Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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legung einer Schulbücher-Sammlung für die kathol. Elementär-Schulen, VIII. zö#a. Der 
Kalender soll in denselben als Lesebuch gebraucht werden, 508. X. 33. 44. Der ausschließliche 
Perlag der Schulbücher im Kdnigreich ist dem Waisenhaus zu Stuttgart und Ludwigeburg 
überlassen, 63. · 
Schullehrer. In wie fern katholische Schulprovisoren und Pritatlehrer conscriptionsfrei, VIII. Zoo. 
Verordnung, die Prüfung und Anstellung der Schullehrer für die katholische Elementar-Schn- 
len betr. VIII. 492. Beil. zu Nro. 41. Schulgeld und Emolumente derselben, 542. 543. Erx— 
richtung einer Bildungs- Anstalt für Schullehrer zu Heilbronn, 620. IX. 1. 179. Jahlrliche 
Einsendung der Schulprovisorats-und Schul-Incipienten-Tabellen von den evangel. lutheri- 
en Schulen, IX. 43. Formular dazu, ebend. Solche wird monirt, und die Einrichtung der 
Tabellen näher bestimmt, X. 383. Schuldiener sind von der Cautionsleistung frei, IX. 90. 
K. 13. Preisfrage fuͤr die deutschen evangel. luther. XR. 9. Verordnung das Weckhseln der 
evang. Schul- Provisoren, und die Dienst= Aufkündigung derselben betr. 33. 34. Die Dienst- 
Veränderungen der katholischen sollen angezeigt werden, 34. Die Berichte über die katholische 
ten sollen den Schulberichten beigelegt werden, ebend. Wann und wo die Priü- 
Schul-Incipien berchten b 
fungen der karhol. Schullehrer und Schulkandidaten vorgenommen werden sollen, Jo. Verord- 
nung die Prüfung der kathol. Schul-Provisoren und Incipienten betr. 8#5. sierwulr zu der 
ie ruͤk 
iefalsigen Inscriptions= und Classisications-Tabelle, ebend. Beil. A. aͤndigen Berich- 
« diß asen Nungel. Schulmeisters-Wittwen = Kassen werden monirt, 755. Verokdnun *5 
Bildung der Candidaten des lateinischen Schul-Lehrer= Standes betr. 4/7. 
Schultheissen: Aemter. Wie künftig zu besezen, VIII. 201. 
Schuzpocken. S. Kubpoken. % 
Schuz, und Schirms Ertheilungen. Gehdren für das K. Reg. Dep. VII. a17. X. 539. 
Schuz= und Schirms-Gelder. Sind dem Rechnungs-Dep. übertragen, VII. 171. — Von der K. 
58. i e Br ben n. MWd.l.Schüzer). Verleist selb 
Schuͤzen, huͤrgerliche. (sogen- Geus Vel zen orschriften wegen derselben, VI. 109. 
Schüzen-Gesellschafren. Aufge „ die Beicäge der Commnnen 2c. für di "„ i 
*r Gelder Frren „LX. 25. f eselben und die Schu- 
Schwämme, giftigze. S. Kropfschwamm. 
Schwangere. Was bei der Aufnahme derselben in das Klinikum zu Tübingen zu beobachten, IX ror. 
Schwif ell#re= coneemtrirte Vorschriften wegen derselben in Absicht auf Feuersgefahr und kdrperli- 
ezung +. " 6 
Sezmeig #ennel. 3-Hineer. den Häusern verboten, VIII. 206. 
Scortations-Sachen. Sind dem I. Ob. Just. Senat übergeben, VII. al1z Bestrafun Geischlicher 
Verbrechen, VI. 99; VII 17. Bestrafumg der Scortations-Vergehen der kalbe eistlichen, 
X. 35. — der Unzucht mit unmannbaren Maͤdchen, 49. Zusaͤze bei Geldstrafen wegen fleisch— 
licher Vergehungen für die Waisen= und Juchthäuser, 60. 
Zahl und Obliegenheit derselben, VI. 8. f. la. General= Sekretäre. 9. 0. 75. 
Sekretäre, geheime. . , 
12. r* 16. S. 55. 18. § 50. Obliegenheit der Sekretäre bei dem Ober-Just. Coll. unp 
Ob. Teibun. 36. c. i1- 13. 33. S. 11. 13. 57. S. 39. a0. ; 
Selbst Entleibungen. Sind der Cognition des J. Ober-Irstiz-Senats uͤbergeben, VII. 218. Wie 
mit denen zu verfahren, die das Selbstmord-Attentat überleben, VIII. Jo5s. Beerdigung der 
Selbstmdrder, 3060. Ihr Begräbnis-Plaz soll auf den Kirchhdfen nicht mehr von den übrigen 
abgesondert werden, IX. 177. 
Selbst. Verstämmlung. S. Militirpflichtige- 
Seminarlen, evangel. Die zu Blaubenren und Bebenhaufen aufgehoben, und mit den zu Denken= 
dorf und Maulbronn vereinigt, VI. 13. §. 632. Verlegung der Seminarien von Blaubeuren 
und Denkendorf nach Schduthal, X. 407. Vorsteher des vereiulgten Seminariums daselbst, 
ebend. Neuaufgenommene 3dglinge, 311. Verordunng die weitere Aufnahme von 3 bis q Cau- 
didaten in die jedes Jahr eintretende Promotion zur Bildung für lateinische Lehr-Aemter be- 
kreffend, 4#7.
	        
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