Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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lche ertheilt werden darf, ebend. F. 10. 1I. Verbindlichkeit auf der Universität Tübin- 
“ 6eeren VI. 96. Verbot des Studierens auf fremden Universitäten, VII. öa0. Die 
Sdyne der Conscriptions-Obligaten dürfen ohne Erlanbnis nicht studieren, VIII. 2o0. Wie 
die Studterende auf Gymnasien und Lyceen in Hinsicht auf die Conscription zu behandeln, IX. 
Nähere Bestimmungen die Conseriptions-Verhältnisse der Studierenden betr. 350. S. 10. 
Vergl. Univerfität Tübingen. * 
Stundenzertel. Sollen von den Ob. Postämtern revidirt werden, VIII. 531. 
Sturz= Settel. S. Natur. Sturz. .... - 
Stuttgakx,Stad-t.EcgeneOber-Polize«Directcon·fürdieselbe,Vlll.U. Koͤn. Anlagen daselbst 
S. Anlagen. Der untere Stok bei neuen Gebäuden soll daselbst von Stein seyn, VIII. c00. 
Ausnahme, X. Zorv. Wo und wie solche aufzuführen, X. Zov. 300. Sperrung der Stadr= 
Thore, 317. Polizei-Verordnungen für dieselbe. S. Polizei. 
Substituren Der Heira2hé-Consens soll keinem mehr ertheilt werden, VIII. 313. In welchem Fall 
Amtsschreibere#= Subütituren Actuars-Funktionen versehen konnen, 328. 
Succumbenz= Summe. S. Nevison. v 
Suppukanren. Wa sie bei ihren Bittschriften zu beobachten haben, VI. 29. 36. 107. VIII. 37. 
S. Eingaben. · 
T. 
Tabskrauchen. Vorsicht dabei in den Waldungen, VII. 342. Auf den Strassen und in den Königl. 
Anlagen wiederholt verboten, VIII. q77. 406. # 
Tabaks-Blätter. Sie konnen nur in Gegenwart des Orts-Accisers eingeerndet und versendet, und 
nur an eine innländische Fabrik verkauft werden, VIII. 055. Formular zu dem deshalb jähr- 
lich an die K. Tabaks-Regie zu erstattenden Bericht, ebend. Beil. 3. Was bei der Einfuhr 
roher Tabaksblärter zu beobachten, 654. # 
Lebas Sabriken. Die Gen. Direction der Kon. Tabaks-Regie erkennt über die Errichtung neuer, 
Vfl. 6#. — wegen ihres Pedels 654. Begsünstigung derselben, ebend. 
Tabakshandel. General-Verordn, den Taba Shandel im Kdnigreich betr. VIII. Öst ff. Instruction 
für die Stempel-Bezeichnung des Tabaks, und das Plombiren desselben, 556. Nühere, den 
Tabatehandel betreffende Vorschrifren für die K. Joll-Accise= und Waghaus= Beamten, IX 
108 Verschelst it Persendung des Tabaks, X. 64. 65. Vererdnung gegen das Ein- 
chwärzen e - O 
Tabakss Regie.Anordnungdetfelbev-VUL649.JhrHckUVehöslsfsPersonalebeiderGeuetal- 
Oktectictzderselben,·lx.14. 
FTFZZZUMWPTUZIQ welchen Geschaͤften solches anzurechnen, VIII. 281. 9. 15 16. Taggeld der 
Kauf- und Handwerkoleute statt des Marktzolle, Acc. O. #. 17. 
Taubenschlag-Hbeld Einfüprung desselben in den neuen Landen, VII. 7. Verrechnung und Einliefe- 
rung, VIII. 140. Emzug desselben in allen eigenthümlichen Besizungen, 163. 
Taufen. Aufstellung eines Opfer-Bekens bei denselben zum Besten der Waisenhäußer, X. Or. All- 
gemeine Gestattung der Hauotaufen vom Aufang des Öktebers bis Ende des Merzen, 03. 
Caufscheine. Von den Oberämtern zu beurkunden, und das Alter der Person mit Worten auszudru- 
ken, VI. 31. Daß diese Verorcnung bei allen Fällen zu befolgen sei, 107. Einschärfung der- 
selben, VlIllI. qoz. Auoskellung und Beurkunvung derselben in den Patrimonial-Orten, 475. 
Tax- Rasse. (General-) VIL 25. » » 
TgpsechmmgenundVergteichungmo Wohin solche einzusenden, VIII. 54. Einrichtung der Tax- 
Rechnungen, T. O. 43 f. Gormular dazu, ebend. Beil. S. 67. Termin zu Einfendung der 
Tax-Jahrs-Vergleichungen, VIII. 210. T. O. 9. 45. Formular dazu, ebend. Beil. S. 70. 
Tax-Wesen. Aufhebung des bisher üblich gewesenen Kanzlei-Taxes von Bier= und Essigdrauereien 
und Brauntenweinbrennereien, VII. 3u5. Von welchem Collegium die Dispensations-Taren 
bei Ehen zwischen Lutheranern und Katholiken anzusezen, qo5. Die für Narification der herr- 
schaftlichen Güter-Perleihungen find den Pächtern anzubedingen, 374. Einführung der neu-
	        
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