Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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Sperlingen  beekdigten  bürgerl.  Schüzen  erlaubt,  VI.  100.  1  Schi  «

Waldunsgm  Wo  9342  S  chüz  OBorsichtbechmpchiesseum

Schießgewehr.  S.  Feuergewehr.

Schiess-PYlaʒz,  Stuttg.  Polizei-Verordnung  wegen  desselben,  VIII.  470.

Schieß=  Dulver.  Vorschrift  für  Krämer  wegen  dessen  Aufbewahrung,  VIII.  208.

Schlachtvieh.  Dießfalsige  Verordnungen,  VII/I.  163.  164.

Schlotgarten  zu  Stuttgart.  S.  Anlagen.  ç

Schlösser.  Die  Königl.  und  die  der  vormaligen  Reichsfürsten  und  Grafen  sind  von  der  Brandverk.
Anstalt  ausgeschlossen,  VIII.  31.  S.  3.  Ausnahme  in  Ansehung  solcher  Königl.  Schldsser,  darin
  Amts-Wohnungen  eingerichtet  sind,  edend.  Die  der  Patrimonialherrn  dürfen  nicht  höher
als  zu  25,0  fl.  angeschlagen  werden,  33.  K  6.  ·

Schlässelgelder.  Beim  Joll=  und  Accis-Ansaz  zum  Kausschilling  zu  schlagen,  VIII.  373.

Schreib.  Materiallen.  Derwaltung.  Gehört  zum  Ressort  des  Rechn.  Dep.  VII.  171.

Schriftsteller.  Vorschriften  fuͤr  dieselben,  VIII.  274.  2c.  In  wie  ferne  sie,  ungeachtet  der  Cenfur,
verantwortlich  und  einer  Privat-Satisfactions  =  Klage  unterworfen  seyn  knen,  276.  Was
sie  bei  der  Eingabe  der  zu  censirenden  Schriften  zu  beobachren  haben,  VIII.  302.  IX.  40.  422.

434.—  v

Schulden.  Der  Studirenden,  S.  Ereditgesez.  Was  die  Orts-Magistrate  bei  Contrahirung  von  Schuslden
  ihrer  Untergebenen,  Versicherung  derselben,  und  Ausfertigung  der  Unter-Pfands=  und
Schuld-Verschreibungen  zu  beobachten  haben,  VIII.  323—  25.  Passiv-Schulden  dürfen  von
der  Activ-Capital-Summe  bei  der  Capitalsteuer  nicht  abgezogen  werden,  426,  «  «

Schuldklagen.Dieaußorgerichti.gehörenzuchssortdesIl.—Ob.  Justiz.  Senats  VII.  arL8.  Einführung
  eines  aussergerichtl.  Contumacial-Verfahrens  bei  liqniden  Schuld-Forderungen,  VIII.
144.  Nur  ein  Drittheil  von  den  Besoldungen  Königl.  Diener  Sarf  als  Srecutions-  Mittel  bei
Schuldklagen  angewender  werden,  277:  usdehnang  dieser  Berordnung  auf  die  von  dem
Souverain  selbst  ausgesezten  Pensionen  und  Gratialien  X.  117.  s

Schuldverschreibung.  Von  der  Ausfertigung  einer  foͤrmlichen,  VIII.  325.  Erneurung  der  Formulare
  zu  gerichtl.  Schuldverschreibungen,  X.  415.  Verwerfung  der  bisherigen  und  ausschlieslicher
  Gebrauch  der  neuen,  ebend.  Erläuterung  und  weitere  Bestimmungen,  416.  Formular  zu
einer  gerichtl.  Schuld=  und  Unterpfands-Verschreibung  von  Eheleuten  321.  Beil.  II.  —  eines
Einzelnen,  424.  Beil.  III.  Vergl.  Unterpfands-Verschr.  4

Schul.  Anstalten.  Schulen.  Gehdren  zu  dem  Geschäftskreise  des  Geisik.  Dep.  VI.  8.  J.  3.  Die
Aussicht  über  das  gesammte  evangel.  Schulwesen  hat  das  Ober-Consistorium  18.  §.  5  Ueber
das  kathol.  der  kathol.  Geistl.  Rath  19.  S.  63.  65.  Verlangter  Bericht  darüber  VII.  320.
Jeder  Christl.  Gemeinde  wird  der  fortdauernde  Genuß  ihres  Schul-Fonds  zugesichert,  60,.
Was  die  Patronat-Herrschaften  bei  Nominationen  zu  evangel.  luther.  Schuldiensten  zu  beobachten
  haben  VIII.  1q40.  Von  Besezung  der  Katholischen  q92.  Beil.  zu  Nro.  43.  K.  II.  f.
Einrichtung  einer  Muster-Schule  zu  Heilbronn,  6290.  Nähere  Bestimmungen  IX.  1.  Diesfalsiger
  Lehr  -Cursus  für  Geistl.  170.  Die  Einsendung  und  Ergänzung  der  evangel.  Schul-Berichte
  monirt,  IX.  86.  Anordnung  einer  besondern  Aufsicht  über  das  Schulwesen  der  reformirten
  Gemeinden  al7.  Anstalten  zu  Bildung  lateinischer  Schullehrer  X.  447.

Arbekts.  Schulen.  Verbindung  derselben  mit  den  Lehr-Schulen,  VIIl.  545

Katholische  Slementar-Schulen.  Reue  Schulordnung  für  dieselben  VIII.  320.  f.  Besiimmung
des  Schulbesuches,  s37.  Kehr-Gegenstände,  833.  Unterrich  #s  =  Methode,  535.  rüfungen
är.  Formular  zu  der  dabei  zu  übergebenden  Schultabelle,  ebend.  Beff.  N  here  Bestimmungen
  die  Form  und  Einrichtung  derselben  betr.  X.  264.  265.  Schul-Kommissior—.—
  Inspeetoren,  VIII.  qz.  Vorschrift  die  Form  ihrer  Eingaben  detr.  X.
263.  264.  4

Sonntags-Schulen.  VIII.  333.  8.  9.  541.  Einrichtung  einer  solchen  zu  Heilbronn  nach  den  neuern
Grundsäzen  der  Pädagogik,  625.  6

Schul=  Bücher.  Das  kleine  Seilerische  Erbauungs-Buch  und  Rochows  Kinderfreund  sollen  für  alle
hevangel.  Inther.  Schulen  auf  Kosten  der  piorum  CorpPor#um  angeschaft  werden,  VIllI.  534.  An-