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ten Orts, welche uͤber Abzug des buͤr gerschaftlichen Schaaf-Aufschlags und der Frei= Schaafhaltun
#c Stük an Gole-Waare erträgt, am Tag darauf nEnesschlags und W *r ans
auf die bemerkten 3 Jahrgänge im dffentlichen Aufstreich verpachter werden. Die Pacht-Liebhaber
werden daher eingelgoen, an besagten Tägen Morgens 9 Uhr sowohl in Sereichen als Onsimettingen
bei der Verleihung sich einzufinden, und obrigkeitliche Zeugnisse über ihr Präcikat und Vermdgen,
auch die erforderlichen Meister-und Concessio.:#6 -Briefe zum Pacht einer Schaafweide mitzubringen.
Den 2. Ser- 1810. · dchstBf K. Oberamt Balingen.
ulzbach an der Murr. Nach allerhoͤchstem Befehl vom ##. Oct. 1810. solle das Widdum-
und Voßoieligur dahler, wegen nächstens zu Ende gehender Begasizesr r Senäsec#sidkium
liehen werden. Sercches bestehet in 7 Mrg. 3 Vrtl. Aekern, 8 Mrg. 14 Vrtl. Wiesen und dem jähr-
lichen: Bezug von 75 Schochen Henzehenden. Die allenfallsigen Liebhaber wollen sich daher Samstag
den 15. Oec. Morgens 0 Uhr bei der Verleihung auf dem Nathhaus allhier einfinden, und kann die
vorläufge Bemerkung gemacht werden, daß die Bestandzeit auf 3 — 12 Jahre bestimmt werden
wird. Den 20. Okt. 1810, Kreis-Steneramt Schorndorf und Cameral-Verwaltung
Murhard
Urach. In der Stadt Urach besizt allergnädigste Herrschaft ein eigenthümliches Bierbrau-Hauß
nebst einem Branntenwein-Brennhäuslen, mit dem auschließlichen Recht, daß alle Innwehner des
Uracher Stadt und Amts ihr benothigres Bier und Branntenwein bei Confiscations-Strafe nirgend
anderswo, alö aus dieser Braustatt nehmen dürfen. Dieses Brauhauß mit dem Bannrecht war in-
zwischen verpachtet. Nachdem aber die bisherige Pachrzeit hienächstens zu Ende gehet: So ist auf
den dißfalls erstarteren allerunterthänigsten Bericht allergnaͤdigst befohlen worden, daß nicht nur eiue
gedoppelte Verleihung vorgenommen sondern auch ein Berfu um Verkauf dieses Huchr nur, ge-
macht werden solle. *) diesen dreierlei Verhandlungen ist nun Donnerstag der 8. Nov. d. J. festge-
sezr. Zum ersten solle das Bierbrau= Hauß nebst dem darzu gehdrigen Geschirr mir cem Bannrecht
durch eine legale Aufstreichs-Verhandlung Bestandsweiße auf 6 Jahr von Martini 78°0 bis dahin
1816. verliehen werden, worzu dem Bestunder nicht nur das ganz eingerichtete Bierhauß nebst einer
Stube darinn zum Ausschenken, und einem vortreflichen Keller zu einigen hundert Ammern samt einem
Branntenweins= Häußlen, sondern hauprsächlich auch mit dem aueschließlichen Recht überlassen wird,
daß alle Innwohner des Uracher Stadt und Amts ihr benöthigtes Bier und Branntenwein bei Con-
fiscations-Strafe nirgend anders, als bei dem Beständer, oder auf andern vorher in hiesigen Amts-
Orten privilegirten wenigen Brau= und Brenn-Stätten nehmen dürfen, und daß ein Beständer in
einem Ramen das Bier und den Branntenwein sowohl in der Stadr als auf den Amts-Orten durch
esondere reure auose enken lassen kann. Zum zweiten wird ein Verleihungs-Versuch dieses Bier=
Brauhaußes mit aufgehobenem Bannrecht und der Reservation mehreren Personen Concessionen zu
Errichrung neuer Bierbrauereien zu ertheilen, und das erzeugte Bier gegen Entrichtung der gesezli-
chen Abgaben überall ungehindert zu verkaufen, vorgenommen und zum dritten ein Versuch gemacht
werden, dieses Bier-Brauhauß samt der Einrichtung an den Meistbietenden in dffentlichem Aufstreich
unter den vorläufigen Bedingungen zu verkaufen, daß der Käufer der Steuer-Pslichtigkeit unterwor-
fen ist, und der Kaufschilling nach erfolgter Ratification mit #tel baar, die andere kiel hingegen in
zwei verzinutlichen Jahrszielern entrichtet werden darf, bis zu erfolgter gänzlichen Bezahlung des
Kaufschillings aber das Oominium allergnädigster Herrschaft vorbehalten bleibr. Welches anmit df-
entlich bekannt gemacht wird, damit sich die Liebhaber mir den gewöhnlichen obrigkeirlichen Zeugnissen
hres Prädicats, und daß besonders diejenigen, welche zum Pacht Lust bezeugen, 300 fl. Caution zu
leisten vermdgend seien, obgedachten Tags Vormittags 9 Uhr in hiesiger Cameral-Amtswohnung ein-
zufinden wilsen mdgen. Den 123. Okt. 1810. Kraissteuer= und alamt
Alpirsbach. Der Conseriptionspflichtige Johann Jakob Wdsner, Maurer von Loßburg, hie-
sigen Oberamts, hat sich gleich nach der Musterung im Frühjahr d. J. ohne Erlaubniß von t'G
entfernt, und dardurch der Aushebung entzogen. Ohuerachtet nun derselbe im Sepr. l. J. mit #n
dern abwesenden Censcriptionspflichtigen bereits citirt worden ist, so wird er hiemit nochmals erictt-
liter vorgeladen, sich innerhalb der peremtorischen Frist von 3 Monaten a dato, vor hiesigem Ober
zu stellen, n#d über seine Emfernung sich zu verantworten. Kon. Oberamt.