht, «
VermdgeallerhöchstenRescriptsvom12.JUI«DMkakholifchenPsakrerHarderin
Hailtingen, Oberamts Riedlingen, wegen seines hohen Alters zu pensioniren, die Pfarrei
Heiltingen dem Erchorherrn und provisorischen Stadtpfarrer in Wiesensteig, Joseph Dam-
berger, zu übertragen, und den Erchorherrn Philipp Göttler zum Sradtpfarrer in Wie-
sensteig und Decanats-Commissaire der katholischen Pfarreien des Oberamts Wiesensteig zul
ernennen,