Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

Herbertingen. Suͤssen. Razenreuthe. Bronnen. 
Burg n. Thiergarten. Häberlinsmöhle. Milpishauß. Egg. 
ohentengen. Ursendorf. Hüörtenreuthe. Luegen. 
Jettkofen. Völlkofen. Kleewiesen Bauhof. 
Lampertsweiler. Birkhöfe. Ebenweiler. Stöcken. 
Rieden. Waldhausen. Groppach. Stephansreute. 
Mieterkingen. Wolfertsweiler. Mauren. Weiler. 
. Königseggwald. Riedhausen. Königsesg. 
Oelkofen mit Hagels= Oberweiler. Windenreuthe, und Watt. 
burg. Unterweiler. Haßlach. Oberholz. 
Repperweiler. Lauppach. Muttenhaus u. Gug= Nenhardsweiler. 
Altensweiler. Hofßkirch. genhausen. Wolfertreute. 
¾l- 
Indem Wir dieses zur allgemeinen Nachachtung hierdurch öffentlich bekannt machen, 
verfügen Wir zugleich, daß mit dem Tag der Publikation dieses Unsers Koniglichen 
Manifestes, Unsere Geseze, Verordnungen und Vorschriften in Justi)= Regiminal-Poli- 
zei= und Staatswirthschaftlichen= so wie auch in Militär= und Kirchen= Angelegenheiten in 
Unsern neuerworbenen Landen dieselbe würkende Kraft haben sollen, wie solche bisher in 
den übrigen Theilen Unsers Reichs angewendet und vollzegen wurden. 
Wir behalten Uns jedoch vor, noch nähere und ins Einzelne gehende Vorschriften, 
um den Geschäfts-Kreis und die Befugnisse Unsserer Administrations = Scellen genauer 
zu bestimmen, nach Erforderniß zu ertheilen. · 
Gegeben unter Unserer höchsten eigenhändigen Unrerschrift, und beigedruktem König 
lichen Insiegel, in Unserer Konigl. Residenz-Stadt Stuttgart den 27. Okt. 1310. 
(L. S.) Friderich. 
Minister-College des Innern, 
Staats-Minister Freiherr von Reis chach. 
Ad Mand. S. Reg. Maj. propr. 
Staats= Secretär v. Vellnagel.
	        
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