Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

Nro. 47. 18310. a7 
Königlich, Württembergisches 
Stagts-und Regierungs-Blakt. 
Samstag „ 3 Nov. 
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Die an den II. Ober-Fustiz-Senat einzusendenden Prozeß-Tabellen betr. 
Da man mißfällig wahrzunehmen gehabt hat, daß viele der Königl. Ober-Beamten, 
Seadt= und Amts-Gerichte mit den einzusendenden Prozeß, Tabellen im Nükstande verblie- 
ben sind; so werden dieselben hierdurch auf das ernstlichste erinnert, nicht nur diese rük- 
ständige, sondern auch die auf Martini des laufenden Jahrs zu erstatten schuldige neue 
Prozeß= Tabellen, und zwar, wie bei den Pflegschafts-Tabellen üblich ist, mit Beibehal- 
unß und Fortsezung derjenigen Nummern, unter welchen die einzelnen Prozesse in den 
nächstvorhergegongenen-Tabellen eingerragen waren, um desto zuverläßiger an die Behörde 
einzuschiken, je gewißer dieselbe, woferne solche nicht längstens bis den lezten Nev. d. J. 
eingekommen seyn würden, ohne Belästigung der Gemeinds-Kassen, auf Kosten der saum- 
seligen Beamten, Gerichte und Aktuare durch eigene Kanzleiboten werden abgeholr werden. 
Decretum im II. Senat des Königl. Ober-Justiz-Collegit, Stuttg. den 23. Okt. 1810. 
Erkenntkniße des Kon. Ob. Justiz-Collegi#i II. Senats. 
1) In der Appellations-Sache von Brakenheim zwischen dem Erfeditionsrath und 
Cameral-Verwalter Rapp zu Sindelfingen, Bekl. Appellanten, und dem Substituren Chri- 
stoph Gottlieb Späth zu Maulbronn Kläger Appellaten, eine Salarien= und Kostgelds- 
Streitigkeit betreffend, wurde die Urthel vortger Instanz unter Condemnation des appellan- 
tischen Theils in die in der Appellarions= Instanz, aufgegangene ProceßKosten bestätigr. 
Stuttgart, den ar. Okr. 1810. 
2) In der Appellations-Sache von Biberach zwischen Matthäus Roschmans von Er- 
singen, Beklagten, Appellanten, und Joseph Eberle in Baustetten, Kläg. Appellaten, eine 
Darlehens-Forderung betreffend, wurde dem Kläger Appellaten besserer Beweiß auferlegt- 
Stuttgart, den r. Nov. 1810. 
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Se. Königl. Ma f. haben allergnaͤdigst geruhr, vermög allerhöchsten Reseripts von 
10 Okt. den bisherigen Ober-Regierunge-Assessor von Linden zum Ober-Regierungsrath 
v! ernennen. #
	        
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