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Sperlingen beekdigten bürgerl. Schüzen erlaubt, VI. 100. 1 Schi «
Waldunsgm Wo 9342 S chüz OBorsichtbechmpchiesseum
Schießgewehr. S. Feuergewehr.
Schiess-PYlaʒz, Stuttg. Polizei-Verordnung wegen desselben, VIII. 470.
Schieß= Dulver. Vorschrift für Krämer wegen dessen Aufbewahrung, VIII. 208.
Schlachtvieh. Dießfalsige Verordnungen, VII/I. 163. 164.
Schlotgarten zu Stuttgart. S. Anlagen. ç
Schlösser. Die Königl. und die der vormaligen Reichsfürsten und Grafen sind von der Brandverk.
Anstalt ausgeschlossen, VIII. 31. S. 3. Ausnahme in Ansehung solcher Königl. Schldsser, darin
Amts-Wohnungen eingerichtet sind, edend. Die der Patrimonialherrn dürfen nicht höher
als zu 25,0 fl. angeschlagen werden, 33. K 6. ·
Schlässelgelder. Beim Joll= und Accis-Ansaz zum Kausschilling zu schlagen, VIII. 373.
Schreib. Materiallen. Derwaltung. Gehört zum Ressort des Rechn. Dep. VII. 171.
Schriftsteller. Vorschriften fuͤr dieselben, VIII. 274. 2c. In wie ferne sie, ungeachtet der Cenfur,
verantwortlich und einer Privat-Satisfactions = Klage unterworfen seyn knen, 276. Was
sie bei der Eingabe der zu censirenden Schriften zu beobachren haben, VIII. 302. IX. 40. 422.
434.— v
Schulden. Der Studirenden, S. Ereditgesez. Was die Orts-Magistrate bei Contrahirung von Schuslden
ihrer Untergebenen, Versicherung derselben, und Ausfertigung der Unter-Pfands= und
Schuld-Verschreibungen zu beobachten haben, VIII. 323— 25. Passiv-Schulden dürfen von
der Activ-Capital-Summe bei der Capitalsteuer nicht abgezogen werden, 426, « «
Schuldklagen.Dieaußorgerichti.gehörenzuchssortdesIl.—Ob. Justiz. Senats VII. arL8. Einführung
eines aussergerichtl. Contumacial-Verfahrens bei liqniden Schuld-Forderungen, VIII.
144. Nur ein Drittheil von den Besoldungen Königl. Diener Sarf als Srecutions- Mittel bei
Schuldklagen angewender werden, 277: usdehnang dieser Berordnung auf die von dem
Souverain selbst ausgesezten Pensionen und Gratialien X. 117. s
Schuldverschreibung. Von der Ausfertigung einer foͤrmlichen, VIII. 325. Erneurung der Formulare
zu gerichtl. Schuldverschreibungen, X. 415. Verwerfung der bisherigen und ausschlieslicher
Gebrauch der neuen, ebend. Erläuterung und weitere Bestimmungen, 416. Formular zu
einer gerichtl. Schuld= und Unterpfands-Verschreibung von Eheleuten 321. Beil. II. — eines
Einzelnen, 424. Beil. III. Vergl. Unterpfands-Verschr. 4
Schul. Anstalten. Schulen. Gehdren zu dem Geschäftskreise des Geisik. Dep. VI. 8. J. 3. Die
Aussicht über das gesammte evangel. Schulwesen hat das Ober-Consistorium 18. §. 5 Ueber
das kathol. der kathol. Geistl. Rath 19. S. 63. 65. Verlangter Bericht darüber VII. 320.
Jeder Christl. Gemeinde wird der fortdauernde Genuß ihres Schul-Fonds zugesichert, 60,.
Was die Patronat-Herrschaften bei Nominationen zu evangel. luther. Schuldiensten zu beobachten
haben VIII. 1q40. Von Besezung der Katholischen q92. Beil. zu Nro. 43. K. II. f.
Einrichtung einer Muster-Schule zu Heilbronn, 6290. Nähere Bestimmungen IX. 1. Diesfalsiger
Lehr -Cursus für Geistl. 170. Die Einsendung und Ergänzung der evangel. Schul-Berichte
monirt, IX. 86. Anordnung einer besondern Aufsicht über das Schulwesen der reformirten
Gemeinden al7. Anstalten zu Bildung lateinischer Schullehrer X. 447.
Arbekts. Schulen. Verbindung derselben mit den Lehr-Schulen, VIIl. 545
Katholische Slementar-Schulen. Reue Schulordnung für dieselben VIII. 320. f. Besiimmung
des Schulbesuches, s37. Kehr-Gegenstände, 833. Unterrich #s = Methode, 535. rüfungen
är. Formular zu der dabei zu übergebenden Schultabelle, ebend. Beff. N here Bestimmungen
die Form und Einrichtung derselben betr. X. 264. 265. Schul-Kommissior—.—
Inspeetoren, VIII. qz. Vorschrift die Form ihrer Eingaben detr. X.
263. 264. 4
Sonntags-Schulen. VIII. 333. 8. 9. 541. Einrichtung einer solchen zu Heilbronn nach den neuern
Grundsäzen der Pädagogik, 625. 6
Schul= Bücher. Das kleine Seilerische Erbauungs-Buch und Rochows Kinderfreund sollen für alle
hevangel. Inther. Schulen auf Kosten der piorum CorpPor#um angeschaft werden, VIllI. 534. An-