Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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Poststrafen. Bestrafung der Boten, Fuhrleute 2c. die Briefe, Geld und andere postmäßigen Effek- 
ten zur Bestellung übernehmen Vll. 5. 100. 369. Erläuterung und nähere Bestimmang dieser 
Verordnungen gegen die Postdefraudationen, X. 367. Wohin die Poststrafen einzusenden, 
VIII. 638. Welche die Oberämrer beizutreiben haben, IX. 26. - 
PostdeakTelleGillDüricn ohne Erlaubniß der Königl. Reichs = Ober-Postdirection nicht gedruckt wer- 
en, .9. 
Post- Verordnungen. Die Postes royales betr. VI. ra3. VII. 33. IX. so0. Die Abreise der mit 
Ertra-Post angekommenen Fremden, und die Erlaubniß-Posischeine betr., VI. 123 124. Auf- 
bebung des Botenwesens, VII. 5. Dauerhaftes Packen der Geld-Paquets, 24. Anbefohlene 
Beförderung der auf allerhöchsten immediaten Befehl mit der Post verschickten Königl. Diener, 
. Schema ihrer Legitimation d0#. Verordnungen gegen heimliche Boten, unerlaubte Ver- 
endungen von Geld und andern postmäßigen Effekten, 190. 300. X. 28. Erläuterung und 
nahere Bestimmung ged. Verordn. gegen die Postdefraudationen, X. 367. Gegen das unstatt- 
hafte Tragen der Königl. Post-Liovrce, VII. 2065. Revision der Stunden= Zettel, VI.I. 430, 
Gelolieferung zur Gen. Postkasse, 638 Unsiatthafte Speditions= oder Ablieferungs-Gebühren, 
IX. 77. Die durch Amtsboten zu versendenden Briefe und Pakete betr. 165. Erhöhung der 
Couriers-Tare 170. Erforderl. Certificats #origine für diejenigen Pakete, welche durch die 
Kaiserl. Franz. Douanen Linie passiren, 475. kations -Entfernung zwischen Stutrgart und 
Plochingen, L6. Das Ausweichen der den Posten begegnenden Fuhren betr. X. 27. Auch 
unversiegelte Briefe und Pakete dürfen nicht von unbefugten Boten zur Bestellung übernom- 
men werden, 38. Die Lokal-Postauslagen betr. 906. Die an die Postämter verlangten expres- 
sen Boten betr. 145. Die Uebergabe der Ferderungen an die Gen. Postkasse, oder die Post- 
dmter betr. ebend. Welche Artikel von dem Transport durch die Post ausgeschlossen seien 3068. 
Postroute von Stuttgart nach Biberach, 384. Herabsezung der Souriers= und Estafetten Ta- 
re, 450. Declaration der nach und über Frankfurt versendet werdenden Effekten, 102. 
Postwägen. Vorschriften wegen derselben VII. 165. f. Befreiung vom Pflasier= und Sperrgeld, 
517. Angabe des Innhalts und Werths der mit denselben versandten Pakete, VIII. 200. 
Sie sind der Visiration der Königl. Zollämter nicht unterworfen, 3. O. F. 5). Ordnung der 
Pläze auf denselben, Verbot des Einsteigens vor den Wirthshäusern, und der Aufnahme so- 
genannter blinder Passagiers, VIII. s82. Begleitung durch Landdragoner, IX. 337. S. 33. 
Diligence nach Freudenstadt, 484. Route des Postwagens von Stuttgart nach Biberach 
384. zal. Nach Um und Ravensburg, 321. 
P#stwesen. Gehdrt zum Ressort des Königl. Cabinets = Ministerium VI. 7. S§. 3. Ober-Post- 
Directieoen, 8. 8# 14. Rechte und Befugnisse derselben, VII. 62- 64. Personale dabei, 
200. 
Pestulieren, bei den Buchdruckern. Wiederholt verboten, VII. 297. 
Pottaschen-Siederei. Das Pottaschen-Sieden ist in den Waldungen ohne besondere Erlaubniß der 
Ober-Forstämter nicht gestattet, VII. 340. Die Concession zu Errichtung einer Pottaschen- 
Siederei ist bei dem Königl. Bergwerks= Oep. nachzusuchen, IX. 170. Vergl. Asche. 
DPräsentation., S. Patronatberrschaften. « 
Praͤsidenten, der Koͤnigl. Collegien. Obliegenheit, und Aufsicht derselben über den Geschäftsgang, 
VI. 20. F. 70. 35. K. 2— 6. 3. J. 2- 6. 56. Befugniß im Fall der Stimmen-Gleichheir, 
35. 43. 57. Sie sind Poftfrei, 116. Ihre Beeidigung, X. 300. FL. 4. 
HPrinzen und Drinzessinnen. S. Königl. Haus. « « , 
Privat-Kehrer. Sind in den jährl. Schul-Provisorats -Tabellen anzuführen, X. 383. 
Hrobations = Derdienst. S. Rechn. Prob. 
Processe. Die Leitung derselben bei den Unter-Gerichtsstellen ist dem II. Ober-Justiz-Senat über- 
tragen VI. 14. (8. .2 VI. 38. 40. Die Oberamtleute sollen solche abzuschneiden suchen 74. 
K. 40. Die Prozeß erichte sollen künftig an den II. Ober-Justiz-Senat eingeschickr werden, 
VI. 40. S. 30. IX. 440. Vorschriften wegen der Unterzeichnung und innern Beschaffenheit der 
An ged. Senat, und das Königl. Ob. Trib. zu übergebenden Prozeß-Schriften, VI. 84. 86. 
9##Fristen zu deren Abfassung und Einreichung edend. Aeußere Form, 87, 94. Stempel=
	        
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