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fönkichen und übrigen Vrrhälenisse, nach-Vorschrift der erlassenen Instruktion für die Di-
Krikrs-Commissienen, gehörig gewürdiget haͤtten.
s ist daher in den kuͤnftig zu erstattenden Berichten über dergleichen Gegenstände-
besesEpuile * hobengeanheg gerrsaoct prüfung. gehörig herauszuheben „ überh aupt aber
sind die in den General *Verordnungen vom 1. Febr. und 28. April d. J. enthalrenen Be-
stimmungen genau zu beobachten, und zu dem Ende dergleichen: Berichte- Punktenweise nach
den gegebenen Vorschriften zu erstatten.
Zu den Königl. Kreis-Aemtern versieht man sich, daß sie auf die puͤnktliche Vollzie-
hung dieser Anordnung wachem werden. Decr. Stuttgart in· Koͤnigl. Consetiptions-Com-
mission, den 20. Okr. 1810.
Erkenntniße des Kdn: Ob. Justiz-Collegii II. Senatst.
1) In der Appellations-Sache von Schorndorf zwischer dem Möhnhof-Bauer Mi-
chael Nuding Kläger Appellanten, und der Stadt Heubach Bekl. Appellatin, das Eigen-
thum eines Waldes betreffend, wurde die Urthel voriger Insianz confirmirt, comp. expent.
Stuttgart, den 17. Okt. 1810. « ".
2)-JnderAppeilations-Ssache·VonsVdiwngenszwischen-«JohamrJafosRhichmamt zu-
Enzweihingen, Beklagten, Appellanten, und Maria Barbara, geb. Stimm, Johann Georg
Heims ebendaselbst, Eheweib, cum curar- legit., Klaͤg. Appellatin, pto satisfactionis pri-
vatæ et alimentormm, wurde unter Aufhebung des Aetenschlusses auf Abschwörung des Er-
gänzungs-Eides, vom Seicem der Klägerin: Appellatin, vermittelsk Bescheids erkannt. Seutt-
gart, den 24. Okt. 1810. « ""
3) Die von dem Fuͤrstlich Hohenlohischen vprmaligen Justizamte Forchtenberg vermit-
telst Berufung an die Fürstliche Justiz= Canzlei zu Oehringen gebrachte, nach Anems
der leztgedachten Stelle an den alen Senat des Kön. Ober-Justiz-Collegii gediehene Ap-
pellations-Sache zwischen der Gemeinde Wolmuthausen er Cons. Beklagten, Appellanten,
und Michael Jauchsterter auch Georg Kühn zu Schwarzenweiler, Klägern Appellaren, eine
Regreß-Klage wegen eines bezahlten Lieferungs-Beitrags. berreffend, wurde wegen Mangels
an der legalen Appellations *Summe, von Amtswegen per Rescriptum verworfen. Stuttg.
den 24. Okt. 1810.
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Se. Königl. Maj. haben durch allerhöchste Ordre vom à4. Okus allergnädigst geruhr.
den General-Lieutenant von Hayn zum Gouverneur,
den bisherigen Kommandanten zu. Radolfozell, Obersten vu Röder, zum Komman=
danten, und .»—,· .. « .
den Major v. Oberniz zum Plaz-Major, saͤmtlich in Ulm;
den General-Lientenant, General= Intendanten von Phulk zum Biece Prásidenten des Kö-
nigl. Kriegs-Collegii zu ernennen, und EII
s durch ein Decret vom 10. Okt. den Second-Lieutenant und. Quartürrmeister= Lienrenant
v. Miller zum Premier-Lieutenant beim General= Stgab zu befördern.